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Fragen an den Prüfungsausschuss / Fragen an den Prüfungsausschuß
« on: April 23, 2012, 11:53:01 am »
Hallo,
ich hätte mal eine Frage zur Beantragung der Diplomarbeit. In der Prüfungsordnung steht folgendes:
"Der Prüfungsausschuss kann einen Kandidaten auch dann zur Diplomarbeit zulassen, wenn noch nicht alle Modulprüfungen bestanden bzw. nicht alle Leistungen erbracht sind. Dieses setzt voraus, dass eine Nachholung der fehlenden Leistungen ohne Beeinträchtigung der Anfertigung der Diplomarbeit innerhalb eines Semesters erwartet werden kann. Die Verteidigung der Diplomarbeit kann in diesem Fall erst nach Erbringung der fehlenden Leistungen erfolgen."
Bedeutet das, dass ich trotz zweier offener Leistungen (die ich innerhalb des Semesters noch abschließen werde) meine Diplomarbeit schon anmelden kann oder gibt es da noch irgend einen Haken? Ich hatte nämlich in Erinnerung, dass man maximal eine offene Leistung haben darf.
Vielen Dank für die Hilfe.
ich hätte mal eine Frage zur Beantragung der Diplomarbeit. In der Prüfungsordnung steht folgendes:
"Der Prüfungsausschuss kann einen Kandidaten auch dann zur Diplomarbeit zulassen, wenn noch nicht alle Modulprüfungen bestanden bzw. nicht alle Leistungen erbracht sind. Dieses setzt voraus, dass eine Nachholung der fehlenden Leistungen ohne Beeinträchtigung der Anfertigung der Diplomarbeit innerhalb eines Semesters erwartet werden kann. Die Verteidigung der Diplomarbeit kann in diesem Fall erst nach Erbringung der fehlenden Leistungen erfolgen."
Bedeutet das, dass ich trotz zweier offener Leistungen (die ich innerhalb des Semesters noch abschließen werde) meine Diplomarbeit schon anmelden kann oder gibt es da noch irgend einen Haken? Ich hatte nämlich in Erinnerung, dass man maximal eine offene Leistung haben darf.
Vielen Dank für die Hilfe.