Author Topic: Umfang des kleinen bzw grossen Belges  (Read 19234 times)

leebruce

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #15 on: October 25, 2009, 01:09:12 pm »
bei der Bakkalaureatsarbeit sollte man ein Thema selbst auswählen oder gibt es beim Institut eine Liste, aus der kann wählen?

Ramon Miel

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #16 on: October 25, 2009, 07:44:28 pm »
Quote from: Nebukadnezzar
salut, nun zuerst muss das thema samt aufgabenstellung von deinem betreuer genehmigt, sprich vom verantwortlichen institutsleiter gegengezeichnet sein (formblatt der tud...aufgabenstellung...termin...betreuer...chef des institutes).

dann wird geschrieben bis zum abgabetermin. dann wird abgegeben. wichtig: wenn du die IP extern schreibst, dann benötigst du dazu die im prak-amt ausliegenden formulare, auf welchen dann der genaue zeitraum für das anfertigen der arbeit vermerkt und von deinem dortigen betreuer bestätgt wird (firmenstempel unterschrift). dann gibt es auf dem unteren abschnitt dieses formblattes einen teil, auf welchem dein unibetreuer dies ebenfalls nochmal bestätigen muss. "...der student müller hat eine ip mit thema x im zeitraum bla angefertigt. unterschrift. ...". (arbeit beim unibetreuer termingerecht einreichen. er übermittelt nach einsicht die note ans pa.)

nun geht es ins prak-amt + tätigkeitsbericht für das fachprakt. (min. 4 wo, also 8 seiten bericht) + die ausgefüllten formblätter (oder praktikumsbescheinigungen) + evtl. schachtel pralinen und dann bangen und warten.

so sollte es werden

Hi!
Kannst du bitte mal einen Link zu diesem oben genannten Formular geben?

Nebukadnezzar

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #17 on: October 26, 2009, 08:23:26 am »
salut,

hier der link zu den formalblättern des PA.
Le monde est à nous

Nebukadnezzar

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #18 on: October 27, 2009, 08:35:00 am »
salut, dein unibetreuer liest korrektur und macht einen "bewertungsvorschalg", quasi erstkorrektur. dann geht des dings nochmal in die hände deines betriebsbetreuers und danach zum betreuenden hochschullehrer. dieser segnet und dann final ans prüfungsamt. die note bekommst du meist erst nach annahme der praktikumsberichte im hisqis mitgeteilt.

so in der art und weise
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Waldmeister

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #19 on: October 27, 2009, 12:13:10 pm »
Quote from: ponchoman
Hallo
 
ich bin gerade auf der Suche, wie viel Zeit in einen kleinen bzw grossen Beleg zu investieren ist? Und desweiteren noch wie viel ECTS-Punkten dies enspricht.
Ich befinde mich der Zeit in einem ERASMUS-Semester und moechte waehrend meines Auslandsaufenthaltes einen Belegarbeit ableisten...
 
Danke im Voraus fuer die Infos
 
 
Gruesse aus Schottland
 
ponchoman

 
Hallo,
 
also soweit ich weiß, werden für den großen Beleg ca. 500h veranschlagt. Bin gerade in Frankreich mit ERASMUS und wollte dort ebenfalls diesen dort schreiben. Sind 15 ECTS. Musst aber aufpassen, dass es wirklich was mit deiner Vertiefungsrichtung zu tun hat. Ein anderes Problem ist vielleicht, dass du das scheinbar gar nicht in den Learning Agrrement geschrieben hast, da dann am Ende über das Formblatt Changes deinen Prof in Deutschland davon überzeugen musst, was du in Schottland gemacht hast, dass das also anerkannt wird. Am besten mal vorher am Institut in DD deswegen nochmal versichern! Ich hoffe, dass man in Schottland versteht, was ein Großer Beleg ist. Ich habe mich leider in Frankreich vergeblich damit abgemüht, weil es so was ähnliches dort leider nicht gibt.
Viel Spaß in Schottland!

Waldmeister

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #20 on: October 27, 2009, 12:35:12 pm »
Hallo,
 
vielleicht könntet ihr mir bitte einen kleinen Tipp geben. Wie schätzt ihr die Arbeitsbelastung im 9. Semester mit Großen Beleg und ca. 6 Vorlesungen ein, ist das locker zu schaffen, so dass ich nächstes Semester im Ausland bleibe oder ist es aufgrund der hohen Arbeitsbelastung anzuraten, so wie es theorethisch aufgrund meines Auslandssemesters im 9. Semesters möglich wäre, nächstes Semester nur den Großen Beleg zu schreiben (es gibt für das Sommersemester einfach keine Vorlesungen mehr, die ich besuchen könnte) und im folgenden Wintersemester nur die Vorlesungen aus dem 9. zu besuchen und dann im 10. die Diplomarbeit zu schreiben?

Vielen Dank

Moffi

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #21 on: October 29, 2009, 05:08:41 pm »
etwas noch zu der bewertung... korrigiert mich falls ich mich täusche... aber der kleine beleg wird doch nur ausschließlich vom uni betreuer korregiert
Also ich kenn das so das die Projektarbeit nur Angelegenheit zwischen UNi und Student ist...denn man kann ja auch die Projektarbeit sonst wann in einem Semester schreiben...man brauch bloß ein Thema.

