Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 704017 times)

Quickley

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #525 on: October 19, 2011, 10:35:21 am »
Kannst du die Prüfung, die du versemmelt hast, nicht einfach in diesem Semester wiederholen? Falls diese nur alle 2 Semester abgehalten wird, könntest du mal deinen Prof. fragen, ob er eine Ausnahme machen könnte und dich schon in dieser Prüfungsphase nochmal prüfen kann. Da es ja sonst dein Studium unnötig verlängern würde, machen die das in der Regel auch.

Heusch

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #526 on: October 19, 2011, 10:40:44 am »
Ich ging bisher davon aus, dass ich Prüfungen eines Moduls nur wiederholen darf, wenn ich das gesamte Modul nicht bestanden habe. Das Modul ist jedoch mit 3,8 bestanden.
Bitte korrigiere mich, fall ich mich geirrt haben sollte.

karandasch

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #527 on: October 19, 2011, 10:42:14 am »
Hallo Heusch,

ich bin und war zwar nie studentisches Mitglied im Prüfungsausschuss, trotzdem möchte ich hier kurz meine Erfahrung kund tun. (eine Rechtsverbindlichkeit o.ä. übernehme ich also nicht)

Zur Eröffnung deines Diplomverfahrens musst du einen formellen Antrag beim Püfungsamt (P-Amt) stellen (Vordruck). In diesem Formular müssen die Wahlpflichtfächer und die Module (und Fächer darin) benannt werden, die du einbringen willst. Mit diesem Antrag gehst du dann zu deinem Studienrichtungsleiter, der schaut dann dass formell alles passt (z.B. Anzahl SWS) und signiert den Antrag. Erst wenn dieser Antrag dann vom P-Amt angenommen wurde, kannst du eine Diplomarbeit (DA) anmelden. Eine nachträgliche Änderung der festgelegten Module oder Fächer ist meines Wissens nur sehr schwer bzw. gar nicht möglich.

Dein Plan wie du ihn oben schilderst ist also so nicht umsetzbar.
Des Weiteren solltest du den Aufwand für eine DA nicht unterschätzen. DA, Vorlesungen und Prüfungen würde ich mir nicht antun (mein Rat).

Nun gibt es aber verschiedene Alternativen.
Eine wäre, einfach ein Semester dran zu hängen für die DA (machen Viele). Du musst auch kein komplett neues Modul belegen, du könntest auch schauen ob es noch ein paar Fächer in dem "versauten" Modul gibt, die mehr Erfolg versprechen und diese dann anstelle der schlechten im Antrag benennen. Hauptsache die SWS-Anzahl für das Modul stimmt, die restlichen Fächer bleiben dann unberücksichtig.

Man kann die DA auch in einem Urlaubssemester schreiben nach dem aktuellen Hochschulgesetzt (kenne da auch ein paar Leute die das machen), dann zählt das Semester nicht zu den Fachsemestern (nur Hochschulsemester).

Wie du siehst, gibt es ein paar Möglichkeiten. Am besten wäre es aber wohl, wenn du mal bei der Studienberatung vorbei schaust.

Ich hoffe ich konnte etwas weiter helfen.


Edit hinzu: Nichtbestandene Prüfungen dürfen in der Tat nur dann wiederholt werden, wenn das Modul nichtbestanden ist.
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“  Bertolt Brecht


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Heusch

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #528 on: October 19, 2011, 10:55:31 am »
Vielen lieben Dank karandasch für die ausführliche Erklärung!
Ich denke, ich werde einmal zur Studienberatung reisen und zwecks Urlaubssemester fragen.

Nochmals Danke!

Quickley

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« Reply #529 on: October 19, 2011, 10:57:10 am »
Quote
Ich ging bisher davon aus, dass ich Prüfungen eines Moduls nur  wiederholen darf, wenn ich das gesamte Modul nicht bestanden habe. Das  Modul ist jedoch mit 3,8 bestanden.
Bitte korrigiere mich, fall ich mich geirrt haben sollte.

Ich hätte natürlich mal selbst rechnen können. Dachte du wärst durchgefallen. Im Text kam es so rüber.

Also bei mir sieht es so ähnlich mit einem Modul aus. Ich habe auch eine 5 dabei. Ich bin gerade dabei herauszufinden, ob ich dieses Fach nicht einfach durch ein anderes ersetzen kann. Und dann das "nicht bestandene" Fach einfach nochmal wiederhole um es als Zusatzleistung einzubingen. Zum Prüfungsamt habe ich es noch nicht geschafft, aber eine email habe ich verfasst. Mal gucken ob es geht.

karandasch

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« Reply #530 on: October 19, 2011, 11:13:41 am »
@Quickley: Wie gesagt, in den Vertiefungsmodulen kannst du mehr Fächer belegen als du brauchst und dann im Antrag entscheiden welche du einbringen willst (hauptsache SWS-Anzahl passt).

