Author Topic: Testat und Klausur in einer Prüfungsperiode?  (Read 2951 times)

Strombert

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Testat und Klausur in einer Prüfungsperiode?
« on: February 05, 2012, 07:58:40 pm »
Weiß jemand, ob es möglich ist, das Testat in "TM A" in der gleichen  Prüfungsperiode wie die Klausur in "TM B" zu schreiben?

Bzw. besser ausgedrückt: Wurde das Testat in den letzten Jahren so schnell korrigiert, dass man beim Prüfungsamt nach bestandenem Testat noch die Klausurteilnahme in der gleichen Prüfungsphase beantragen konnte? Quasi wie in Mathe I.

TopGun

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Testat und Klausur in einer Prüfungsperiode?
« Reply #1 on: February 06, 2012, 08:42:45 am »
Ja es ist möglich. TM A wird immer am Anfang der Prüfungsperiode geschrieben, TM B bzw. TM C am Ende der Prüfungsperiode.
 
Die Korrektur dauert im Durchschnitt 2 Wochen, so dass man auch schnell das Ergebnis hat.
 
Man schaut bei TM A eh nur nach der Mindestpunktzahl. Ist diese erreicht, hat man bestanden, dann wird nicht weiter korrigiert, deswegen geht es auch so schnell.

skatoon

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Testat und Klausur in einer Prüfungsperiode?
« Reply #2 on: February 06, 2012, 09:28:31 am »
Is nur das problem das prof.Ulbricht immer wieder betont hat, dass es keine schnellkorrekturen gibt un wenn man das testat jetz verrsemmelt man nicht an der klausur tm/b im sommersemster teilnehmen kann

TopGun

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Testat und Klausur in einer Prüfungsperiode?
« Reply #3 on: February 06, 2012, 12:26:56 pm »
Das sind keine Schnellkorrekturen.
Ich hatte mein Ergenis für TM-A schon nach 1 1/2 Wochen. Bei TM-A geht es nur um "bestanden" oder um "nicht bestanden".
Wenn jemand beides schreiben will, so wird man diejenigen wohl bevorzugt korrigieren, da man ja schließlich wissen muß ob man den nächsten Teil schreiben darf oder nicht.

Black Dragon

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Testat und Klausur in einer Prüfungsperiode?
« Reply #4 on: February 06, 2012, 05:49:28 pm »
Wenn jemand die Erfahrung gemacht hat, beides in einer Prüfungszeit zu schreiben, kann der sich bitte mal hier melden. Ich hab immer nur vom Prof. gehört, dass es nicht möglich sei.
Aber das Prüfungsamt ist schließlich die Instanz, über die das abläuft.
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Strombert

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Testat und Klausur in einer Prüfungsperiode?
« Reply #5 on: February 06, 2012, 08:53:14 pm »
Den Professoren sollte sowas ja ansich rel. egal sein, wenn sie die Testate so oder so rechtzeitig kontrolliert haben sollten. Aber ob das Prüfungsamt so entgegenkommend ist, einem auch nach Ablauf der Anmeldefrist die nachträgliche Einschreibung zur Prüfung zu erlauben, damit man das Grundstudium nicht unnötig in die Länge zieht, das ist natürlich die spannende Frage.

Kann mich also meinem Vorredner nur anschließen: Wer Erfahrung dahingehend hat, bitte mal zu Wort melden. Danke! :)