Bombentrichter
Achtung! Bei Nichtteilnahme an Prüfungen infolge Krankheit ist der Rücktritt von derPrüfung spätestens 5 Tage nach dem Prüfungstermin schriftlich im Prüfungsamt anzuzeigen,durch Krankenschein und ein entsprechendes Formblatt dazu. Dieses finden Sie unterPrüfungsamt / Formulare und Informationen. Fehlende oder nicht fristgemäß abgegebeneRücktrittserklärungen führen zur Bewertung der Prüfung mit „nicht ausreichend“ (5.0)
Habe mir wohl so eine Art Sommergrippe eingefangen und seit gestern gehts rapide bergab mit der Gesundheit, während Kopf-und Gliederschmerzen zunehmen...
Ich bin eigentlich schon seit letzter Woche krank und habe aber trotzdem die 2 Prüfungen, die wir in der Woche hatten, mitgeschrieben...