Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 702235 times)

Race4Fun

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #855 on: September 11, 2013, 03:17:01 pm »
wenn man in EBW2 ein NT eingetragen bekommen hat (bedeutet ja eigtl. 5) aber in EBW1 gengug war, dass man insgesamt auf mindestens 4,0 kommt. Müsste das doch bestanden sein für das Grundstudium. Könnte mir jemand eine Adresse sagen, an wen ich mich da wenden muss, danke.

Dor Heinz

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« Reply #856 on: September 11, 2013, 04:49:53 pm »
Falls du nicht weißt, warum du als "nicht teilgenommen" bewertet wurdest, dann wendest du dich an LSK (deinen Sprachlehrer bzw. das Sekretariat). Ansonsten müsste das Prüfungsamt MW zuständig sein.

Allerdings bezweifle ich, dass du dort etwas erreichst. Denn im Grundstudium werden zwei Semester Englisch gefordert, die jeweils nur mit bestanden/nicht bestanden gewertet werden. Damit gibt es keine Möglichkeit, ein "nicht bestanden" auszugleichen. Die genauen Noten Spielen nur für die Zertifikate eine Rolle.

Black Dragon

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« Reply #857 on: September 11, 2013, 05:22:24 pm »
EBW1 ist ein Leistungsnachweis/Testat. EBW2 wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Da mittelt sich nichts.
Und um die SWS anerkannt zu bekommen, musst du EBW2 bestehen.
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Race4Fun

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« Reply #858 on: September 11, 2013, 05:25:28 pm »
doch weil EBW 1 mit 2/3 und EBW2 mit 1/3 reingeht

und NT = 5

Black Dragon

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« Reply #859 on: September 11, 2013, 06:40:09 pm »
Dann haben die daran was geändert. Ich hatte noch das erste Semester als benoteten Teilnahmeschein / Zulasungsvoraussetzung für den 2. Kurs.
Und im zweiten Semester gabs ne Klausur mit 2/3 und nen Vortrag mit 1/3 Anteil an der Gesamtnote.

Wir reden aber beide von Englisch und nicht Französisch oder Hindi?
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« Reply #860 on: September 11, 2013, 06:47:12 pm »
ja Englisch:P

Ebw1 ist vorraussetzung für Ebw2, habe ich auch.
Jetzt bildet aber aber Ebw1 und Ebw2 zusammen (2/3 EBW1 und 1/3 EBW2) das "Sprachen Modul" für das Vordiplom.

Black Dragon

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« Reply #861 on: September 11, 2013, 09:35:38 pm »
Ähm... "Nein."
Das Modul wird mit 4 absolvierten (benoteten) SWS eier beliebigen Fremdsprache erfüllt.

Hab mir jetz mal wieder die Seite zu Gemüte geführt und bin eztwas überrascht von den Änderungen. Wenn du NT hast, müsste das demzufolge aber bedeuten, dass du keinen Vortrag gehalten hast? Oder warst du so schlecht dabei?
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« Reply #862 on: September 11, 2013, 10:40:18 pm »
ja habe den Vortrag nicht gehalten, denn wenn man in Ebw1 gut genug war müsste es ja zum bestehen reichen.

tiefenbass

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« Reply #863 on: September 11, 2013, 10:46:31 pm »
Quote from: Race4Fun
wenn man in EBW2 ein NT eingetragen bekommen hat (bedeutet ja eigtl. 5) aber in EBW1 gengug war, dass man insgesamt auf mindestens 4,0 kommt. Müsste das doch bestanden sein für das Grundstudium. Könnte mir jemand eine Adresse sagen, an wen ich mich da wenden muss, danke.

Für dich ist die Modulbeschreibung 2006 verbindlich. D.h. Sprache ist eben wie die anderen SG-Fächer für das Grundstudium nur bestanden/nicht bestanden (siehe MG14). Somit kannst du dich auch nicht auf eine Verrechnungsklausel für Modulprüfungen berufen: es gibt nichts zu verrechnen, da keine Prüfungen im Sinne der deiner DPO, sondern nur Leistungsnachweise im Sinne der DPO erbracht werden müssen,die wiederum nicht benotet eingehen (was Dozenten nicht davon abhalten wird, trotzdem zu benoten, wobei alles andere als 5 gleichwertig als bestanden zu werten ist). Da nicht genau geregelt wurde, wie dass Modul zu bestehen ist, hat der Dozent hier eine freie Gestaltungsmöglichkeit, wie die Studenten zum Leistungsnachweis kommen.
Schau mal auf die Regelungen zum Vordiplom in der DPO, da gibt es keine Berücksichtigung irgend welcher Noten vom SG. Durch diese Wurst mussten wir "alten" CIWler auch: Noten für Praktika warn für die Katz', da alles auf bestanden/nicht bestanden heruntergebrochen wurde und aufgrund der DPO dies leider rechtens war.

