Author Topic: Vordiplom Fehlleistungen  (Read 15962 times)

Thomesch

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Vordiplom Fehlleistungen
« Reply #15 on: October 11, 2007, 09:12:03 pm »
welches instutut wrids denn werden?
Und draußen in dem dunklen Forst
Erwacht die Gans im Adlerhorst.
Sie sieht sich um und spricht betroffen:
"Mein lieber Schwan war ich besoffen!"

Kalif Yakubayte

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Vordiplom Fehlleistungen
« Reply #16 on: October 11, 2007, 09:23:51 pm »
Studiengang Arbeitsgestaltung, also Institut für Technische Logistik und Arbeitssysteme

BlaBlubBla

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Vordiplom Fehlleistungen
« Reply #17 on: November 28, 2007, 07:01:09 pm »
Wenn ich zu viele offene Prüfungsleistungen hab und somit das grundstudium verlängern muss, zählen die 2 sem dann als urlaubssemester? Oder gilt das als ganz normales semester, nur das ich halt keine prüf/vorlesungen mit besuche bzw mich in die alten nochmal reinsetzen kann?
Ich seh da nich so ganz durch.

nyphis

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Vordiplom Fehlleistungen
« Reply #18 on: November 28, 2007, 07:14:34 pm »
wenn Du nicht explizit ein Urlaubssemster beantragst, gilt das Semester als "normales" Semester ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
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Caipiranha

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Vordiplom Fehlleistungen
« Reply #19 on: November 28, 2007, 07:19:58 pm »
Wenn du das Grundstudium verlängerst zählt das als ganz normales Semester. Ein Urlaubssemester musst du extra beantragen und wenn du das tust kannst du nur Prüfungen mitschreiben, an denen du schon einmal teilgenommen hast.
Toni Steinke

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ronmen

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Vordiplom Fehlleistungen
« Reply #20 on: June 02, 2008, 01:16:56 pm »
hallo mwler, ich denke, hier kann mir am besten geholfen werden.
jaja das ist ja alles nicht so einfach, wenn man nicht 24h zeit hat vor den buechern zu sitzen :whistling:

Ich bin zZ 4. FS..mir fehlen bisher 2 leistungen (et.ma).. dazu kommen nun ende des 4.fs: me.tm.tt-wü.sl.ma II..
aus sicherheitsgruenden werde ich von den 7 anstehenden pruefungen  wohl nicht alle mitschreiben/so oder so nicht schaffen, da gerade ma II.sl und tm sicherlich nicht all zu einfach werden.
Ich rechne am ende des 4.FS mit 3 fehlleistungen zum vordiplom..was bafoeg angeht habe ich fuer mich schon  eine (nat. suboptimale, da ausserhalb der regel) loesung gefunden.
Ich selber habe ehrlich gesagt kein problem 11 oder 12 semester zu studieren..
nur:
was ist die idealste loesung:
Loesungsvariante 1 sollte ich mein grundstudium lieber um 2 semester verlaengern, so wuerde ich quasi erst im WS2009 ins hauptstudium einsteigen
Loesungsvariante 2 einfach jetzt im 5. FS ins haupstudium einsteigen (mit 3 fehlleistungen), versuchen auf vorbehalt einige pruefungen mitzuschreiben. den rest dann schnellstmoeglich, nach erhalt des vordiploms - und natuerlich im 5.FS die Fehlleistungen aufholen, um das vordiplom zu erhalten.

Loesungsvariante 2 zieht sicherlich ein "kauderwelche nach sich", da ich ja offiziell dann gar nicht in dem hauptstudiengang mitstudiere, sondern mich "nur reinsetze"
> oder darf ich mich schon richtig in die vertiefungsrichtung einschreiben, trotz fehlenden vordiplom/fehlleistungen
>was kann ich dann alles in dem 5. semester (semi hauptstudium ohne vordiplom) "mitnehmen" bis auf die pruefungen

"Chaos"Loesung 2 waere fuer mich prinzipiell anzustreben, da ich erstens: wenn auch verkureppelt, "im plan" liege, zweitens.:

ich muss im 7. sem (nach loesungsvariante 2 = fachpraktikumssemester) quasi WS2009 mein halbjaehriges fachpraktikum im ausland machen (aus privaten beweggruenden)
> gibt es da etwa fuer loesungsvariante 1 einen gangbaren weg ?


ich hoffe keinen wichtigen gedanken/fakt vergessen zu haben.

viele gruesse und danke fuer eure hilfreichen tipps :happy:

ronmen

Caipiranha

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Vordiplom Fehlleistungen
« Reply #21 on: June 02, 2008, 04:33:18 pm »
Die V2 kann ich nicht empfehlen. Am besten denke ich, ist es wohl sich im 5. Sem auf alle verbliebenen Grundstudiumsprüfungen zu stürzen um dann sein Vordiplom sicher in der Tasche zu haben.
Du brauchst das Grunstudium auch nicht um 2 Semester verlängern, da du ja einfach im 6.Sem einsteigen kannst - Hab ich z.B. auch so gemacht.
Das Fachpraktikum kannst du dann ja trotzdem im 7. Sem machen.
Toni Steinke

