Author Topic: Krankenversicherung während Praktikum  (Read 15859 times)

mArKuZZZ

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Krankenversicherung während Praktikum
« on: February 02, 2010, 02:07:56 pm »
Hallo zusammen,

ich bin aktuell auf der Suche nach einem Praktikumsplatz für die kommenden Semesterferien. Ich wurde vorhin von einer Firma angerufen die einen Praktikumsplatz für 4-5 Wochen anzubieten hätten. Es wurde mir die Frage gestellt ob ich während des Praktikums über die Universität krankenversichert bin. Weiß jmd ob das der Fall ist oder wie das mit Versicherung + Praktikum geregelt ist? Danke

MfG
Fear the beard!

IrrerIwan

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Krankenversicherung während Praktikum
« Reply #1 on: February 02, 2010, 02:33:17 pm »
Hallo,

Beim Fachpraktikum ist es nicht notwendig sich selbst zu verischern. Da es sich dabei um ein Pflichtpraktikum handelt kannst du normal weiter in der Familienversicherung verbleiben da sich an deinem Studentenstatus nichts geändert hat.
Anders ist das wenn du ein freiwilliges Praktikum absolvierst. Aber ich vermute dass du dort entweder auf 400 Euro-Basis bezahlt wirst wodurch du ebenfalls nicht Sozialversichungspflichtig wirst. Ansonsten lass in den Vertrag schreiben dass du keine Vergütung sondern eine Ausbildungsbeihilfe bekommst diese ist meines Wissens nach ebenfalls nicht SV-pflichtig.
Aber sicherheitshalber vorher nochma bei der Krankenkasse nachfragen bzw. meist weiß das dann auch die Personalabteilung deines Arbeitgebers.

Viel Spaß beim Praktikum

Stefbeck

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Krankenversicherung während Praktikum
« Reply #2 on: February 08, 2010, 04:36:09 pm »
Quote
Beim Fachpraktikum ist es nicht notwendig sich selbst zu verischern. Da es sich dabei um ein Pflichtpraktikum handelt kannst du normal weiter in der Familienversicherung verbleiben da sich an deinem Studentenstatus nichts geändert hat.

Das ist meiner Meinung nach so nicht richtig. Es gibt eine Verdienstgrenze die du nicht überschreiten darfst, um in der Familienversicherung zu bleiben. Pflichtpraktikum oder nicht spielt keine Rolle. Ich meine die Grenze liegt bei 360€/Monat.

Ich hatte das Praktikum meiner Versicherung blöderweise gemeldet und durfte dadurch saftig nachzahlen. Bei gegenteiligen Erfahrungen würde ich mich über Kommentare freuen.
Der Fortschritt geschieht heute so schnell, daß, während jemand eine Sache für gänzlich
undurchführbar erklärt, er von einem anderen unterbrochen wird, der sie schon realisiert hat.
(Albert Einstein)

Jesse

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Krankenversicherung während Praktikum
« Reply #3 on: February 08, 2010, 04:52:58 pm »
das stimmt so nicht, ich glaube das handhabt jede versicherung anders. ich verdiene weit mehr als das und bin noch familienversichert (die versicherung meinte damals zu mir: solange es ein pflichtpraktikum ist, ist man darüber versichert u es darf wohl im jahr einen bestimmten betrag (ich glaub da kommt keiner ran) nicht überschreiten)

auf jeden fall bist du versichert wenn es ein pflichtpraktikum ist.
ehemals FSR-MW

Tüdelü...:innocent:


Stefbeck

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Krankenversicherung während Praktikum
« Reply #4 on: February 08, 2010, 04:56:40 pm »
dann bin ich offensichtlich in der falschen krankenkasse :cry:
Der Fortschritt geschieht heute so schnell, daß, während jemand eine Sache für gänzlich
undurchführbar erklärt, er von einem anderen unterbrochen wird, der sie schon realisiert hat.
(Albert Einstein)

gefluegelschere

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Krankenversicherung während Praktikum
« Reply #5 on: February 08, 2010, 06:59:44 pm »
Hallo zusammen,

soweit ich weiss ist es egal ob es sich dabei um ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums handelt. Es zählt einzig und allein das Gesamteinkommen (im Regelfall Lohn aus einer nichtselbstständigen Arbeit; BAföG zählt dabei nicht als Einkommen).
Sobald dein monatliches Gesamteinkommen größer als 360 EUR (2009) bzw. 365 EUR (2010) ist überschreitest du die Hinzuverdienstgrenze und wirst somit automatisch aus der Familienversicherung ausgeschlossen.
Desweiteren kann eine Familienversicherung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Werbungskostenpauschale auch bekannt als Arbeitnehmerpauschbetrag (920 EUR pro Kalenderjahr) weitergeführt werden.
In den Monaten in denen man nicht familienversichert ist tritt die KVdS (Krankenversicherung der Studenten) ein.
Dabei ist es egal bei welcher gesetzlichen Krankenkasse du bist, die monatlichen Beiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) sind gesetzlich geregelt:
  • 63,38 EUR
  • kinderlose Studenten: 64,66 EUR (53,40 EUR KV + 11,26 EUR PV)
Wenn es noch Fragen gibt versuche ich die gerne zu beantworten.

