Author Topic: Fachpraktikum  (Read 3009 times)

Nebukadnezzar

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Fachpraktikum
« on: July 16, 2008, 05:15:43 pm »
salut, wollte gerad semesterbeitrag überweisen. hab es aber noch nicht getan, aufgrund folgender überlegung:

kann man sich während der absolvierung des praxissemesters beurlauben lassen?

ist scheinbar möglich, siehe hier !

aber welche weiteren konsequenzen ergeben sich daraus (keine prüfungen im wintersem. 08/09 mitschreiben, an denen man nich min. einmal teilgenommen hat)?

was gibt es da noch zu beachten. frage auch die höheren semester.

danke schonmal für jegliche antwort
Le monde est à nous

Brühe

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Fachpraktikum
« Reply #1 on: July 16, 2008, 05:26:18 pm »
Wenn du dir das Praktikum anrechnen lassen willst, dann geht das mit der Beurlaubung nicht:
"Während der Beurlaubung können Studien- und Prüfungsleistungen an der Hochschule, an der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, nicht erbracht werden."
 
Das Praktikum ist ja eine Studienleistung!!
 
Wenn du aber ein freiwilliges, zusätzliches Praktikum machen willst, dann kannst du dich beurlauben lassen.
\"Beim Fliegen muss man nüchtern sein! Das ist nicht wie beim Autofahren!\" Homer J. Simpson :)

Möbi

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Fachpraktikum
« Reply #2 on: July 16, 2008, 05:51:56 pm »
Man kann im Stura nen Antrag zur Rückerstattung des Semesterticketbeitrags stellen (wenn man das Semester über nicht hier ist und somit das Ticket ja nicht braucht), sobald man den neuen Semsterbogen erhalten hat (siehe Seite vom Stura unter "Ticket" glaub ich). Dann ist der Beitrag ja nicht mehr so wild...