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Race4Fun

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« Reply #864 on: September 11, 2013, 10:57:36 pm »
Quote from: tiefenbass
Für dich ist die Modulbeschreibung 2006 verbindlich. D.h. Sprache ist eben wie die anderen SG-Fächer für das Grundstudium nur bestanden/nicht bestanden (siehe MG14). Somit kannst du dich auch nicht auf eine Verrechnungsklausel für Modulprüfungen berufen: es gibt nichts zu verrechnen, da keine Prüfungen im Sinne der deiner DPO, sondern nur Leistungsnachweise im Sinne der DPO erbracht werden müssen,die wiederum nicht benotet eingehen (was Dozenten nicht davon abhalten wird, trotzdem zu benoten, wobei alles andere als 5 gleichwertig als bestanden zu werten ist). Da nicht genau geregelt wurde, wie dass Modul zu bestehen ist, hat der Dozent hier eine freie Gestaltungsmöglichkeit, wie die Studenten zum Leistungsnachweis kommen.
Schau mal auf die Regelungen zum Vordiplom in der DPO, da gibt es keine Berücksichtigung irgend welcher Noten vom SG. Durch diese Wurst mussten wir "alten" CIWler auch: Noten für Praktika warn für die Katz', da alles auf bestanden/nicht bestanden heruntergebrochen wurde und aufgrund der DPO dies leider rechtens war.

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hm, ok. Ein Kommilitone hatte eben in EBW2 eine 5 und hat insgesamt die Sprache in Hisqis als bestanden eingeschrieben bekommen. Man kriegt ja auch in LSK Noten und die werden dann mit ihrer jeweiligen Gewichtung verrechnet.

Black Dragon

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« Reply #865 on: September 11, 2013, 11:07:45 pm »
Quote from: Race4Fun
ja habe den Vortrag nicht gehalten, denn wenn man in Ebw1 gut genug war müsste es ja zum bestehen reichen.
Das heißt, du hast die Leistung für dieses Semester nicht erbracht. Da die Kurse separat sind, kannst du auch nichts zum Bestehen zusammenrechnen lassen.
Somit hast du 2 SWS Sprachausbildung verpfeffert und musst noch mal einen Sprachkurs mit Leistungsnachweis (reine Teilnahmenachweise - sprich Sitzscheine - nützen dir nichts, siehe auch den Beitrag oben) belegen.

Die Note, die du für den EBW-Kurs oder andere Sprachen bekommst, brauchst du nicht fürs Studium direkt. Meistens ist sie nur zum Einrahmen und an die Wand hängen, in einigen Fällen könnte sie dir beim Finden eines Jobs helfen.


Hatte der Komillitone auch keine Präsentation abgeliefert? Dann könnte es doch interessant werden.
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Race4Fun

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« Reply #866 on: September 11, 2013, 11:13:24 pm »
Quote from: Black Dragon
Das heißt, du hast die Leistung für dieses Semester nicht erbracht. Da die Kurse separat sind, kannst du auch nichts zum Bestehen zusammenrechnen lassen.
Somit hast du 2 SWS Sprachausbildung verpfeffert und musst noch mal einen Sprachkurs mit Leistungsnachweis (reine Teilnahmenachweise - sprich Sitzscheine - nützen dir nichts, siehe auch den Beitrag oben) belegen.

Die Note, die du für den EBW-Kurs oder andere Sprachen bekommst, brauchst du nicht fürs Studium direkt. Meistens ist sie nur zum Einrahmen und an die Wand hängen, in einigen Fällen könnte sie dir beim Finden eines Jobs helfen.


Hatte der Komillitone auch keine Präsentation abgeliefert? Dann könnte es doch interessant werden.

nein, derjenige hat es gehalten und eine 5 bekommen. Bin eben davon ausgegangen, dass mit NT = 5 ist.

ok, dann nochmal bzw. kann ich auch bspw. auch Russisch für Anfänger belegen? Wird das anerkannt, oder muss unbedingt EBW 2 belegt werden?
Danke

Black Dragon

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« Reply #867 on: September 12, 2013, 01:24:55 am »
Es ist egal, welche Sprache du belegst oder auf welchem Niveau, Hauptsache du bekommst ein "bestanden" am Ende des Semesters. Einzige Ausahmen davon sind Englisch und wahrscheinlich die Fremdsprachen, die du schon in der Schule hattest.
Da solltest du entsprechend nicht gerade den Anfängerkurs wählen. ;)
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mädchen5

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« Reply #868 on: September 16, 2013, 11:22:09 pm »
Quote from: Black Dragon
Das Vordiplom gibt es seit dem Hochschulgesetz von 2008 für den Maschinenbau hier nicht mehr. Du musst also "nur" noch innerhalb von 14 Fachsemestern deine Diplomarbeit einreichen.

Gilt das auch für Werkstoffwissenschaft?

tiefenbass

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« Reply #869 on: September 17, 2013, 02:44:37 pm »
Es gibt das Vordiplom schon noch, sofern es in deiner für dich geltende DPO drinsteht (das ist die Version der DPO, die in deinem ersten Semester galt), entfaltet jedoch keine Wirkung seit 2008, es hat also keinen Status als "Zwischenprüfung mit Aufstiegscharakter" und damit keine blockierende Wirkung für das Hauptstudium mehr. Du kannst dadurch Prüfungen des Hauptstudiums ohne bestandenes Vordiplom ablegen.

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