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Wer geht morgen zur Info-Prüfung

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Total Members Voted: 98

Voting closed: August 06, 2009, 10:07:20 am

Author Topic: Gehst du hin?  (Read 16909 times)

Axl101

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Gehst du hin?
« Reply #30 on: July 23, 2010, 05:54:19 pm »
Jepp,  laut DPO ist das so. Alles andere würde ich auch nicht mit mir machen lassen. Ich gehe zwar zur infoprüfung und habe nen Beleg abgegeben, glaube aber nicht so recht daran das beides so gut wird :). Von daher sollten die sich ja an die DPO halten und hier nich irgendwas immer labern von wegen besteht bloss die Prüfung nur weil sie Intresse an ihrem Fach wecken wollen. Aber soweit ich weiss steht auf Wollschlägers Seite das man den Beleg (theoretisch) nicht bestehen muss. War ein bisschen schwammig geschrieben aber schaut mal hin!

Daree

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Gehst du hin?
« Reply #31 on: July 23, 2010, 08:52:15 pm »
Aber abgeben muss man den Beleg - was nich in der tollen DPO steht (hatte zumindest der Prof gemeint)...bin mal gespannt, ob sich wirklich einer dagegen wehrt!

Steven

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Gehst du hin?
« Reply #32 on: July 24, 2010, 12:38:50 am »
Quote from: Daree
Aber abgeben muss man den Beleg - was nich in der tollen DPO steht...bin mal gespannt, ob sich wirklich einer dagegen wehrt!

tu ich ja, warte bis dato aber noch auf ein statement vom Prüfungsamt ;). abgegeben haben wir dennoch 'etwas'

@Mind Eraser: genau das meinte ich, und wollte ich bestätigt habe. danke :)

mm09

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« Reply #33 on: August 10, 2010, 08:47:52 pm »
Ich möchte gern noch einmal kurz das Thema des Erscheinens oder Nichterscheinens zur info2-Prüfung aufgreifen:

Einige von euch meinten, man müsse hingehen, um die 5.0 zu bekommen. Doch die Mehrheit schrieb, dass man nur eingeschrieben sein müsse und sich die Anwesenheit sparen könne, wenn man doch nur ne 5.0 haben will.

GIBT's FÜR DIESEN SACHVERHALT EINEN PARAGRAPHEN IN DER PRÜFUNGSORDNUNG???

Hab leider noch keinen gefunden und wäre über einen Link mit Paragraphennummer sehr dankbar!!!

:pinch:

Meester

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« Reply #34 on: August 10, 2010, 09:06:05 pm »
... immer herrlich, wie einem dann kurz vor der Klausur nochma richtig  Stress gemacht wird, weil auf einma einer kommt und rumpalabert, dass  man Info 2 trotzdem bestehen muss :glare:

Prüfungsordnung sagt, dass K1=3 und K2+Pr=5 zum Bestehen reicht, da Wertung 1:1 .
Da kann und wird nix "intern geändert" werden!

Das  einzige, was für Verwirrung gesorgt haben dürfte ist, dass auf der  Fakultätsseite von Info steht, dass ohne Klausurpunkte "ein Bestehen  nicht möglich" sei.

"
Maschinenbau

 Die Gesamtnote wird für beide in der Modulbeschreibung ausgewiesenen  Teilnoten erteilt. Die Mindestleistung kann also (theoretisch!) auch  ohne Punkte aus dem Praktikum erbracht werden. Ohne Klausurpunkte ist  ein Bestehen nicht möglich.
Für Studenten vor dem Imma-Jahr 2008 gelten u.U. andere Regelungen (Delphi, Praktikumsschein, ...)."


Das  bezieht sich aber nur darauf, dass, wenn man nur mit Praktikum Info 2  bestehen wollte, das nicht kann, da man in der Klausur auch Punkte  benötigt. Es ist aber nicht das "Bestehen" des Moduls an sich gemeint.


GL_HF morgen ;)


LG_Meester

mm09

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Gehst du hin?
« Reply #35 on: August 10, 2010, 09:42:18 pm »
AAAALLES KLAR!!! HAB DIE ANTWORT SOEBEN GEFUNDEN:

"Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Maschinenbau" --> §10: "Versäumnis,...":

"(1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn der Kandidat einen für ihn bindenden Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumt oder wenn er von einer Prüfung, die er angetreten hat, ohne triftigen Grund zurücktritt. ..."

[Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Maschinenbau an der Technischen Universität Dresden - Vom 20.01.2006 in der geänderten Fassung vom 04.03.2008]

Juhuuuuuuuu. :w00t:

__Max__

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« Reply #36 on: August 11, 2010, 02:22:37 am »
Weiß jemand wie es aussieht, wenn man Inf1 nicht bestanden hat und bei Inf2 auch durchfällt?  Kann man dann beide Prüfungen unabhängig von einnander und vom beleg nachschreiben?

Körperklaus

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« Reply #37 on: August 11, 2010, 03:37:30 am »
Quote from: __Max__
Weiß jemand wie es aussieht, wenn man Inf1 nicht bestanden hat und bei Inf2 auch durchfällt?  Kann man dann beide Prüfungen unabhängig von einnander und vom beleg nachschreiben?

Sicher geht das, warum auch nicht. Wenn man n Modul nicht besteht, dann sind alle nicht bestandenen Teilleistungen wiederholbar.

ciw-olé

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« Reply #38 on: August 11, 2010, 10:52:13 am »
eigentlich nicht, denn wenn du durch die wiederholung des einen teils das modul schon bestehst, darf man die andere nicht wiederholen.