Author Topic: [MA 05] 2.W schriftlich???  (Read 7373 times)

Horschten

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[MA 05] 2.W schriftlich???
« on: April 08, 2005, 03:34:44 pm »
hallo,

es kursieren wohl gerüchte, dass die mathe-II-prüfung IJ 2002 (2.w!!!) schriftlich statt mündlich sein soll, weil soviele leute (ca 60 prozent) in der 1.w durchgefallen sind.

es betrifft mich zwar nich selber, aber ich wollte mal wissen, ob das stimmt. vielleicht weiß ja jemand näheres...

Lasse Bierström

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[MA 05] 2.W schriftlich???
« Reply #1 on: April 08, 2005, 03:39:31 pm »
Also von der Mathe I 2.W hab ich das auch gehört...Muss der Prof erzählt haben...
Da es wohl über 200 Mann gibt die MatheI zum  2. Mal wiederholen müssen...

Wäre also bestimmt auch bei euch möglich  ;)
[align=left]
Quote from: Christian Morgenstern
Es gibt Menschen, die  sich immer angegriffen wähnen, wenn jemand eine Meinung ausspricht.
[/align]

Horschten

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[MA 05] 2.W schriftlich???
« Reply #2 on: April 08, 2005, 03:43:25 pm »
Quote
Originally posted by Seelenfresser@8.4. 2005 - 15:39
Also von der Mathe I 2.W hab ich das auch gehört...
Da es wohl über 200 Mann gibt die MatheI zum  2. Mal wiederholen müssen...
hui...krass, also ich hab von 170 leuten bei mathe-II gehört, diese zahl kann aber auch falsch sein....

hm...aber das wär schon krass, dann muss ja die 2.w noch einen zacken schwerer werden, weil sie ja schrftlich is (was denk ich mal schon ein krasser vorteil is).

hm, naja mal sehen

KCalive

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[MA 05] 2.W schriftlich???
« Reply #3 on: April 08, 2005, 04:34:57 pm »
also ich war in der letzten vorlesung. von den leuten,  die sich für die nachprüfung angemeldet hatten, sind nur 60% wirklich erschienen. d.h. die fehlen noch komplett in der statistik. von den leuten die mitgeschrieben haben sind 77%(!) durchgefallen. 154 5er und 40+x 4er, eine 3 und eine 2 soweit ich mich erinner.

das kann der großmann natürlich nich alles mündlich prüfen. von daher wird die 2. w schriftlich beim hinze sein. zudem können die prüfungen im 4. sem auch ohne mathe 1 geschrieben werden.
\"Wenn du denkst etwas zu sein, hast du aufgehört, etwas zu werden ...\"

Horschten

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[MA 05] 2.W schriftlich???
« Reply #4 on: April 08, 2005, 04:46:09 pm »
was wirlich 40 prozent sind nich erschienen? woher hast du diese info??

KCalive

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[MA 05] 2.W schriftlich???
« Reply #5 on: April 08, 2005, 05:21:51 pm »
hab mich mittwoch früh zu grossmann in die vorlesung geschleift.*stolz sei*
da hat er das erzählt.
schon krass, oder?
vielleicht hab ich ihn auch falsch verstanden, aber so hörte es sich an. das sind dann eben die leute gewesen, die sich vorher ausgtragen haben (denk ich mir)
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Battery-Putz-Commander

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[MA 05] 2.W schriftlich???
« Reply #6 on: April 08, 2005, 05:30:03 pm »
ja, es sind wohl wirklich nur60% erschienen. beim ersten normalen versuch sind etwa 50% von 700 leuten durchgefallen. und 200, die den ersten wiederholungsversuch mitgeschrieben haben, von 350 eingeschriebenen entspricht grob 60%. muss also etwa hinkommen.
aber ich versteh nicht, weshalb man sich einschreibt und dann nicht kommt... :blink:

bartender

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[MA 05] 2.W schriftlich???
« Reply #7 on: April 19, 2005, 10:20:04 am »
Das Prüfungsamt sagt zu einer zweiten Wiederholungsprüfung:

-formloser Antrag ans Prüfungsamt (also etwa "Hiermit beantrage...2. Wiederholungsprüfung im Fach...)
-das wird dann an irgendwen weitergeleitet und der (oder die) entscheidet, ob das genehmigt wird oder nicht (sollte aber sicher genehmigt werden, weiß nicht wonach das geht)
-ein oder zwei Wochen später dann noch mal zum Prüfungsamt um sich einen Schein/die Bestätigung dafür abzuholen
 

Speziell für Mathe gilt:
 
-im Sommersemester dürfen auch bei nicht bestandener Mathe I-Klausur alle Prüfungen mitgeschrieben werden
-das gilt auch für Mathe II
-die 2. Wiederholung ist schriftlich bei Professor Hinze, nicht mündlich


Viel Erfolg!

