Hi there!
Ich hab mal ne Frage zum Grundpraktikum.
Und zwar bin ich grad in nem Betrieb und bekomm dort quasi alle Aufgaben, die die dort einer unqualifizierten, weiblichen Person zutrauen. Da ist dann zB dabei: Stanzen, Pfeilen, Bolzenschweißen
Nur das Problem diese Tätigkeiten zählen zu keinem einheitlichen Tätigkeitsbereich laut Anlage 3 der Praktikumsordnung.
Hab zwar schon mit meinem Betreuer drüber gesprochen, nur der hat grad irgendwie Stress mit dem Gerichtsvollzieher der durch die Firma schleicht.
Deshalb meine Frage:
Wie viele verschiedene Tätigkeiten muss man pro Bereich (Urformen, Umformen etc.) nachweisen, damit das Praktikum auch anerkannt wird?
Reichen 3-4 verschiedene pro eine Woche Praktikum?