Author Topic: Tätigkeiten aus Werkstoffwissenschaften in MB LB Praktikumsbericht ziehen?  (Read 3518 times)

Steven

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Mahlzeit,

wollte mich gerade über meinen Praktikumsbericht vom Fachpraktikum setzen und stelle fest, dass die Dinge die ich gern schreiben würde, unter "für den Studiengang Werkstoffwissenschaft" geführt werden.
Zum Beispiel Vakuumverfahren unter "Verfahren der Werkstoffherstellung", oder die Thermogravimetrische Analyse unter "Werkstoffanalytik und -diagnostik", um mal zwei Beispiele zu nennen.
Die Frage ist nun, ob ich solche Dinge nun als "normaler" Maschinenbauer als Tätigkeit beschreiben darf. Der Leichtbau ist schließlich eher eine Werkstoffwissenschaft, als eine Maschinenbaudisziplin. Hat damit schonmal jemand Erfahrungen gemacht? Dadurch, dass diese Dinge explizit unter Werkstoffwissenschaft in der Anlage 1 der Praktikumsordnung aufgeführt sind, ist es schlecht möglich, die Dinge einer Maschinenbauertätigkeit zuzuschieben.

jule_5

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Tätigkeiten aus Werkstoffwissenschaften in MB LB Praktikumsbericht ziehen?
« Reply #1 on: January 18, 2013, 07:38:36 am »
Moin,
 
hatte genau das selbe Problem und beim Praktikantenamt nachgefragt. Da hieß dann, wir können als Leichtbauer auch aus den Tätigkeitsarten der Werkstoffwissenschaften berichten. Muss aber dazu sagen, dass ich nur 2 Bereiche der Werkstoffwissenschaften gewählt habe und nicht mein kompletter Bericht daraus besteht...

Steven

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Tätigkeiten aus Werkstoffwissenschaften in MB LB Praktikumsbericht ziehen?
« Reply #2 on: January 18, 2013, 07:43:30 am »
Klingt super, danke!
Käme auf 3/4 aus Werkstoffwissenschaft. Wird dann denke ich auch kein Problem sein.

stacki

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Tätigkeiten aus Werkstoffwissenschaften in MB LB Praktikumsbericht ziehen?
« Reply #3 on: January 29, 2013, 03:58:32 pm »
Hab diesbezüglich auch mal beim Praktikantenamt nachgefragt da ich in der gleichen Situation bin. Ich belege Produktionstechnik als Vertiefungsrichtung. Die Antwort lautete das prinzipiell schon empfohlen wird als MBler die anderen Bereiche zu wählen, aber die "für Werkstoffwissenschaftler" gekennzeichneten trotzdem zulässig sind.
 
Angaben ohne Gewähr ;)
 
Viele Grüße
 
stacki