Nabend!
Damals durfte man ja wohl nur in 2 verschwiedenen Modulen eine 2. Wiederholungsprüfung schreiben (nach schriftlichem Antrag), also den 3. Prüfungsversuch (nach DPO 2006?!) Nun habe ich gehört dass man mittlerweile sogar in mehr als nur 2 Modulen auch einen 3. Versuch bzw 2. Wiederholungsversuch einer Prüfung frei hat (DPO 2012?!. Ist das korrekt???! Ich bitte um schnelle Antwort, ist relativ wichtig....danke!!!