Author Topic: Antrag auf Urlaubssemster  (Read 36882 times)

Raaf

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #15 on: March 13, 2013, 04:51:06 pm »
Quote from: Markus S.
Also Fachpraktikum zählt definitiv als Grund und meine DA schreibe ich jetzt auch in einem Urlaubssemester und habe keinen Vertrag eingereicht...
Wann hast du den Antrag abgegeben? Monat reicht mir schon :)

Markus S.

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #16 on: March 14, 2013, 02:45:43 pm »
Quote from: Raaf
Wann hast du den Antrag abgegeben? Monat reicht mir schon :)

Februar

Raaf

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #17 on: March 14, 2013, 03:00:54 pm »
Quote from: Markus S.
Also Fachpraktikum zählt definitiv als Grund und meine DA schreibe ich jetzt auch in einem Urlaubssemester und habe keinen Vertrag eingereicht...
Wärest du so nett und sagst mir, welche Gründe du angeführt hast? Von mir aus auch per PN oder sonstwie :) Danke dir!

M a r c u s

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #18 on: September 20, 2013, 11:10:31 am »
Folgender Sachverhalt besteht:

Ich habe mich ordnungsgemäss innerhalb der Frist für das kommende Semester zurückgemeldet.
Da ich derzeit mein Fachpraktikum absolviere, meine interdisziplinäre Projektarbeit schreibe und im Anschluss noch meine Diplomarbeit hier in der Schweiz anfange, habe ich für das kommende Wintersemester 2013/14 ein Urlaubssemester beantragt.
Der Antrag zur Beurlaubung mit Nachweis und der dafür fällige Semesterbeitrag von 76.10€ wurden innerhalb der Frist übermittelt.
Ich habe nun am 19.September den Bescheid erhalten, dass mein Antrag auf Beurlaubung abgelehnt wurde, da ich schon zwei Urlaubssemester absolviert habe. Weitere Urlaubssemester sind unteranderem dann möglich, wenn der Zweck „Studieninhalt im Ausland“ vorliegt.
Ich bin davon ausgegangen, dass das Fachpraktikum, die interdisziplinäre Projektarbeit und meine Diplomarbeit (alles in der Schweiz) als Studieninhalt im Ausland zählen und habe daher einen weiteren Antrag auf Beurlaubung gestellt.
Jetzt weisst ich nicht, warum dieser abgelehnt wurde.
Und wenn doch kein weiteres Urlaubsemester mehr möglich ist. Was sollte ich denn nun tun, damit ich weiter eingeschrieben bleibe an der TU Dresden, da die Rückmeldefrist am 05.September endete?

tiefenbass

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #19 on: September 20, 2013, 02:48:22 pm »
Quote from: M a r c u s
Ich habe nun am 19.September den Bescheid erhalten, dass mein Antrag auf Beurlaubung abgelehnt wurde, da ich schon zwei Urlaubssemester absolviert habe. Weitere Urlaubssemester sind unteranderem dann möglich, wenn der Zweck „Studieninhalt im Ausland“ vorliegt.

Das Imma-Amt bezieht sich auf $ 20 (2) SächsHSFG:
Quote
Auf Antrag können Studenten aus wichtigem Grund vom Studium beurlaubt  werden. Eine Beurlaubung soll die Zeit von insgesamt 2 Semestern nicht  überschreiten; dies gilt nicht für die Beurlaubung zum Zwecke eines  Studienaufenthalts im Ausland.[...]
Als Studienaufenthalt wird vom Imma-Amt wohl eher die Immatrikulation an einer ausländischen Hochschule verstanden, ist allerdings auch nirgends genauer definiert.
Dass das Imma-Amt dir diesen Grund nicht anerkennen, könnte auch an der Begründung zu deinem Urlaubsantrag liegen: hast du in der schriftlichen Begründung angegeben, dass du aufgrund Auslandsaufenthalt dich beurlauben lassen möchtest?

