Bombentrichter
[FONT="]Sehr geehrter X,[/FONT][FONT="] [/FONT][FONT="]im Gegensatz zu dem Vordiplom ist das Zwischenzeugnis laut Sächsischem Hochschulfreiheitsgesetz keine „Grenze“ mehr, an welcher Sie bei Nichterreichen bzw. früher nur mit einer offenen Leistung Ihr Studium im Hauptstudium fortsetzen dürfen. Das Zwischenzeugnis innerhalb Ihrer Prüfungsordnung ist lediglich die erste Ausweisung eines Studienabschnittes und einer Zwischennote. Weiterhin gibt es in Ihrer Prüfungsordnung keine Zulassungsbeschränkung für das Diplomverfahren und rein theoretisch könnte zu jedem Zeitpunkt die Diplomarbeit begonnen werden. …[/FONT][FONT="] [/FONT][FONT="]Mit freundlichen Grüßen[/FONT][FONT="]Ivonne-Herzog-Schaudick[/FONT]