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Veranstaltungstipps / Parties / CIW Weihnachtsfeier
« on: October 24, 2012, 12:38:56 pm »
Wird es dieses Jahr wieder eine Weihnachtsfeier geben???
VG
VG
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§ 13Endgültig nicht bestanden heißt so viel wie du darfst es nicht noch mal machen... Auch wenn es gerade die 1.W war die du gemacht bzw. nicht gemacht hast... Oder versteh ich da jez irgendwas nich richtig?
Wiederholung der Fachprüfungen
(1) Nicht bestandene Fachprüfungen können innerhalb eines Jahres nach Abschluss
des ersten Prüfungsversuches einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten
sie als endgültig nicht bestanden. Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur in
besonders begründeten Ausnahmefällen zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Die zweite Wiederholungsprüfung ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Bekanntgabe des Nichtbestehens der ersten Wiederholungsprüfung beim
Prüfungsausschuss zu beantragen. Die Wiederholung einer bestandenen Fachprüfung ist, abgesehen von dem in § 12 Abs. 2 geregelten Fall, nicht zulässig.
Fehlversuche an anderen Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland sind anzurechnen.