HetfieldJ

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[MA 05] 2.W schriftlich???
« Reply #8 on: April 22, 2005, 06:47:07 pm »
Tja, da wurde die Prüfungsordnung wirklich geändert, sogar mal zugunsten des Studenten. Allerdings sollte

 JEDER DER NICHT BESTANDEN HAT EINEN SCHRIFTLICH ANTRAG AUF W2 BEIM PRÜFUNGSAMT EINREICHEN (eigene Aussage Grossmann)

ansonsten wird man da eiligst exmatrikuliert, wenn man die Gelegenheiten zum Nachschreiben nicht wahrnimmt! :sleeping: (Prüfungsordnung)
Es gibt Menschen, die haben so einen beschränkten Horizont, dass er den Radius 0 hat. Sie nennen das dann ihren "Standpunkt"

KCalive

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[MA 05] 2.W schriftlich???
« Reply #9 on: April 22, 2005, 07:11:10 pm »
besonders wichtig is, dass dies spätestens nach 4 wochen nach bekanntwerden des ergebnisse geschehen soll.

(hab das hier irgendwo in diesem hochinformativem forum gelesen)
\"Wenn du denkst etwas zu sein, hast du aufgehört, etwas zu werden ...\"

Horschten

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[MA 05] 2.W schriftlich???
« Reply #10 on: April 26, 2005, 03:49:05 pm »
also das jede 2.w genehmigt wird, is wohl nich so!!! man darf wohl bloss zwei zweite Ws haben im grundstudium (und nochmal 2 in hauptstudium), und deswegen heißts AUFPASSEN!!!

bartender

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[MA 05] 2.W schriftlich???
« Reply #11 on: May 03, 2005, 09:32:18 pm »
Mahlzeit.

Nochmal zum Antrag auf 2. WH: wenn man also nur vier Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse Zeit hat, diesen Antrag zu stellen, sollte er spätestens am Donnerstag, dem 12.05. im Prüfungsamt sein. Wenn ich mich recht entsinne, wurden die Egebnisse am 14.04. bekannt gegeben.
Wenn der Antrag genehmigt worden ist, könnt ihr euch eine Woche später das Protokoll für die 2. WH abholen. Das läßt euch die Dame im Prüfungsamt ausfüllen und stempelt es ab. Wie es dann weiter geht habe ich per Mail bei Prof. Hinze erfragt:
 
...
kommen Sie bitte mit dem Protokoll einfach zur Prüfungsklausur MA I im
kommenden Prüfungszeitraum. Melden Sie sich bitte rechtzeitig bei der
aussichtführenden Person. In welchem Raum Sie sich einzufinden haben
entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit den Aushängen und den
Informationen im Internet.

Mit freundlichen Grüßen,
Michael Hinze



Maximalen Erfolg!

Buddy

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[MA 05] 2.W schriftlich???
« Reply #12 on: May 07, 2005, 03:45:35 pm »
moin


also hab ich das nun richtig verstanden??
es reicht wenn wir mit dem protokoll zur prüfung erscheinen??
wir müssen uns also nicht vorher einschreiben oder sonst irgendwas??

vielleicht hat ja jemand nochwas dazu in erfahrung gebracht!!

ciao

bartender

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[MA 05] 2.W schriftlich???
« Reply #13 on: May 07, 2005, 06:20:04 pm »
Korrekt.

Die Dame im Prüfungsamt hat gesagt, dass bei einer 2. WH keine Einschreibung nötig/üblich ist und Professor Hinze will das Protokoll erst zur Prüfung sehen, eine Anmeldung bei ihm oder einem seiner Mitarbeiter ist nicht notwendig.
So hab' ich das letzte Woche in Erfahrung gebracht. Aber Fragen kostet nichts...wer sich unsicher ist kann ja bei den genannten Stellen vielleicht selbst noch mal nachfragen. Es geht schließlich nicht um Freibier.

ronmen

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[MA 05] 2.W schriftlich???
« Reply #14 on: June 23, 2008, 11:18:12 pm »
ist das noch aktuell, was das protokoll angeht?

ich habe rechtzeitig (kurz nach der bekanntgabe der prüfungsergebnisse im 3.FS) die 2. W in mathe I beantragt..
muss ich da jetzt noch mal zum pamt strampeln, weil im hisquis jetzt schin "AN" in bei MaI steht !?


besteht die moeglichkeit, da ich die mein vordiplom eh nicht in der regelstudienzeit schaffe, die 2.W auf das 5. semester zu schieben ??
bzgl :rolleyes:

Quote from: HetfieldJ
   Tja, da wurde die Prüfungsordnung wirklich geändert, sogar mal zugunsten des Studenten. Allerdings sollte

 JEDER DER NICHT BESTANDEN HAT EINEN SCHRIFTLICH ANTRAG AUF W2 BEIM PRÜFUNGSAMT EINREICHEN (eigene Aussage Grossmann)

ansonsten wird man da eiligst exmatrikuliert, wenn man die Gelegenheiten zum Nachschreiben nicht wahrnimmt! :sleeping: (Prüfungsordnung)