Author Topic: Offene Leistungen nach 4.Semester  (Read 16142 times)

ciw07

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Offene Leistungen nach 4.Semester
« Reply #15 on: August 18, 2009, 09:23:57 pm »
Wies aussieht, hab ich nun nach dem 4. Semester noch 2 offene Prüfungen, beide bisher einmal regulär geschrieben. Muss ich jetzt irgendwas beachten oder beantragen?

Jesse

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Offene Leistungen nach 4.Semester
« Reply #16 on: August 19, 2009, 09:40:12 am »
wenn du alle leistungen schon einmal geschrieben hast brauchst du keine verlängerung des grundstudiums beantragen.
also im ciw lassen die profs dich alles mitschreiben, nur wärme-und stoffübertragung nicht.
ehemals FSR-MW

Tüdelü...:innocent:


oot3

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Offene Leistungen nach 4.Semester
« Reply #17 on: August 19, 2009, 04:29:52 pm »
Quote from: tiefenbass
Weiterhin ist in der DPO unter §3 (Fristen) festgelegt, dass bis zum 6. Fachsemester die Diplomvorprüfung abgelegt sein muss (Frage: in wieweit ist dies noch aktuell?).


Von der Studienberaterin (ZEU) hab ich mal vor einiger Zeit ein "wegen dem neuen Hochschulgesetz existieren keine Fristen mehr (außer 1./2.W), man muss nur innerhalb der 14 (Regelstudienzeit+4) Semester sein Diplom erreicht haben" gehört

Quote from: tiefenbass
Über diesen Formalismus des Grundstudium-Verlängerungsantrages ist meiner Kenntnis nach im neuen sächs HSG nichts zu finden.. vielleicht sollte man mal nachfragen, worauf diese Formalia (also entsprechende Rechtsvorschrift) eigentlich fußt, kann nämlich sein, dass dies in die Verwaltungsvorschriften gekommen ist.


-> würde mich jetzt auch mal interessieren...

Mind Eraser

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Offene Leistungen nach 4.Semester
« Reply #18 on: August 19, 2009, 04:51:02 pm »
Quote from: oot3
Von der Studienberaterin (ZEU) hab ich mal vor einiger Zeit ein "wegen dem neuen Hochschulgesetz existieren keine Fristen mehr (außer 1./2.W), man muss nur innerhalb der 14 (Regelstudienzeit+4) Semester sein Diplom erreicht haben" gehört

Ja das ist so, kann ich voll und ganz bestätigen.

Quote
Über diesen Formalismus des Grundstudium-Verlängerungsantrages ist meiner Kenntnis nach im neuen sächs HSG nichts zu finden.. vielleicht sollte man mal nachfragen, worauf diese Formalia (also entsprechende Rechtsvorschrift) eigentlich fußt, kann nämlich sein, dass dies in die Verwaltungsvorschriften gekommen ist.

Dazu gibt es keine Grundlage, das Prüfungsamt möchte dies trotzdem, damit man weis wieviel Studenten hinterher sind und auch um mit bestimmten Studenten zu reden, die zu viele offene Leistungen haben.

Quote
(also z.B.  1. W nach max. 1 Jahr),

da wird man nicht mehr sofort geext, sondern, die 1. W wird als nicht bestanden, also 5,0 bewertet und dann hat man noch die 2.W, welche man dann wieder beantragen muss.
[align=center]
Quote
Free-cutting, the only way to do it.
Ich spreche immernoch in der alten Rechtschreibung!!!!

Quote
Wenn die Welt erst ehrlich genug sein wird, um Kinder vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird von ihr was zu hoffen sein.
Arthur Schopenhauer
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[align=center] Andreas Lehmann
[/align]
[align=center] ehemaliges FSR-Mitglied, Moderator
[/align]
 
[align=center]
[/align]

mArKuZZZ

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Offene Leistungen nach 4.Semester
« Reply #19 on: February 09, 2010, 05:56:11 pm »
hallo;

habe mal eine frage zu der "jahresfrist für 1.W". habe letztes semester TMB 1. versuch geschrieben und vermasselt. dieses semester habe ich es nicht geschafft mich für TM richtig vorzubereiten weil ich anderweitig leider sehr gut ausgelastet war. da ich die 1.W nicht verschenken möchte aufgrund mangelnder vorbereitung möchte ich die 1.W TMB nächstes semester schreiben. faktisch ein jahr nach dem ersten versuch. bin ich mit diesem vorhaben noch im rahmen oder kriege ich probleme mit der jahresfrist?