Unabhängig davon empfehle ich dir folgende Strategie:[LIST=1]
  • Zahl' den fehlenden Betrag für die Rückmeldung an die Uni, damit du erst einmal immatrikuliert bist. Falls dir Verwaltungskosten aufgebrummt wurden: setze ein Schreiben auf, in dem du Widerspruch gegen die Gebühren einlegst mit der Begründung, dass du dich im Rückmeldezeitraum unter Annahme der Annahme deines Urlaubssemesterantrages den passenden Betrag zahltest und du erst am xx.xx.xx (Datum, wo du die Ablehnung erhieltest) über die Ablehnung des Antrages in Kenntnis gesetzt wurdest.
  • Stelle einen Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets beim Studentenrat.
  • unabhängig von den oberen Punkten steht es dir dann noch frei, grundsätzlich gegen den Bescheid vorzugehen und in diesem Widerspruch detailliert auf die Sache mit dem Studienaufenthalt einzugehen. Lohnt allerdings nur, wenn du den Fachsemesterzähler anhalten willst.
Kannst natürlich komplett auf Konfrontation gehen und nur den Widerspruch einlegen ohne den Differenzbetrag zu zahlen, dann wirst du jedoch wahrscheinlich nicht immatrikuliert zum WS, und  dies wiederum könnte sich auf Krankenversicherung, Kindergeld, etc auswirken.

Quote from: M a r c u s
Ich bin davon ausgegangen, dass das Fachpraktikum, die interdisziplinäre Projektarbeit und meine Diplomarbeit (alles in der Schweiz) als Studieninhalt im Ausland zählen und habe daher einen weiteren Antrag auf Beurlaubung gestellt.

Das wirst du nicht in einem Semester machen können. Andernfalls kann sowohl Diplomarbeit als auch Fachpraktikum wegen dem zeitlichen Aspekt infrage gestellt werden.

LG, Matthias
[align=center]Füllhöhe des Textes technisch bedingt!

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Matthias Zagermann
Jünger der polyphonen PVC/PVAc-Scheiben

[/align]
 
Quote
Jede Entscheidung ist der Tod von Milliarden von Möglichkeiten

Psychopath-Uke

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #20 on: September 24, 2013, 07:32:42 am »
Kurz zum Sachverhalt:
Ich habe eine Beurlaubung für das WS beantragt da mein Kind im Semester zur Welt kommen wird. Als Nachweis diente hier der Mutterpass mit dem voraussichtlichen Geburtstermin. Ich habe vorher noch kein Urlaubssemester genommen.

Der Antrag wurde abgelehnt, da das Urlaubssemester männlichen Studenten nur gewährt wird, wenn eine Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt wird. Diese bekommt man aber erst nach der Geburt, der Antrag muss aber vor dem Semester gestellt werden. Eine Nachfrage im Immaamt brachte leider auch nur ein "Das ist leider so, da muss das Kind eben in den Semesterferien geboren werden, anders geht das nicht.".


Gibt es hier zufällig Studenten bei denen der Mutterpass ausgereicht hat? Vielleicht liegt es ja nur an meiner Sachbearbeiterin...

Quickley

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #21 on: September 24, 2013, 10:25:15 am »
Musst du noch ein paar Prüfungen wiederholen? Vielleicht funktioniert es ja, wenn du angibst, dass du diese nachholen willst und nicht an aktuellen Vorlesungen teilnimmst.

Ist das dein erstes Urlaubssemester? Seit wann ist es eigentlich so schwierig ein Urlaubssemester gewährt zu bekommen? Aus Sicht der deutschen Bürokratie kann ich das schon nachvollziehen, warum dein Grund nicht zählt, weil ja deine Freundin das Kind zur Welt bringt und nicht du, aber aus sozialer Sicht ist das natürlich wieder totaler Quatsch.

