Author Topic: Krankheit bei Prüfung  (Read 15926 times)

kathue

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Krankheit bei Prüfung
« on: June 21, 2006, 08:54:18 pm »
Liebe Gemeinde ;)

Habe folgenden Breif gestern an den FSR, das Prüfunsgamt und Professor Huhn geschickt. Da heute gar keine Reaktion kam und die Wahrnehmung übers Forum vielleicht schneller abläuft, stell ich den jetzt mal hier rein und würde gleichzeitig auch Eure Meinung dazu hören wollen...

Beste Grüße Karsten

---Schnipp---

Hallo Fachschaftsrat, sehr geehrte Damen des Prüfungsamtes, sehr geehrter Professor Huhn

Ich habe grade folgendes gelesen:

"Achtung! Ab sofort ist im Prüfungsamt bei krankheitsbedingtem Rücktritt von der Prüfung unverzüglich, spätestens aber 5 Tage nach der jeweiligen Prüfung, eine Rücktrittserklärung und ein Ärztliches Attest, welches konkrete Aussagen zu den krankheitsbedingten Einschränkungen / Beschwerden enthält, einzureichen. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
sind nicht ausreichend und werden nicht mehr anerkannt. Fehlende oder nicht fristgemäß abgegebene Rücktrittserklärungen führen zur Bewertung der Prüfung mit „nicht ausreichend“ (5.0)"

Ich find das richtig übel. Es kann nicht sein, dass ich Auskunft über meine körperliche Verfasstheit geben muss. Das fällt unter Datenschutz und geht keinen was an. Genau deswegen gibt’s beim Arzt auch die allgemeine Arbeitsunfähigkeitserklärung.

Was nun?

Beste Grüße
Karsten
---Schanpp---

Kessel

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Krankheit bei Prüfung
« Reply #1 on: June 21, 2006, 09:01:47 pm »
ja deine Email ist bei uns auch angekommen. Nur stellt sich beim ersten Betrachten folgende Frage: Wo hast du das gelesen? Wer hat es geschrieben?
Wenn es eine offizielle Ankündigung der Fakultät oder des Prüfungsamtes war hätte das sicherlich draufgestanden!?

Und ja es könnte über das Forum schneller gehen.
schöne Grüße,
Martin Keßler

Klick dich nicht weg!

kathue

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Krankheit bei Prüfung
« Reply #2 on: June 21, 2006, 11:07:37 pm »
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Originally posted by Kessel@21.6.2006 - 21:01
ja deine Email ist bei uns auch angekommen. Nur stellt sich beim ersten Betrachten folgende Frage: Wo hast du das gelesen? Wer hat es geschrieben?
Wenn es eine offizielle Ankündigung der Fakultät oder des Prüfungsamtes war hätte das sicherlich draufgestanden!?

Und ja es könnte über das Forum schneller gehen.
Auf der Seite des Prüfungsamtes in der Aufforderung zur Prüfungseinschreibung:

http://www.tu-dresden.de/mw/aktuell/pruefu...nschreibung.pdf

Welches Formular? ;)

Miri

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Krankheit bei Prüfung
« Reply #3 on: June 22, 2006, 12:05:19 am »
ich weiß jetzt nicht ob ich deine frage richtig verstanden habe (ist ja schon spät ;) ) aber du sollst ja nicht die krankheit angeben, sondern der arzt soll nur ein richtiges attest ausstellen und halt drauf schreiben, dass du meinetwegen den ganzen tag im bett liegen musst.
ich denke mal, dass es daran lag, das gewisse ärzte in dd einfach eine arbeitsunfähigkeitserklärung ausgestellt haben, ohne die betreffende person untersucht zu haben. außerdem werden auch die personen im prüfungsamt deine probleme vertraulich behandeln...

