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Prüfungen/Testate 3./4. Sem. / Klausur Eppler WS13/14
« on: July 05, 2014, 07:28:27 am »
Damit ich auch mal etwas einbringe:
Erklärt sich doch eigentlich von selbst - wenn du die Prüfung nicht bestanden hast wird dein Versuch automatisch nicht gewertet. Hast du die Prüfung bestanden, bist aber mit deinem Ergebnis nicht zufrieden, kannst du die Prüfung bis spätestens 23.7. annullieren lassen - in der Hoffnung, dass du in der nächsten Prüfung ein besseres Ergebnis bekommst.
Die Leute als "dumm" zu bezeichnen, die von der Regelung profitieren finde ich im Übrigen etwas übertrieben - immerhin war offensichtlich auch der Prüfungsausschuss der Meinung, dass bei dieser Prüfung ein etwas zu hoher Anforderungsgrad gestellt wurde.
Quote
Sehr geehrter XXX,
im Auftrag des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses teilen wir Ihnen folgendes mit:
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03. Juli 2014 beschlossen, das Ergebnis der Klausur Mathematik II vom 24.02.2014 zu annullieren.
Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:
1. Bei nichtbestandener Prüfung wird das Ergebnis vom 24.02.2014 von Amtswegen annulliert. Bei bereits erfolgter Anmeldung zur Prüfung in dieser Prüfungsperiode wird der Versuch an der Prüfung von Amtswegen korrigiert. Eine noch nicht erfolgte Anmeldung zur Prüfung in dieser Prüfungsperiode sollte dem Prüfungsamt ebenso bis 23. Juli 2014 mitgeteilt werden bzw. kann bis 06.07.2014 über HISQIS erfolgen.
2. Die Prüfung Mathematik II findet in dieser Prüfungsperiode am 04. August 2014 statt, Prüfender ist Herr Dr. Sebastian Franz.
3. Bei einer Annullierung des Prüfungsergebnisses vom 24.02.2014 gelten folgende neuen Fristen:
- Annullierung eines 1. Prüfungsversuchs - Beachtung der Übergangsregelungen für die Prüfungen Mathematik I und II für die Studiengänge MB, VT, WW, CIW (gültig ab SS 2013)
- Annullierung eines 2. Prüfungsversuchs (1. Wiederholungsprüfung) - die 1. Wiederholungsprüfung muss spätestens ein Jahr nach dem erstmaligen Nichtbestehen angetreten werden.
4. Bei bestandener Prüfung ist bei gewünschter Annullierung ein Antrag an den Prüfungsausschuss zu richten, dieser muss spätestens bis zum 23. Juli 2014 schriftlich mit Unterschrift im Prüfungsamt eingereicht werden. Eine erneute Anmeldung zur Prüfung in dieser Prüfungsperiode sollte dem Prüfungsamt ebenso bis 23. Juli 2014 mitgeteilt werden.
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Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Verk.-Wirtsch. Ivonne Herzog-Schaudick
Erklärt sich doch eigentlich von selbst - wenn du die Prüfung nicht bestanden hast wird dein Versuch automatisch nicht gewertet. Hast du die Prüfung bestanden, bist aber mit deinem Ergebnis nicht zufrieden, kannst du die Prüfung bis spätestens 23.7. annullieren lassen - in der Hoffnung, dass du in der nächsten Prüfung ein besseres Ergebnis bekommst.
Die Leute als "dumm" zu bezeichnen, die von der Regelung profitieren finde ich im Übrigen etwas übertrieben - immerhin war offensichtlich auch der Prüfungsausschuss der Meinung, dass bei dieser Prüfung ein etwas zu hoher Anforderungsgrad gestellt wurde.