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nyphis

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Vordiplom Fehlleistungen
« Reply #22 on: June 02, 2008, 09:14:16 pm »
also ich bin damals mit Rest-Grundstudium und Anfangs-Hauptstudium-ohne-Prüfungen ganz gut gefahren ...

hatte auch 2 Fehlleistungen und hab' keine Prüfungen mitschreiben können (hab' ich nicht versucht, dass über 'nen Prof. zu umgehen) ... hab' dann im 5. Semester die Prüfungen ausm Grundstudium durchgezogen und nach und nach die Prüfungen aus dem 5. Semester nachgeholt ... so hab' ich bis zum 9. Semester alle Leistungen wieder im Plan gehabt ... sogar mit Praktikum regulär im 7. Semester ...

das Einzige womit Du jetzt Probleme bekommen könntest, dass MAT zwei einzelne Prüfungen sind (bei uns war MAT1 damals nur ein Schein)
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
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ronmen

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« Reply #23 on: June 23, 2008, 10:55:19 pm »
1. muss ich nach nyphis' variante eine verlängerung des grundstudiums beantragen
2. funktioniert das auch wenn ich eine prüfung noch gar nicht versucht habe (die quasi im 5. schreiben will)

Jule

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Vordiplom Fehlleistungen
« Reply #24 on: June 23, 2008, 11:22:15 pm »
du musst einen antrag auf verlängerung der frist für das vordiplom stellen, wenn du nach abschluss des 4. semesters noch geschobene, unversuchte prüfungen offen hast. du musst keinen antrag stellen, wenn du nur offene leistungen im sinne von offenen wiederholungsprüfungen hast.

dahinter steckt eigentlich nichts weiter, als dass man, wenn man bei einer prüfung durchfällt, anschließend 1 jahr zeit hat, diese erfolgreich zu wiederholen. man hat quasi eine automatische fristverlängerung (eigentliche frist = 4 semester grundstudium). wenn man noch prüfungen offen hat, bei denen man bis zum 4. semster noch gar nicht teilgenommen hat, könnte man sich in folgenden semestern aufgrund der "abgelaufenen" frist gar nicht zu prüfungen anmelden, weswegen du den antrag stellen musst, damit du weiter studieren kannst.
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ronmen

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« Reply #25 on: June 24, 2008, 12:09:18 am »
ok - danke :flower:

(jetzt bitte langsam lesem :laugh:)

bin ich dann gezwungen, mein grundstudium um 2 semester zu verlängern, oder steht es mir frei, im 6. semester ins hauptstudium einzusteigen?
kann ich im 5. semester trotz OFFIZIELL beim p-amt verlaengerten grundstudium (da ich in ET och keinen erstversuch gewagt habe) vorlesungen/testate/beläge des "1. hauptstudiumssemesters" mitschreiben oder gar die inoffizielle variante des "auf vorbehalt mitschreibens" wählen (wie es die "inoffiziellen grundstududiumsverlängerer" auch des öfteren machen) -
(ich muss auf jedenfall im 7. sem das fachpraktikum machen)
weil es gerade so gut passt: ich habe ich maI die 2.w beantragen muessen :glare: (genehmigt) - kann ich diese auch aufs 5. sem schieben?

viele grüße und dankedankedanke

ronmen

foo

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Vordiplom Fehlleistungen
« Reply #26 on: June 24, 2008, 12:15:31 am »
Wie läuft denn das wenn ich nach dem 4. Semester vorrausichtlich noch offene Prüfungen habe, die ich noch nicht probiert habe. Dann verlängere ich mein Grundstudium doch jetzt schon mittels eines Antrags.
Wenn ich dann nach dem 5. Semester alles geschafft habe, was mach ich dann? Hab ich dann 1 Semester lang nichts zu tun und muss warten bis es im Oktober wieder mit Hauptstudium weitergeht? Oder kann man dann im 6. Semester ins Hauptstidum einsteigen und dann nach dem 7. die vom "eigentlichen" 5. schreiben und im 6. ganz regulär mitschrieben und bin wieder im Plan? (Kann ich mir nicht wirklich vorstellen).


Kann ich in meinem verlängertem Grundstudium im 5. Semester noch eine Sprache machen? Würde gerne meine französisch Kenntnisse wieder auffrischen. Habe wie jeder nur 2 Semester Englisch gemacht, also auch noch so SWS offen.



Danke erstmal
eof.

Jule

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Vordiplom Fehlleistungen
« Reply #27 on: June 24, 2008, 01:23:53 am »
Quote from: ronmen
bin ich dann gezwungen, mein grundstudium um 2 semester zu verlängern, oder steht es mir frei, im 6. semester ins hauptstudium einzusteigen?
Ja das kannst du. Sobald du alle Leistungen für das Vordiplom erbracht hast, kannst du selbiges beantragen und "hauptstudieren".