ansonsten einfach noch mal in der prüfungsordnung lesen, was da drin steht, was erforderlich ist...
----------------------------------
„Ein Schweigen dringt an mein Ohr.
Dein Schweigen auf meine stumme Frage.
Warum du nichts sagtest,
als ich dir meine Liebe verschwieg.“
-Faltsch Wagoni-

kathue

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« Reply #4 on: June 22, 2006, 09:42:17 am »
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Originally posted by Miri@22.6.2006 - 0:05
ich weiß jetzt nicht ob ich deine frage richtig verstanden habe (ist ja schon spät ;) ) aber du sollst ja nicht die krankheit angeben, sondern der arzt soll nur ein richtiges attest ausstellen und halt drauf schreiben, dass du meinetwegen den ganzen tag im bett liegen musst.
ich denke mal, dass es daran lag, das gewisse ärzte in dd einfach eine arbeitsunfähigkeitserklärung ausgestellt haben, ohne die betreffende person untersucht zu haben. außerdem werden auch die personen im prüfungsamt deine probleme vertraulich behandeln...

ansonsten einfach noch mal in der prüfungsordnung lesen, was da drin steht, was erforderlich ist...
Eine Arbeistunfähigkeitserklärung ist meiner Meinung aber ausreichend. Wenn der Arzt das feststellt, dann kann ich halt keine Prüfung mit schreiben. Das bestimmte Ärzte das ohne Untersuchung machen, dafür kann ich doch nichts.

"welches konkrete Aussagen zu den krankheitsbedingten Einschränkungen / Beschwerden enthält" (zitat aus dem Prüfungsamts-pdf)

Ich möchte aber nicht, dass die im Prüfungsamt wissen, dass ich den ganzen Tag Durchfall habe. Weil das außer mir niemanden was angeht.

Ich stell den Damen im Amt ihre Verschwiegenheit gar nicht in Frage. Sie sollen es aber einfach nicht wissen. Genauso wenig, wie ein Arbeitgeber bei deinem Arzt anrufen darf, um sich nach Deinem Gesundheitszustand zu erkundigen. Genauso wenig geht es jemanden an, ob ich den ganzen Tag im Bett liegen mußte, oder zur Erholung an der Ostsee war...(vielleicht sogar auf ärztliche Anwiesung)

Grüße

DIGIT

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Krankheit bei Prüfung
« Reply #5 on: June 22, 2006, 09:42:34 am »
"Wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus"
oder
"What goes round, comes round"

Und so ist es nicht verwunderlich, dass die Uni zu etwas rauheren Massnahmen greift, wenn man sieht, dass das Verhältnis der Gesunden zu den Kranken "ein wenig"  :whistle: über dem allgemein übrlichen Durchschnitt liegt und manche Sigma-Grenze auch noch überschritten wird.

Die Leute auf der Uni können auch lesen und sind nicht ganz dumm.
Das sollte man nicht vergessen.
Oder ?
Grüße
DIGIT
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Lange Nacht
der Wissenschaft!
Reimt sich nacht.
--
In Bierstube nachgedacht
Heureka! Drehmomentkraft!
Reimt sich immer noch naft.

nyphis

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« Reply #6 on: June 22, 2006, 01:13:08 pm »
ich denke auch mal, dass es in DD mehr und mehr Ärtze gibt, die ohne Bedenken eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, wenn der Student nur mal lieb fragt ...

ich sehe das eher so, dass hier ein amtsärztliches Attest gefordert wird (wo auch der Fehlgrund draufsteht) ...


Quote
Originally posted by DIGIT @ 22.6.2006 - 9:42
"Wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus"
oder
"What goes round, comes round"
genau das solltest Du demnächst auch mal beachten ... denn Prüfungsamt und Studiendekan sind nicht Deine Sandkastenfreunde - etwas sachlicher ("Ich find das richtig übel" ist eine böse Formulierung) klingt dann doch schon besser ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
[/align]
 
[/INDENT]

kathue

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Krankheit bei Prüfung
« Reply #7 on: June 23, 2006, 05:29:53 pm »
Quote
Originally posted by nyphis+22.6.2006 - 13:13-->
QUOTE (nyphis @ 22.6.2006 - 13:13)
ich denke auch mal, dass es in DD mehr und mehr Ärtze gibt, die ohne Bedenken eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, wenn der Student nur mal lieb fragt ...

ich sehe das eher so, dass hier ein amtsärztliches Attest gefordert wird (wo auch der Fehlgrund draufsteht) ...


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