edit: hallo polarbehr, auch die möglichkeit der weiteren familienversicherung habe ich bereits erwähnt ;)

PolArBehR

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« Reply #6 on: February 08, 2010, 07:04:06 pm »
'sehe das wie stefbeck - es besteht keine Pflicht zur KV als Arbeitnehmer, aber ggf kann man aus der Familienversicherung herausfallen. Unterscheide gibt es meines Erachtens nicht, es gelten überall die gleichen Rechtsgrundlagen.
Meine Krankenkasse hat mir dazu mal nen Flyer zugemailt, hab ihn mal angehängt.

Insofern hast du wohl Glück und solltest deiner Krankenkasse gegenüber nicht zu ehrlich sein, falls sie nachfragen @ Jesse

Edit: zu langsam - aber noch was zu den 360 Euro.. die Grenze kann in einem Zeitraum von 50 Werktagen/2 Monaten im Jahr überschritten werden, ohne dass man die Versicherung verliert
[SIZE=-1]Was ist ein Polarbär? Ein rechteckiger Bär nach einer Koordinatentransformation. (Ma/II CG)
[/SIZE]

IrrerIwan

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Krankenversicherung während Praktikum
« Reply #7 on: February 09, 2010, 03:37:59 pm »
Hallo,
Ich hatte gerade während des Praktikums dieses Problem. Und die verbindliche Aussage von Techniker Krankenkasse, Barmer und dem Personaler in meinem Betrieb lautet:
Wenn das Praktikum von der Uni vorgeschrieben wird und es demnach also ein Pflichtpraktikum ist, ist man als Student nicht verpflichtet sich selber ne Krankenversicherung zuzulegen!
Dabei spielt die Höhe des Einkommens während des Praktikums keine Rolle!
Wenn andere Krankenkassen dort Beitrage oder Nachzahlungen erheben ist das schlichtweg Abzocke.

Gruß

sandmann

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Krankenversicherung während Praktikum
« Reply #8 on: February 09, 2010, 05:35:36 pm »
also auch nicht, wenn man im zuge des großen beleges beispielsweise ein "zweites" semester für'n praktikum einlegt und dabei deutlich über 400€ kommt!?
immerhin is mer ja noch immatrikuliert :blink:
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IrrerIwan

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Krankenversicherung während Praktikum
« Reply #9 on: February 09, 2010, 06:33:34 pm »
Hallo Sandmann,

da könnte die Sache anders liegen wenn du bereits dein Praxissem. hinter dir hast ist es ja kein Pflichtprakitkum mehr in dem Sinne. Wenn du während dieses zusätzlichen oder verlängerten Prakitkums weiterhin Geld vom Unternehmen bekommet musst du auf die Verdienstgrenzen achten ob die genannten 365 Euro stimmen weiß ich nicht gibt aber auf jeden Fall nen Maximalwert fürs Jahr über den du net drüber darfst.

Leider kann ich dir dazu erstmal nicht mehr sagen.

Gruß

sandmann

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Krankenversicherung während Praktikum
« Reply #10 on: February 09, 2010, 06:37:36 pm »
hm, verdammt. wenn die grenze so besteht, egal ob im jahr oder nich, komm ich auf jeden fall drüber (zwecks im sem -> nebenjob). werd ich mich wohl bei meiner krankenkasse mal dumm stellen.

aber woher wollen die dann bitte wissen, ob ich nich vllt jetzt mein fachpraktikum mache mit praktikantenvertrag, immabescheinigung und so weiter... fragen über fragen :unsure:

aber ich danke dir erstmal.
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gefluegelschere

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Krankenversicherung während Praktikum
« Reply #11 on: February 09, 2010, 10:02:45 pm »
Der DGB schreibt:[INDENT]"Pflichtpraktika werden nicht als normale Arbeitsverhältnisse, sondern  als Teil der Ausbildung (des Studiums) behandelt. Wenn ein  Praktikumsentgelt - gleich welcher Höhe - gezahlt wird, müssen daraus  keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden. Allerdings kann  die kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung des gesetzlichen Krankenkassen wegfallen (Einkommensgrenze im  Pflichtpraktikum 365 Euro)"
[/INDENT]Die AOK lässt folgendes verlauten:[INDENT]„Ganz gleich ob man  in der Studentischen Krankenversicherung oder über einen Angehörigen  familienversichert ist, während eines vorgeschriebenes Praktikums in der  Studienzeit muss man keine Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen“,  informieren die AOK-Sprecher. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob  dem Praktikanten für seine Arbeit eine Vergütung gezahlt wird oder  nicht. Bezieht ein familienversicherter Student aber ein monatliches  Entgelt über 355 Euro, muss er während dieser Zeit den  „Studentenbeitrag“ für die Krankenversicherung entrichten. Studenten,  die ein nicht vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums  absolvieren, werden als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig, wenn  das monatlich erzielte Entgelt 400 Euro übersteigt. Für Praktika, die  vor oder nach einem Studium absolviert werden, gilt die  Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und  Arbeitslosenversicherung."
[/INDENT]Und als letzten kleinen Brocken empfehle ich noch diese bekömmliche Bettlektüre:
  • § 5 SGB V
  • § 20 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 SGB XI
  • § 10 SGB V und § 25 SGB XI
Wenn ich das zusammenfassen darf: Die KVdS ist eine Pflichtversicherung, die durch die Familienversicherung verdrängt wird. Jedoch gibt es den Haken mit den Einkünften nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V wodurch die Versicherungspflicht in der KVdS nach § 5 Abs. 1 SGB V vorrangig wird.

