Bombentrichter
Also Fachpraktikum zählt definitiv als Grund und meine DA schreibe ich jetzt auch in einem Urlaubssemester und habe keinen Vertrag eingereicht...
Wann hast du den Antrag abgegeben? Monat reicht mir schon
Ich habe nun am 19.September den Bescheid erhalten, dass mein Antrag auf Beurlaubung abgelehnt wurde, da ich schon zwei Urlaubssemester absolviert habe. Weitere Urlaubssemester sind unteranderem dann möglich, wenn der Zweck „Studieninhalt im Ausland“ vorliegt.
Auf Antrag können Studenten aus wichtigem Grund vom Studium beurlaubt werden. Eine Beurlaubung soll die Zeit von insgesamt 2 Semestern nicht überschreiten; dies gilt nicht für die Beurlaubung zum Zwecke eines Studienaufenthalts im Ausland.[...]
Ich bin davon ausgegangen, dass das Fachpraktikum, die interdisziplinäre Projektarbeit und meine Diplomarbeit (alles in der Schweiz) als Studieninhalt im Ausland zählen und habe daher einen weiteren Antrag auf Beurlaubung gestellt.
Jede Entscheidung ist der Tod von Milliarden von Möglichkeiten
Hat jemand Erfahrung, ob es möglich ist, auch nach Ablauf der Rückmeldefrist ein Urlaubssemster zu beantragen bzw. dieses genehmigt zu bekommen?