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Topic: Diplomverfahren (Read 5605 times)
Dinoso
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Diplomverfahren
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April 24, 2014, 04:17:55 pm »
Hallo Leute,
ich mache mich schon die ganze Zeit verrückt wegen der Anmeldung meiner Diplomarbeit und hab nichts gefunden was mich weiter gebracht hätte. Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen.
Es geht darum, dass ich nicht genau weiß welche Anträge ich alles stellen muss um meine Diplomarbeit anzumelden. Ich habe schon den "Antrag auf Eröffnung des Diplomverfahrens", welcher auf der Seite des Prüfungsamtes angegeben ist, eingereicht und er wurde auch schon vom Prof unterschrieben und an das Prüfungsamt weiter geleitet. Was mich jetzt stutzig gemacht hat war die Tatsachen, dass in diesem Formular überhaupt nicht nach meiner Diplomarbeit bzw. meinem Diplomarbeitsthema, welches ich jetzt angefangen habe, gefragt wurde. Nicht nach dem Titel, der Fakultät oder dem Betreuer. Das kommt mir ein bisschen spanisch vor.
Jetzt mach ich mir die ganze Zeit nen Kopf, da ich die Arbeit ja laut Prüfungsordnung spätestens innerhalb der ersten 4 Wochen des Semester nach dem Semester meiner letzten Prüfungsleistung angemeldet haben muss. Soll heißen: Bis nächsten Mittwoch. Die frage ist jetzt: Ist damit nur dieser Antrag gemeint (der ja dann rechtzeitig vorliegt) oder muss ich noch mehr Formulare/Dokumente einreichen?
Ich habe auch schon die für mich zuständige Dame im Prüfungsamt angeschrieben aber leider noch keine Antwort erhalten.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Schonmal besten Dank im Vorraus!
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Interpunktion und Orthographie dieses Postings sind frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
mArKuZZZ
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Diplomverfahren
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Reply #1 on:
April 24, 2014, 04:48:33 pm »
ich glaub um diese 4-wochen-frist hat sich noch nie jemand geschert. zumindest ist mir noch nichts zu ihren gekommen, dass es diesbezüglich schonmal probleme gab.
auf dem antrag zur eröffnung des diplomverfahrens ist unten der betreuende hochschullehrer (=professor/in) zu vermerken. damit ist die angabe der fakultät nicht mehr nötig und das thema ist für das verfahren auch unerheblich.
hier
findest du vllt noch diverse antworten.
wäre aber schön wenn sich noch jemand anders zu wort meldet, da mir kommenden monat auch besagte organisatorische schritte (Antrag auf Diplomverfahren und Anmeldung der DA durch Unterschrift der Aufgabenstellung) bevorstehen.
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Fear the beard!
Dinoso
Jr. Member
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Diplomverfahren
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Reply #2 on:
April 24, 2014, 05:04:02 pm »
Hey!
Danke schonmal. Der verlinkte Beitrag enthält ja schon einige sehr gute Informationen und ich bin erstmal ein bisschen beruhigter. Hatte schon Angst, dass ich am Ende wegen ner verpassten Frist geext werd :w00t:
Den Posts entnehme ich, dass ich jetzt erstmal warten muss bis ich eine Rückmeldung vom P-Amt bekomme. Dann kann ich mit meiner Aufgabenstellung dort hin gehen und dann gehts mit dem ganzen Kram weiter.
Falls noch jemand Infos zu dem ganzen Verfahren hat: Immer her damit xD
Grüße
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mArKuZZZ
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Diplomverfahren
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Reply #3 on:
April 24, 2014, 05:09:19 pm »
ich glaube nicht dass du aufs P-Amt warten musst. wenn du den antrag auf diplomverfahren abgegeben hast machst du die aufgabenstellung und fristenlage mit dem betreuer bzw dem professor aus und glaube der lehrstuhl teilt dann dem P-Amt mit wann mit deiner DA zu rechnen ist. ganz sicher bin ich mir da aber auch nicht.
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Fear the beard!
TheoS
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Diplomverfahren
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Reply #4 on:
April 27, 2014, 04:53:57 pm »
Also wenn ich davon Ausgehe, dass deine Vertiefung mit Energietechnik noch stimmt, dann kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass im Normalfall das Institut die Aufgabenstellung ohne dein Zutun weiterleitet. Am besten du fragst noch mal deinen Betreuer bzw. die Sekretärin deiner Professur.
Und trotzdem nochmal zu den 4 Wochen: In der Prüfungsordnung steht nach meinem Wissen nur, dass die Aufgabe 4 Wochen nach Semesterbeginn erteilt werden soll, nicht dass sie schon irgendwo offiziell vorliegen muss. Ist eine etwas schwammige Formulierung.
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Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten.
@miral
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Diplomverfahren
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Reply #5 on:
April 29, 2014, 06:52:09 pm »
Also versteh ich das richtig? Die Abgabe des Antrages zur Eröffnung des Diplomverfahrens ist unabhängig von der Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit. Also kann ich diesen Antrag abgeben aber z.B. erst zwei Monate später mit der Diplomarbeit anfangen oder wie ist das? Den genauen Starttermin der Diplomarbeit stimme ich dann mit dem Prof. oder iwem ab und die geben dann dem P-Amt bescheid. :huh:
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Kat
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Diplomverfahren
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Reply #6 on:
April 30, 2014, 09:34:07 am »
Ich habe meinen Antrag im November abgegeben und im Januar mit der Arbeit angefangen.
Zu viel Zeit sollte zwischen den beiden Dingen vermutlich nicht sein, aber die Zeit der Diplomarbeitsbearbeitung ist nicht an diesen Antrag gebunden.
VG
Kat
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