Author Topic: Verlängerung Grundstudium  (Read 3828 times)

Black Angel

  • Newbie
  • *
  • Posts: 17
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Verlängerung Grundstudium
« on: January 04, 2010, 11:38:04 pm »
Weiß nicht obs schon alle wissen also vorsichtshalber nochmal die Info:

Wer mehr als eine Prüfung offen hat und ein Modul noch nicht angefangen hat, z.B. Mathe2 im 4. Semester geschoben muss nen Antrag auf Verlängerung seines Grundstudiums oder der Vordiplomsprüfungszeit oder so ähnlich stellen, damit die das freischalten können und man sich für die Prüfungen einschreiben kann. Wenn man jetzt z.B. Mathe 2 nur verhaun hat im 4. Semester is das überflüssig.
Auch wer nur eine offene Prüfungsleistung hat mussn Antrag stellen, damit er die Prüfungen mitschreiben kann das is aber glaub ich bekannt...

Grüße

Der_Elch

  • Newbie
  • *
  • Posts: 41
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Verlängerung Grundstudium
« Reply #1 on: January 05, 2010, 12:06:04 am »
Und wenn ich die Prüfung erst im Sommer schreiben will reicht der Antrag dann oder gibts ohne Antrag nachm Ws nen Exma-bescheid?

Black Angel

  • Newbie
  • *
  • Posts: 17
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Verlängerung Grundstudium
« Reply #2 on: January 05, 2010, 01:34:04 pm »
puh, keine ahnung, musste ma beim FSR oder Prüfungsamt nachfragen!

Der_Elch

  • Newbie
  • *
  • Posts: 41
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Verlängerung Grundstudium
« Reply #3 on: January 05, 2010, 01:53:10 pm »
Des ist ganz schön Tricky, war heut beim Prüfungsamt.
Wenn man nur Prüfungen offenhat die man noch nicht versucht hat, muss man nen Antrag schreiben.
Sollte man aber noch eine Prüfung wiederholen müssen wo man ne 5 hat neben der noch nicht versuchten brauch man keinen Antrag stellen.
So hat mir das die gute Frau heute zumindest erklärt.

Jule

  • Hero Member
  • *****
  • Posts: 874
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Verlängerung Grundstudium
« Reply #4 on: January 05, 2010, 03:57:42 pm »
Das ist nicht tricky, das ist prüfungsordnungskonform. Denn laut dieser hat man für das Vordiplom (und damit für entsprechende Leistungen) 2 Jahre Zeit. Fällt man irgendwann irgendwo durch, bekommt man automatisch eine neue Frist von 1 Jahr gesetzt, um diese erstmalig zu wiederholen (für die 2. W dann glaub ich 1 Semester nach 1. W). Für unversuchte Leistungen/Module muss man eine Fristverlängerung beantragen, wenn die 2 Jahre vorüber sind. Und zwar mit namentlicher Aufführung. Auch wenn eine Wiederholung am Laufen ist - das hast du bestimmt falsch verstanden. Diese wird dann nur nicht mit im Antrag berücksichtigt.
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.]

Der_Elch

  • Newbie
  • *
  • Posts: 41
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Verlängerung Grundstudium
« Reply #5 on: January 05, 2010, 06:13:52 pm »
Die Dame sagte mir explizit auch auf meine Nachfrage hin, dass ich keinen Antrag stellen müsste.

question mark

  • Jr. Member
  • **
  • Posts: 56
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Verlängerung Grundstudium
« Reply #6 on: January 06, 2010, 11:02:05 am »
der Antrag ist formlos (nicht Form los ;) ) und in 5 Minuten geschrieben
stell ihn einfach, man bricht sich nix damit ab, hat es weg und vergisst es nicht! :innocent:
und ehrlich gesagt: bevor sie dich vllt. falsch verstanden hat und deswegen was in die hose geht: MACH ES EINFACH
Nieder mit der Schwerkraft. Es lebe der Leichtsinn.

Why didn\'t Noah swat those two mosquitoes?

Why do they sterilize the needle for lethal injections?

If con is the opposite of pro, is Congress the opposite of progress?

If flying is so safe, why do they call the airport the terminal?

Körperklaus

  • Full Member
  • ***
  • Posts: 139
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Verlängerung Grundstudium
« Reply #7 on: January 06, 2010, 11:13:30 am »
hab ich mir gestern auch gedacht und es einfach abgegeben.