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Anerkennung des Grundpraktikums
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Topic: Anerkennung des Grundpraktikums (Read 3946 times)
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Anerkennung des Grundpraktikums
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March 16, 2006, 09:46:39 pm »
Hi there!
Ich hab mal ne Frage zum Grundpraktikum.
Und zwar bin ich grad in nem Betrieb und bekomm dort quasi alle Aufgaben, die die dort einer unqualifizierten, weiblichen Person zutrauen. Da ist dann zB dabei: Stanzen, Pfeilen, Bolzenschweißen
Nur das Problem diese Tätigkeiten zählen zu keinem einheitlichen Tätigkeitsbereich laut Anlage 3 der Praktikumsordnung.
Hab zwar schon mit meinem Betreuer drüber gesprochen, nur der hat grad irgendwie Stress mit dem Gerichtsvollzieher der durch die Firma schleicht.
Deshalb meine Frage:
Wie viele verschiedene Tätigkeiten muss man pro Bereich (Urformen, Umformen etc.) nachweisen, damit das Praktikum auch anerkannt wird?
Reichen 3-4 verschiedene pro eine Woche Praktikum?
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n-w
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Anerkennung des Grundpraktikums
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Reply #1 on:
March 16, 2006, 11:31:27 pm »
Also bei MB is das so:
Von Umformen, Urformen, Fügen und Zerspanen kannst du max. eins ganz weglassen.
Die restlichen drei musst du jeweils mind. eine Woche machen.
Du kannst dir nur volle Wochen
eines
Fachgebietes anerkennen lassen. Mix is nicht erlaubt. Also musst du deinen Praktikumsbericht entsprechend anpassen :flower:
Wie viele versch. Fügeverfahren (z. B.) man gemacht haben muss, weiß ich net mehr ganz genau. Glaube 3 oder so. Insgesamt, nicht pro Woche. Steht wenn dann in der Praktikumsordnung.
Und die Handzeichnungen nicht vergessen.
Wegen den einzelnen Tätigkeitsarten kannst du dir ja was ausdenken. Must ja nicht explizit schreiben, dass du das gemacht hast. Auf drei kommt man da schon ...
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