danke, mfg
Fear the beard!

robin89

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Offene Leistungen nach 4.Semester
« Reply #20 on: February 09, 2010, 06:00:14 pm »
soweit ich weiß gilt das jahr ab dem moment wenn das modul abgeschlossen ist, also müsste das ja noch drin sein
[align=center][/align]

mArKuZZZ

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« Reply #21 on: February 09, 2010, 06:01:44 pm »
ja wie soll das modul denn ohne bestandene prf abgeschlossen sein?
Fear the beard!

mermaid

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Offene Leistungen nach 4.Semester
« Reply #22 on: February 09, 2010, 06:18:30 pm »
da hat er sich falsch ausgedrückt. die Wiederholungsfrist beginnt, sobald man in einem Modul alle Prüfungen einmal versucht hat und das Modul nicht bestanden ist, bei dir also mit dem 1. Versuch der TM B-Klausur. hast also kein Problem, außer fleißig zu lernen :happy:

geht ein Modul über mehrere Semester und enthält mehrere Fachprüfungen (z.b. Modul Fertigungstechnik + Konstruktion), startet die Frist erst, nachdem alle Prüfungen einmal geschrieben wurden, auch wenn eine Prüfung laut Ordnung sowieso zu bestehen ist (z.B. TD aus dem 1. Semester kann man frühestens im 4. Semester wiederholen und die Frist für die 1. W läuft bis Ende 5.Semester, weil Fertigung erst im 3. Semester zum 1. Mal versucht wird)

Allan Sche Sar

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Offene Leistungen nach 4.Semester
« Reply #23 on: April 10, 2011, 11:24:44 am »
Ich möchte jetzt noch einmal etwas genau wissen - vielleicht kann ich mir ja den Weg zum Prüfungsamt sparen und somit mehr Zeit für andere Studenten schaffen.
 
Und zwar würde ich gern wissen, wie sieht das ganze mit dem Leistungsnachweiß für das Bafög nach dem 4. Semester aus.
Momentan habe ich alle Prüfungen bis zum 3. Semster mitgeschrieben, jedoch nicht alle bestanden.
Ist es möglich diesesn Nachweiß jetzt dennoch schon erhalten?
 
Was darf im schlechsten Fall passieren, mit dem man immer noch Bafög bekommt?

dizZzl

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« Reply #24 on: April 10, 2011, 11:57:47 am »
und noch ne kurze weitere anmerkung bzw frage...

wenn ich jetzt nach dem 3. semester alles bestanden habe, geh ich einfach ins prüfungsamt und sag, dass ich gern diesen leistungsnachweis haben möchte oder gibts da noch iwelche anträge?

Captevi

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« Reply #25 on: April 10, 2011, 01:01:52 pm »
@dizZzl: das formblatt 5 ausdrucken und beim prüfungsamt in den briefkasten werfen. und nach 1-2 Wochen kannste es abholen

http://www.das-neue-bafoeg.de/de/433.php

@Allan Sche Sar: wenn du nur ET offen hast, kannste es dir auch einen positiven leistungsnachweis abholen. bei ET wird irgendeine ausnahme gemacht. es zählt erst zum 4. semester.. oder so... bei mehreren nicht bestandenen prüfungen solltest du mit deiner bafög-sachbearbeiterin sprechen.

Black Dragon

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« Reply #26 on: April 10, 2011, 02:23:11 pm »
Quote from: Captevi
bei mehreren nicht bestandenen prüfungen solltest du mit deiner bafög-sachbearbeiterin sprechen.
Das ist aus Erfahrung nicht hilfreich. Damals wurde ich ans Prüfungsamt verwiesen, um mich über die benötigten Leistungen für spätere Semester zu informieren. (Die haben da keine Ahnung von.) Ansonsten gabs wegen des negativen Formblatt 5 kein Geld.
It’s not that I’m not a “morning person”. I love mornings.
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Allan Sche Sar

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« Reply #27 on: April 10, 2011, 02:55:47 pm »
Also jetzt ein Termin bei meiner Sachbearbeiterin machen oder doch gleich zum P-Amt?

Captevi

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« Reply #28 on: April 10, 2011, 07:19:35 pm »
dann eher ins prüfungsamt!

mermaid

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« Reply #29 on: April 11, 2011, 10:19:16 am »
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