Oder etwa nicht ?!

Nebukadnezzar

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #22 on: October 29, 2009, 09:10:09 pm »
salut,

wenn die ip extern, sprich in einem unternehmen geschrieben wird und das thema aus deren aufgabenpool entstammt, dann korrigieren zwei.

erst der betriebsbetreuer, der schwärzt die seiten, die die uni nicht sehen soll /darf ...und den rest der arbeit dann dein unibetreuer.

aber du hast recht. bei internen arbeiten selbstverfreilich nur der eine...
Le monde est à nous

jleu

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #23 on: October 29, 2009, 09:47:27 pm »
Den kleinen Beleg kannst du schreiben wann du willst, musst halt wie gesagt nur ein Betreuer und ein Thema finden. Die Zusammenarbeit mit einem Unternehmen ist dabei nicht unbedingt erforderlich.
Dieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

TermyLucky

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #24 on: November 27, 2009, 03:35:54 pm »
Ich hatte gerade ein interessantes Gespräch mit Herrn Prof. Klöden zu der Frage Interdiszipläre Projektarbeit oder großer Beleg während des Praxissemesters (die mich jetzt gerade vor ein Entscheidungs-Problem mittlerer Größe stellt).

Also:
Es kann nur eine Anrechnung auf das Praxissemester erfolgen wenn die IP im echtem, praktischen Bezug erstellt wird.
Es ist ebenso möglich den großen Beleg zu schreiben. Dieser beinhaltet allerdings größere Literaturrecherche, ausführliche theoretische Grundlagen sowie eine deutlich höhere akademische Tiefe!

Der Unterschied zwischen beiden Arbeiten ist also Umfang und Themengebiet.

ABER: Diese Arbeit kann nicht auf das Praxissemester angerechnet werden. Diese Möglichkeit der Anrechnung von 16 Wochen gemäß Praktikantenordnung ist nur für die IP gegeben. Im Zweifelsfall kann nur die Zeit vor dem offiziellen Beginn des Belegs als Praktikum gewertet werden!

Er meinte, ihm seie bekannt, dass diese Information unter Studenten nicht sehr verbreitet sei, aber es sein nun einmal fakt und so in der Praktikumsordnung geregelt.

Sollte hier jemand andere Erfahrungen haben, bitte lasst es mich wissen.

In diesem Sinne ein angenehmes Wochenende.
Johannes Zalucky

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Wills

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #25 on: November 27, 2009, 03:48:39 pm »
oh man...ich wollte den großen beleg mit praxissemester verbinden
hatten doch auch schon mehrfach leute gesagt, dass sie das gemacht haben (auch wenn es offiziell wohl nicht gehen sollte...)
n kumpel macht das auch grad so, aber ich frag ihn wohl nochmal

Jesse

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #26 on: November 27, 2009, 04:54:36 pm »
also ich kenn auch jemanden der seinen großen beleg im praxissem gemacht hat u mein prof hat auch gesagt das das geht u ich den machen soll
ehemals FSR-MW

Tüdelü...:innocent:


TermyLucky

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #27 on: November 28, 2009, 01:30:09 pm »
Hm, irgendwie kam die Problematik noch nicht ganz rüber.

Den großen Beleg zu schreiben, ist - sofern die Aufgabenstellung dem Dozenten passt - immer möglich. Das Praktikantenamt jedoch erkennt (offiziell) die Zeit für Anfertigung des großen Beleges nicht als Praktikumszeit an. Daran kann kein Professor was rütteln. Leider.:nudelholz:

Ich werde wohl nächste Woche mal die Frau Lucas dazu befragen.
Johannes Zalucky

ExFSR Maschinenwesen

Hägar

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« Reply #28 on: November 28, 2009, 02:58:56 pm »
Quote from: TermyLucky
Hm, irgendwie kam die Problematik noch nicht ganz rüber.
 
Den großen Beleg zu schreiben, ist - sofern die Aufgabenstellung dem Dozenten passt - immer möglich. Das Praktikantenamt jedoch erkennt (offiziell) die Zeit für Anfertigung des großen Beleges nicht als Praktikumszeit an. Daran kann kein Professor was rütteln. Leider.:nudelholz:
 
Ich werde wohl nächste Woche mal die Frau Lucas dazu befragen.
Was hat das "(offiziell)" zu bedeuten? Wie auch immer... weiss jemand wie das mit Immajahr 2004 aussieht? Da gilt ja noch die Praktikumsordnung von 2001 wenn ich mich nicht täusche. Und da steht nichts vin Projektarbeit, sondern lediglich "eine Studienarbeit" drin.

Jesse

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #29 on: November 28, 2009, 06:21:28 pm »
also soweit ich weiß wurde trotzdem der große beleg anerkannt im prax-sem, so dass man nur noch über die 4 wochen den bericht schreiben musste. is ja auch eig. egal ob man den großen oder kleinen macht, arbeit ist das ja trotzdem und es wäre einfach nicht sinnvoll vom p-amt noch zu verlangen zusätzlich nen praktikumsbericht abzugeben.
also wie gesagt ich weiß von einigen die das so gemacht haben u nur über die 4 wochen schreiben mussten.
ehemals FSR-MW

Tüdelü...:innocent: