Bombentrichter
bin ich dann gezwungen, mein grundstudium um 2 semester zu verlängern, oder steht es mir frei, im 6. semester ins hauptstudium einzusteigen?
kann ich im 5. semester trotz OFFIZIELL beim p-amt verlaengerten grundstudium vorlesungen/testate/beläge des "1. hauptstudiumssemesters" mitschreiben
oder gar die inoffizielle variante des "auf vorbehalt mitschreibens" wählen (wie es die "inoffiziellen grundstududiumsverlängerer" auch des öfteren machen)
weil es gerade so gut passt: ich habe ich maI die 2.w beantragen muessen :glare: (genehmigt) - kann ich diese auch aufs 5. sem schieben?
Wie läuft denn das wenn ich nach dem 4. Semester vorrausichtlich noch offene Prüfungen habe, die ich noch nicht probiert habe. Dann verlängere ich mein Grundstudium doch jetzt schon mittels eines Antrags.
Wenn ich dann nach dem 5. Semester alles geschafft habe, was mach ich dann? Hab ich dann 1 Semester lang nichts zu tun und muss warten bis es im Oktober wieder mit Hauptstudium weitergeht? Oder kann man dann im 6. Semester ins Hauptstidum einsteigen und dann nach dem 7. die vom "eigentlichen" 5. schreiben und im 6. ganz regulär mitschrieben und bin wieder im Plan? (Kann ich mir nicht wirklich vorstellen).
Kann ich in meinem verlängertem Grundstudium im 5. Semester noch eine Sprache machen? Würde gerne meine französisch Kenntnisse wieder auffrischen. Habe wie jeder nur 2 Semester Englisch gemacht, also auch noch so SWS offen.
Ja das kannst du. Sobald du alle Leistungen für das Vordiplom erbracht hast, kannst du selbiges beantragen und "hauptstudieren". Das kannst du mit höchstens einer offenen Leistung (egal ob Wiederholungsprüfung oder Erstversuch). Bei > 1 kannst du nur die Praktika mitmachen."