Bombentrichter
Wird das Fachpraktikum in einem zusammenhängenden Abschnitt von 16 Wochen Dauer mit einem eindeutigen Fachbezug zur gewählten Studienrichtung im Studiengang nach Tätigkeitsarten 12 oder 13 durchgeführt, dann sind weiterhin 4 Tätigkeitsarten nachzuweisen.
[/SIZE]Für einen zusammenhängenden Praktikumsabschnitt gelten die Regelungen für eine Studienarbeit nach folgender Tätigkeitsart 13.