Bombentrichter
wenn man in EBW2 ein NT eingetragen bekommen hat (bedeutet ja eigtl. 5) aber in EBW1 gengug war, dass man insgesamt auf mindestens 4,0 kommt. Müsste das doch bestanden sein für das Grundstudium. Könnte mir jemand eine Adresse sagen, an wen ich mich da wenden muss, danke.
Jede Entscheidung ist der Tod von Milliarden von Möglichkeiten
Für dich ist die Modulbeschreibung 2006 verbindlich. D.h. Sprache ist eben wie die anderen SG-Fächer für das Grundstudium nur bestanden/nicht bestanden (siehe MG14). Somit kannst du dich auch nicht auf eine Verrechnungsklausel für Modulprüfungen berufen: es gibt nichts zu verrechnen, da keine Prüfungen im Sinne der deiner DPO, sondern nur Leistungsnachweise im Sinne der DPO erbracht werden müssen,die wiederum nicht benotet eingehen (was Dozenten nicht davon abhalten wird, trotzdem zu benoten, wobei alles andere als 5 gleichwertig als bestanden zu werten ist). Da nicht genau geregelt wurde, wie dass Modul zu bestehen ist, hat der Dozent hier eine freie Gestaltungsmöglichkeit, wie die Studenten zum Leistungsnachweis kommen.Schau mal auf die Regelungen zum Vordiplom in der DPO, da gibt es keine Berücksichtigung irgend welcher Noten vom SG. Durch diese Wurst mussten wir "alten" CIWler auch: Noten für Praktika warn für die Katz', da alles auf bestanden/nicht bestanden heruntergebrochen wurde und aufgrund der DPO dies leider rechtens war.LG, TB
ja habe den Vortrag nicht gehalten, denn wenn man in Ebw1 gut genug war müsste es ja zum bestehen reichen.
Das heißt, du hast die Leistung für dieses Semester nicht erbracht. Da die Kurse separat sind, kannst du auch nichts zum Bestehen zusammenrechnen lassen.Somit hast du 2 SWS Sprachausbildung verpfeffert und musst noch mal einen Sprachkurs mit Leistungsnachweis (reine Teilnahmenachweise - sprich Sitzscheine - nützen dir nichts, siehe auch den Beitrag oben) belegen.Die Note, die du für den EBW-Kurs oder andere Sprachen bekommst, brauchst du nicht fürs Studium direkt. Meistens ist sie nur zum Einrahmen und an die Wand hängen, in einigen Fällen könnte sie dir beim Finden eines Jobs helfen.Hatte der Komillitone auch keine Präsentation abgeliefert? Dann könnte es doch interessant werden.
Das Vordiplom gibt es seit dem Hochschulgesetz von 2008 für den Maschinenbau hier nicht mehr. Du musst also "nur" noch innerhalb von 14 Fachsemestern deine Diplomarbeit einreichen.