Bombentrichter
§12 - Freiversuch(1) Modulprüfungen der Diplomprüfung können bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen auch vor den in dieser Ordnung festgelegten Fristen abgelegt werden. In diesem Fall gilt eine nicht bestandene Modulprüfung als nicht durchgeführt (Freiversuch). Prüfungsleistungen, die mindestens mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet wurden, können in einem neuen Prüfungsverfahren angerechnet werden.
QUOTE im einklang mit den vereinbarungen des bundesdeutschen fakultätentages, der eine homogenisierung der studiengänge anstrebte Wow. Wenn man seine Argumente so weit her holt wie das SMWK kann man praktisch alles mit jedem begründen.Naja - ist der Ruf erst ruiniert...
Originally posted by Caschu@21.7. 2005 - 20:26 Wir haben am Montag Modul A geschrieben und es war wirklich sehr leicht!
Originally posted by Caschu+22.7. 2005 - 1:22-->