Black Dragon

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #22 on: September 24, 2013, 09:48:37 pm »
Wenn's dein erstes ist, versuch es mit einer anderen Begründung noch mal. Eigentlich sollten jedem Studenten zwei Semester ohne besondere Umstände zugestanden werden.
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markustuppatzsch

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #23 on: September 26, 2013, 05:20:50 pm »
Hat jemand Erfahrung, ob es möglich ist, auch nach Ablauf der Rückmeldefrist ein Urlaubssemster zu beantragen bzw. dieses genehmigt zu bekommen?

Coco

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #24 on: September 27, 2013, 11:42:32 am »
Quote from: markustuppatzsch
Hat jemand Erfahrung, ob es möglich ist, auch nach Ablauf der Rückmeldefrist ein Urlaubssemster zu beantragen bzw. dieses genehmigt zu bekommen?

Soweit ich weiß, darfst du noch bis ins Semester hinein (maximal bis November) den Antrag auf ein Urlaubssemester stellen.

Da hätte ich aber auch mal eine Frage: Darf ich in der Zeit während meiner Diplomarbeit ein Urlaubssemester nehmen, sodass das Semester für die Diplomarbeit eben als Urlaubssemester gilt?

MB 05

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #25 on: January 21, 2014, 03:10:01 pm »
Hallo, hatte vor das kommende Sommersemester 2014 ein Urlaubssemster zunehmen. Das wäre mein erstes Urlaubsemester. Ich bin bereits im 13. Semester und hatte durch ungünstige Umstände Verzögerungen bei meinen Belegen :( Wie schaut es denn aus, wie lang darf ich denn überhaupt die Regelstudienzeit OHNE Urlaubssemester überschreiten? (Brauch noch 2 Semester)

Ich hab hier gelesen, einfach so ein Urlaubssemseter zu bekommen ist schwierig...  Kann mir da jemand Tipps geben? Ich mein ich hab alle Prüfungen weg und es fehlen mir nur noch der große Beleg und die Dipl.-Arbeit...

Viele Grüße

Black Dragon

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #26 on: January 21, 2014, 03:28:22 pm »
Urlaubssemester einzulegen ist in deinem Fall eine gute Idee.

Die Regelstudienzeit kann max. 4 Semester überschritten werden. Falls du mehr benötigst, stell bitte einen Antrag auf Verlängerung beim Prüfungsausschuss.

Solltest du die 14 Fachsemester überschreiten dürfen, musst du 500 € Studiengebühren zusätzlich zahlen.
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MB 05

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #27 on: January 21, 2014, 03:31:51 pm »
Vielen Dank für die schnelle Antwort:)

Eigentlich würde mir das eine Urlaubssemester reichen, wäre dann ja mit dem 14. Fachsemester fertig.
Dennoch wie bekomme ich das Urlaubssemester? hat da jemand Tipps?

Tankstellensteffen

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #28 on: January 21, 2014, 03:47:27 pm »
Wenn du die Diplom-Arbeit in einer Firma schreibst, kannst du dafür nen Urlaubsantrag stellen, weil du ja in Stadt XY bist und dort quasi arbeitest. Ähnlich ist es gerade bei mir, ich bin im Fachpraktikum und habe dadurch ein Urlaubssemester eingelegt.
 
Und wenn ich mir das richtig gemerkt habe, kannst du am Ende des nächsten Semesters deine DA anmelden. Für Bearbeitung und Verteidigung musst du gar nicht mehr immatrikuliert sein. Wär dann wohl die zweite Möglichkeit.
 
Und wenn alle Stränge reißen: Kreuze "sonstige das Studium fördernde Gründe" an und gib als Begründung Bearbeitung großer Beleg oder DA oder beides an.
 
Ich lass mich gern korrigieren.
 

MB 05

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #29 on: January 21, 2014, 04:33:52 pm »
Danke :) Wenn ich das Urlaubssemester bekomme ist ja alles super ;) Werde einfach "sonstige Gründe" angeben und schreiben dass ich meinen großen Beleg schreiben werde. Hoffe mal die akzeptieren das...