Wie das mit den Zusatzleistunegn läuft, bin ich mir nicht ganz sicher, aber nochmal wirst du eine Prüfung vermutlich nicht schreiben dürfen. (dann könnte ja jedeR so lange schreiben bis ein Ergebnis passt)
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Quickley

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« Reply #531 on: October 19, 2011, 11:23:33 am »
Wenn ich diese Prüfung nochmal schreiben darf, indem ich sie als Zusatzleistung einbringe, geht sie ja nicht in die Wertung ein. Das würde Sinn machen und hätte keinen Einfluss auf meinen Durchschnitt. Es würde nur etwas meine Kompetenz erweitern. Das geht natürlich nur, wenn es sich bei dieser Prüfung um keine obligatorische Sache handelt. Ein paar Prüfungen muss man ja in das Vertiefungsmodul einbringen. Aber wie gesagt...die genaue Regelung kenne ich auch noch nicht, aber ich mache mich gerade schlau. Wenn ich da genaueres weiss, werde ich es hier Kund tun.

Jule

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« Reply #532 on: October 19, 2011, 04:36:12 pm »
Quote from: Heusch
Ich denke, ich werde einmal zur Studienberatung reisen und zwecks Urlaubssemester fragen.
Also daran soll's nicht scheitern. Die Fachsemester sind doch schnuppe, solange du dein Studium innerhalb von 14 in diesem Studiumgang abschließt. Später wird dich keiner danach fragen. Die Studienzeit im Lebenslauf wird auch nicht zurückgedreht, als dass man das Semester unter den Tisch kehren könnte. Oder willst du danach noch etwas Anderes studieren? Dann macht es natürlich Sinn.
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Quickley

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« Reply #533 on: October 20, 2011, 12:25:09 pm »
Moin,
so ich habe nun mit dem Prüfungsamt Kontakt aufgenommen und würde meine Erkenntnis nun gerne mit euch teilen.

Es ist in der Tat so, dass man eine Prüfung, die sich innerhalb eines Vertiefungsmoduls befinden, trotz "nicht bestanden" nicht wiederholen darf (Modulregelung). Es ist also nicht möglich diese Prüfung später als eine Zusatzleistung auszusondern. Die einzige Möglichkeit, wäre ein Tausch dieser Fehlleistung durch eine andere Leistung aus diesem Modul (sofern diese nicht obligatorisch mit eingebracht werden muss). Soll also heissen, dass man eine 5,0 nur verschwinden lassen kann, jedoch nicht in eine bessere Note umwandeln kann.

Diese Angaben ohne Gewähr und Garantie. Das ist lediglich meine Interpretation der Information vom Prüfungsamt.

Grüße
Quickley

PT2006

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« Reply #534 on: October 20, 2011, 10:08:30 pm »
Kannst du denn nicht einfach ein anderes Fach deines Moduls schreiben und das Fach mit der 5 bei der Eröffnung des Diplomverfahrens einfach unterm Tisch fallen lassen, als ob du es nie geschrieben hättest?

Quickley

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« Reply #535 on: October 20, 2011, 10:27:07 pm »
Das habe ich ja gemeint, mit dem was ich geschrieben habe. Also die 5,0 verschwinden lassen durch den Tausch mit einer anderen Leistung aus diesem Modul.

Heusch

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #536 on: October 21, 2011, 06:46:48 pm »
Dieser schöne Gedanke funktioniert nur, wenn hinter dem Fach mit der 5 keine "o" steht.

tigerente

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #537 on: November 03, 2011, 10:11:07 am »
Hallo zusammen,

hat jemand von euch Erfahrung mit den Studienbuchblättern? Ich hab meine noch nie gebraucht (nur gesammelt eben) und hab mein Studium inzwischen abgeschlossen. Also würde ich die Blätter jetzt einfach wegwerfen - spricht irgendwas dagegen? D.h. wozu brauchen wir die überhaupt?

Danke!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Schmali

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #538 on: November 03, 2011, 12:51:30 pm »
die stammen aus der zeit vor hisqis. da jetzt aber dort alle noten und fächer aufgelistet sind, sind die studienblätter überflüssig

offiziell läuft hisqis bis um heutigen tag aber nur als "versuch" und ist theoretisch nicht rechtsverbindlich, daher gibts noch diese lustigen studienblätter

da deine blätter aber bestimmt wie bei jedem anderen nicht ausgefüllt sind, besitzen sie keinen wert. also weg damit

Bramauer

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #539 on: November 16, 2011, 08:35:36 pm »
Hi Freunde,
ich plane nach dem 6. FS zwei Urlaubssemester zu nehmen. Doch jetzt ist meine Frage wie es sich mit der Frist für die erste Wiederholungsprüfung verhält. Angenommen ich schaffe im 6.FS eine Prüfung nicht und muss diese wiederholen, so sagt ja das Reglement, dass ich dies innerhalb eines Jahres tun muss. Doch wenn ich ein Jahr nicht da bin, wie soll ich das dann machen. Gilt diese Frist auch in diesem Fall für mich?

Liebe Grüße & Danke

Brami

P.S.: Ich hab noch eine zweite Frage: Ich bin jetzt im 5.Sem und ich habe nur noch das Grundpraktikum als offene Prüfungsleistung; kann also einen "Antrag auf zulassung zu den Prüfungen des Hauptstudiums mit einer offenen Prüfungsleitung stellen" - muss ich zusätzlich noch einen "Antrag auf Verlängerung des Grundpraktikums" stellen?