Bombentrichter
Ich verstehe deine zitierten Sätze unabhängig voneinander. Also erstmal ganz allgemein, dass sich die Modulnote aus (Info I)- und (Info II)-Note ergibt. Aber die teilen Info II glaub ich nicht in "2·K2+Pr" auf, sondern machen eine Note daraus. Aber nur mit dem Beleg kann man da keine 4 erreichen (die Punkte, die man bei der Bewertung bekommen kann, liegen unter der Bestehensgrenze für das Fach), da muss man schon noch was in der Klausur leisten. Wenn man dies will, also bestehen. Bezogen auf Info II, nicht auf das Modul.
Früher war der Beleg ohne Punkte :nudelholz: und Prüfungsvoraussetzung :nudelholz:. D. h., ohne bestandenem :nudelholz: Beleg wurde man nicht zur Prüfung zugelassen, also konnte man da auch nicht durchfallen.
Wie ich das jetzt verstehe, musst du für eine 5 gar nichts machen außer dich für Beleg und Prüfung einschreiben.
Man muss schon noch zur Prüfung kommen, um die 5 zu erhalten. NT bei Nichterscheinen rettet vor nix und zählt nur als nicht bestanden.
Jedenfalls hab ich mal gehört, dass man zur Prüfung angetreten sein muss, um ne verrrechenbare Note zu bekommen.
Aber wo hab ich bitte gesagt, es gäbe nen Unterschied zwischen "durchgefallen" und "nicht bestanden"? :huh: