Bombentrichter
Es ist ein Paradigmenwechsel im deutschen Steuerrecht: Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs ermöglicht es jungen Leuten, ihre Studien- und Ausbildungskosten von der Steuer abzusetzen. FOCUS Online erklärt, wie das funktionieren kann. Lehrjahre sind keine Herrenjahre? Von wegen. Was die Finanzausstattung von jungen Lernwilligen anbelangt, könnte schon bald ein neues Zeitalter anbrechen. Für Studenten und Lehrlinge wird es künftig wohl einfacher werden, die Kosten der Ausbildung beim Finanzamt geltend zu machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) kassierte am Mittwoch mit zwei aktuellen Urteilen die gängige Praxis der Behörden, die Anerkennung etwa von Studiengebühren als vorweggenommene Werbungskosten abzulehnen. Es ist ein Urteil mit weitreichenden Folgen. FOCUS Online klärt die wichtigen Fragen zum neuen Richterspruch.Gilt das Urteil für alle Studierenden?Der Richterspruch gilt...weiter in der Quelle
Grundsätzliche Wirkung haben die Urteile zunächst nicht. Erst muss das Bundesfinanzministerium entscheiden, ob die Sprüche auch im Alltag angewendet werden. Steuerexperten rechnen damit, dass das Ministerium mit einem sogenannten Nichtanwendungserlass auf die Münchner Urteile reagieren und danach das Einkommenssteuergesetz erneut überarbeiten wird. Ein Nichtanwendungserlass bewirkt, dass die Finanzämter die BFH-Urteile ignorieren.
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Erststudium zählt doch nicht zu WerbungskostenAusbildungskosten: Der Bundestag hebelt das Bundesfinanzhof-Urteil ausDeutschlands Studenten haben sich zu früh gefreut: Nach einer Entscheidung des Bundestags können sie ihre Ausgaben für das Erststudium wohl doch nicht rückwirkend von der Steuer absetzen. Lediglich der Sonderkosten-Höchstbetrag steigt. Davon profitieren nur Vielzahler und Vielverdiener. Hamburg - Es war ein Urteil, das viele Studenten zum Rechnungsammeln motivierte. Denn plötzlich bestand für sie die Aussicht, bei kommenden Steuererklärungen viel Geld zurückzubekommen. Überraschend hatte der Bundesfinanzhof (BFH) Mitte August entschieden, dass die Kosten für das Erststudium oder die erste Berufsausbildung als Werbungskosten steuerlich absetzbar seien - in voller Höhe und mindestens vier Jahre rückwirkend. Nun kommt es doch anders: Der Bundestag hebelt das Urteil des BFH aus. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP entschied das Parlament am Donnerstag, dass die Ausgaben für die Erstausbildung auch künftig nicht als Werbungskosten anerkannt werden. Am Mittwoch hatte der Finanzausschuss des Bundestags bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Begründet wurde das Votum damit, dass das erste Studium und die erste Berufsausbildung "der privaten Lebensführung zuzuordnen" seien. Einnahmeverluste von einer Milliarde Euro abgewendet Die nun beschlossene "Klarstellung der vom Gesetzgeber gewollten Rechtslage" soll rückwirkend ab 2004 gelten und erspart dem Bundeshaushalt empfindliche Steuereinbußen. Hätte die BFH-Entscheidung aus dem Sommer Bestand gehabt und Berufsanfänger hätten bei ihrer ersten Steuererklärung frühere Ausbildungskosten absetzen können, wären dem Fiskus Einnahmen von etwa einer Milliarde Euro entgangen, schätzen Experten des Finanzministeriums."Das war politisch so zu erwarten", sagte deshalb der Präsident der Deutschen Studentenwerke, Rolf Dobischat, nachdem sich die Haltung des Bundestags in der Frage am Mittwoch abgezeichnet hatte. Man hätte den Studenten auch gleich sagen können, "dass die steuerliche Absetzbarkeit von Studienkosten so rasch und in dem großen Umfang nicht kommen würde", so Dobischat.Ein Trostpflaster hält das neue Gesetz für Studenten bereit, die in ihrem Job während des Studiums überdurchschnittlich viel verdienen. Sie können ihre Ausbildungskosten, etwa hohe Studiengebühren, wie bisher als Sonderausgaben absetzen, ab 2012 wird der Maximalbetrag dafür von 4000 auf 6000 Euro erhöht. Als Mogelpackung bezeichnet diese Maßnahme Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). "Der Abzug als Sonderausgaben bringt nur Vorteile, wenn im selben Jahr auch Einkommen über dem Existenzminimum erzielt wird.""Richtiger Weg" oder "Klientelgeschenk"? Swen Schulz, der stellvertretende bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, begrüßte die Entscheidung der Koalition, den Steuerrabatt zu kassieren, damit sei Schwarz-Gelb "auf dem richtigen Weg": "Statt nachträglicher steuerlicher Vergünstigungen ist es viel wichtiger, die Menschen während Studium und Ausbildung bedarfsgerecht zu unterstützen", sagte Schulz. Bei der Abstimmung im Finanzausschuss hatte sich seine Partei genau wie Die Linke und die Grünen enthalten.Der hochschulpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Kai Gehring, kritisierte die nun beschlossene Erhöhung der maximalen Sonderausgaben für Ausbildungskosten als "Klientelgeschenk". Es helfe wenigen wohlhabenden Absolventen, die Privathochschulen mit extrahohen Studiengebühren besucht hätten, erklärte er in Berlin. Die nun vom Bundestag beschlossene Klarstellung zu den Ausbildungskosten ist Teil eines größeren Gesetzentwurfs zur Änderung steuerlicher Vorschriften. Der Bundesrat befasst sich voraussichtlich im November mit dem am Donnerstag verabschiedeten Gesetz.