Author Topic: Diskussion über die Ungerechtigkeit der Prüfungsordnung  (Read 17390 times)

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Diskussion über die Ungerechtigkeit der Prüfungsordnung
« Reply #30 on: August 23, 2010, 02:42:42 pm »
Quote from: Pen
....
 Ich persönlich würde mir eine Fusion "Das Beste aus beiden Welten" für Master und Diplom wünschen.


das beste aus der welt des diploms ist wohl der name, grade wenn im titel dipl steht.
sonst nimmts sich wohl nicht viel, moduarisiert ist das diplom ja schon seit einiger zeit und abgesehen davon das ich nicht viel von der bologna-gleichmacherei halte, kocht jede uni immernoch ihr eigenes süppchen.
das beste aus beiden welten wäre also ne einseitige angelegenehit ;)
Wirklich unabhängige Berichterstattung:

http://www.heise.de/tp/

http://www.nachdenkseiten.de/

kok16

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Diskussion über die Ungerechtigkeit der Prüfungsordnung
« Reply #31 on: September 06, 2010, 01:59:01 pm »
Hallo, ich habe (Schande über mich) auch nicht alle Beiträge gelesen, habe was diese Regelung angeht aber Erfahrung aus erster Hand. Die Stuko des Wasserwesens wollte dieses Wiederholungsverbot auch kippen (wir hatten Mathe früher über 4 Semester in einen Modul...!), diese Änderung ist aber von der entsprechende Stelle an der TU zurückgewiesen worden, weil ein Anspruch auf Wiederholung eben erst mit Nichtbestehen der gesamten Prüfung und nicht der Teilprüfung entsteht. Das heißt die TUD legt das Hochschulgesetz so aus dass die Modulprüfung gleich der Prüfung im Sinne des SächsHSG ist. Das ist eigentlich eine recht logische Ansicht und es könnte evt. schwierig sein, da eine andere Regel durchzusetzen.