Quote from: ronmen
kann ich im 5. semester trotz OFFIZIELL beim p-amt verlaengerten grundstudium vorlesungen/testate/beläge des "1. hauptstudiumssemesters" mitschreiben
Das kannst du mit höchstens einer offenen Leistung (egal ob Wiederholungsprüfung oder Erstversuch). Bei > 1 kannst du nur die Praktika mitmachen.


Quote from: ronmen
oder gar die inoffizielle variante des "auf vorbehalt mitschreibens" wählen (wie es die "inoffiziellen grundstududiumsverlängerer" auch des öfteren machen)
Das ging früher mal und ist mittlerweile mit Nachdruck des P-Amtes nicht mehr möglich (u.a. wegen horrend steigender Studentenzahlen).


Quote from: ronmen
weil es gerade so gut passt: ich habe ich maI die 2.w beantragen muessen :glare: (genehmigt) - kann ich diese auch aufs 5. sem schieben?
In der DPO steht, dass die 2. W zum nächstmöglichen Termin nach Beantragung durchgeführt wird. Heißt soviel wie jetzt im 4. mitschreiben, aber am Besten fragst du nochmal im P-Amt nach.


Quote from: foo
Wie läuft denn das wenn ich nach dem 4. Semester vorrausichtlich noch offene Prüfungen habe, die ich noch nicht probiert habe. Dann verlängere ich mein Grundstudium doch jetzt schon mittels eines Antrags.
Nee also du musst schon noch die Prüfungsperiode abwarten, weil du ja z.B. von einer Prüfung zurücktreten oder krank werden könntest. Der Antrag bezieht sich ja nicht auf das Vordiplom allgemein, sondern auf die betreffenden Module und du kannst ihn dann zu Beginn des 5. Semesters stellen.


Quote from: foo
Wenn ich dann nach dem 5. Semester alles geschafft habe, was mach ich dann? Hab ich dann 1 Semester lang nichts zu tun und muss warten bis es im Oktober wieder mit Hauptstudium weitergeht? Oder kann man dann im 6. Semester ins Hauptstidum einsteigen und dann nach dem 7. die vom "eigentlichen" 5. schreiben und im 6. ganz regulär mitschrieben und bin wieder im Plan? (Kann ich mir nicht wirklich vorstellen).
Ja, das geht. Wie nyphis es auch gemacht hat.


Quote from: foo
Kann ich in meinem verlängertem Grundstudium im 5. Semester noch eine Sprache machen? Würde gerne meine französisch Kenntnisse wieder auffrischen. Habe wie jeder nur 2 Semester Englisch gemacht, also auch noch so SWS offen.
Ja, das geht ebenfalls. Jeder hat ein bestimmtes Kontingent, dass er ausreizen kann.
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nyphis

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Vordiplom Fehlleistungen
« Reply #28 on: June 24, 2008, 10:00:05 am »
also nochmal ganz langsam ...

a) wenn Du im 5. Semester noch eine Prüfung aus dem Grundstudium offen hast, für die Du noch nie eingeschrieben warst, dann musst Du einen Antrag auf Verlängerung des Grundstudiums stellen ...
das machst Du nach der Prüfungszeit im 4. Semester per formlosen Antrag ... das is eine recht schmerzfreie Geschichte (man muss halt nur ein, zwei Zeilen Text schreiben und dann zum P-Amt dackeln) ...

das Grundstudium verlängert sich quasi automatisch, wenn Du alle Prüfungen schon mal versucht hast ...

b) solltest Du zur Prüfungseinschreibung im 5. Semester noch eine offene Leistung haben, an der Du Dich aber schon mal versucht hast (eingeschrieben und durchgefallen oder krank gewesen), dann kannst Du einen Antrag stellen, dass Du auch mit einer offenen Leistung an den Prüfungen des Hauptstudiums teilnehmen kannst (formloser Antrag) ...

c) wenn Du mehrere offene Leistungen hast, für die Du (bei allen Leistungen) schon einmal eingeschrieben warst, bleibt Dir nichts anderes übrig als diese Leistungen in der Prüfungsperiode des 5. Semesters erstmal aufzuholen ...


ich bin mir jetzt nicht sicher ... aber ich glaube, man kann a) und b) kombinieren ... so fern man nur eine offene Leistung hat, für die man noch nie eingeschrieben war ...
diesen gesonderten Fall solltest Du dann aber am Besten im P-Am erfragen ...



alles andere hat Jule schon richtig beantwortet ... :flower:
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
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peppi2005

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« Reply #29 on: June 24, 2008, 06:50:21 pm »
Quote from: Jule
Ja das kannst du. Sobald du alle Leistungen für das Vordiplom erbracht hast, kannst du selbiges beantragen und "hauptstudieren".

    Das kannst du mit höchstens einer offenen Leistung (egal ob Wiederholungsprüfung oder Erstversuch). Bei > 1 kannst du nur die Praktika mitmachen."


Mit den praktika stimmt glaube ich bei allen fächern, außer fertigungsmesstechnik (da wollen die, dass du offiziell im hauptstudium eingeschrieben bist).