Bombentrichter
ich war heute beim Prof. Klöden, falls ihr GL schon wiederholt habt, obwohl das Modul noch nicht abgeschlossen ist (betrifft also hauptsächlich 4. Sem.) müsst ihr euch dringend im Prüfungsamt melden. Diese Wiederholung verstößt gegen die DPO und wird auch im Falle einer bestandenen Prüfung nicht gewertet! D.h das ihr das als 1. Versuch jedoch schon angerechnet bekommt aber der Aufwand umsonst war, die Note wird nicht mit in das Modul eingehen.Solltet ihr GL wieder nicht bestanden haben, zählt der Versuch ebenfalls als 1. W geht aber auch nicht mit in die Wertung des Moduls ein, d.h. das bei denjenigen alles beim Alten bleibt und Apparate-konstruktion abgewartet werden muss..Also meldet euch bitte dringend im Prüfungsamt
Du bist Maschinenbauer dir kann das egal sein