Leider ist dies ein Vergleich eines Apfels mit einer Himbeere:
Sowohl Motivation als auch die Fördertöpfe sind bei beiden grundlegend verschieden:
Basis bei Studentenwerk: ohne Studenten fehlt ihnen die Existenzberechtigung in ihrer derzeitigen Rechtsform (Anstalt des öffentlichen Rechtes). Sie sind daher auch verpflichtet ihre Dienstleistungen allen Studenten zu gleichen Konditionen darzubieten. Es genügt daher auch, in einem deutschen Studentenwerk einzuzahlen, um in ganz Deutschland preiswert mensen gehen zu können. Aktuell gibt es für das Essen noch ein bisschen Zuschuss (ich glaub 500k € pro Jahr derzeit für StuWe Dresden) vom Land, jedoch versucht hier Schwarz-Gelb diese auf 0 € zu drücken.
Basis bei Verkehrsbetrieben: sie müssen ermäßigte Tickets für den Ausbildungsbetrieb anbieten (max 75% Normaltarif) und bekommen einen Ausgleich durch Bundesmittel dafür. Dieser Verpflichtung kommen sie bereits durch ermäßigte Zeitkarten für Personen mit Ausbildungsstatus (also Schüler, Azubis und Direktstudenten, für Tarifzone Dresden beispielsweise 39,50 € pro Monat)) nach. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, neben diesen Tarif studentenspezifische Tarife (hier eben das Semesterticket) anzubieten. Und wenn sie es machen, dann auch nur für den studentischen Personenkreis mit Ausbildungsstatus. Wer hauptberuflich berufstätig ist, zählt nicht zu diesem Personenkreis.
Kurzum: ohne dem Studium als hauptberufliche Tätigkeit bekommt man an den wenigsten Hochschulen ein Semesterticket (Situation ist in ganz D ähnlich wie hier, da die Zuschüsse für Ausbildungsverkehr aus dem Bundeshaushalt kommen und damit die Länder nur geringfügig an den daran hängenden Bedingungen was verändern können [hier in Sachsen wurde letztens am Verteilungsschlüssel zwischen Landkreisen und Großstädten zum Nachteil der Großstädte herumgepfuscht]). Und da in diesem Verteilerschlüssel die Fernstudenten nicht berücksichtigt werden, sind sie auch nicht berechtigt, ermäßigte Tarife oder eben studentenspezifische Fahrausweise zu nutzen.
LG, Matthias