[
AOK] [DGB] [SGB V] [SGB XI]

TermyLucky

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Krankenversicherung während Praktikum
« Reply #12 on: February 17, 2010, 01:21:43 pm »
Danke an gefluegelschere für den Beitrag. Noch ein paar Anmerkungen:

Punkt 1:
Ich muss Jesse recht geben: Es gibt Krankenkassen, welche die Praktikumszeit auf ein Jahr umlegen (ich kenn da noch mehr Beispiele) und damit kein gesondertes Versicherungsverhältnis außer der Familienversicherung für den Zeitraum erzwingen. Die TK zählt allerdings imho nicht dazu (sonst würde ich die 60€ im Monat nicht dafür ausgeben).

Punkt 2:
Ich würde mich allerdings lieber nicht dummstellen, das kann ins Augen gehen. Lieber nachfragen und im Zweifel auf die Aussage des Sachbearbeiters pochen. Erst dann ist man im Zweifel abgesichert. Nebenbei verlangen größere Firmen immer eine Bescheinigung der Krankenkasse (nicht nur die Karte) über ein bestehendes Versicherungsverhältnis. Ohne KK wird einen der Betrieb vermutlich nicht einstellen. Dieser schriftliche Nachweis sollte reichen.

Punkt 3:
Das Versicherungsverhältnis muss - wenn erforderlich - vom Studenten selbst das Beschäftigungsverhältnis anzeigen.
Im Zweifel wird man auch in die Betriebskrankenkasse für den Zeitraum übernommen. Ich habe mal die Aussage von einem Sachbearbeiter bekommen, dass der Arbeitgeber sowieso die Rentenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse melde und die Krankenkasse sich dann schon rühren werde. Das ist aber FALSCH! Aufgrund der Befreiung von der RV im Pflichtpraktikum gibt es diese Meldung nicht. Im Falle des Falles wäre man nicht versichert.

Punkt 4 ("Versicherung der Universität"):
Die Universität besitzt als Institution aufgrund der horrenden Summen (7700 Mitarbeiter + 35000 Studenten), die eine solche Versicherung kosten würde, keine eigene Versicherung. Nicht einmal eine Haftpflicht! Es steht jedoch den Instituten frei eigene Verträge abzuschließen, die dann aus dem Haushalt des Instituts bezahlt werden müssen.
So viel dazu.
Johannes Zalucky

ExFSR Maschinenwesen

pferd

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Krankenversicherung während Praktikum
« Reply #13 on: June 16, 2010, 02:29:05 pm »
Also ich hab das selbe Problem. Die AOK hat mir jetzt sogar ein Mahnbescheid geschickt, daß ich innerhalb eines Monats die Kosten der Studentenversicherung zu bezahlen habe. Wollte trotzdem nochmal nachfragen ob sich da jemand rausmogeln konnte. Wenn das nicht geht werde ich mich wahrscheinlich über eine andere KV rückgängig versichern, da mir die AOK langsam annervt. Außerdem muss man in der KV mind 18 Monate bleiben wenn man sich studentisch versichert...
Ich war übrigens in München und habe 600Eur gekriegt... davon gingen alleine für ein WG Zimmer 400 drauf....
Sinnlos

bleda

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Krankenversicherung während Praktikum
« Reply #14 on: February 02, 2013, 11:26:52 am »
hallo,

die diskussion ist zwar schon alt, aber ich frag einfach mal:
es gibt ja bei familienversicherung eine grenze des verdienstes.
ich habe was gelesen bzw mein versicherungsheini, hatte gemeint 360-400 euro, in speziellen fällen 450 euro pro monat
bei dem ungünstigen fall ists ja 360 *12= 4320.
ich komme bei 6 monaten arbeiten unter diese grenze jedoch ohne meinen entfernungszuschlag.

ich bin der meinung der entfernungszuschlag ist kein verdienst sondern eher aufwandsentschädigung.
meiner meinung nach muesste man keine extraversicherung abschließen, wenn man über die 360-400 euro grenze hinaus kommt.
reine abzocke von den krankenversicherungen, bzw die gehen auf dummfang.

kann jmd mehr sagen?