Author Topic: Fragen  (Read 10141 times)

Luftträumer

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Fragen
« Reply #15 on: July 19, 2007, 10:47:58 pm »
was zur Ergänzung:
wir haben in den Übungen den kakulatorischen Restwert(Liquidationserlös oder Erlös beim Verkauf der Maschinen) immer nicht berücksichtigt.
Also wenn in der Klausur irgendwo ein Restwert steht, dann sollen wir
Kalk.Abschreibung mit  A=(I0-In)/n
Kalk.Zinsen mit           (I0+In)/2*i
berechnen.

7.)mit der Diskontierung Z0, würde ich einfaches Beispiel nennen:
heute haben wir Z0=1 Mio.EUR auf die Bank deponiert. Und Den selben Tag nächsten Jahres werden wir die Zinsen für ein Jahr Z1=1 Mio.*i(Zinssatz) bekommen. Naja, das ist nur ein Beispiel, D.h: hier die Aufzinsung ist vielleicht nicht die selbe wie die im Skript steht
In der Investitionsrechnung nehmen wir an, dass uns eine oder einige zufünftige Zahlungen(z.B:Z8 oder Zn...) bekannt ist/sind. Weil ich denke, mit allen zukünftigen Werten können wir zum Investitionsanfang theoretische Abschätzung machen. Z.B: wie hoch beträgt die Invesitionsauszahlung, wie hoch würde der Gewinn sein nach einigen Nutzungsdauer usw.

8.)Kapitalwert
einfach gesagt, ist ein auf den Investitionsanfang bezogenen Barwert.
Z.B: nach 4 Jahrennutzung bekommen wir einen Kapitalwert K4(Rückflüße - Investitionsauszahlung nach 4 Jahren), der K4 ist nicht auf den Investitionsanfang bezogen, sondern nach 4. Jahren. Der ist kein Barwert. Durch die Diskontierung kann man den auf den Investitionsanfang bezogenen Kapitalwert K0 berechnen.

Also, mein Beispiel dient nur zum Verstehen. mehr nicht ;-)

Wünsche alle viel Erfolg morgen!

Luke

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« Reply #16 on: July 20, 2007, 07:45:55 am »
Quote from: Luftträumer
Kalk.Abschreibung mit  A=(I0-In)/n
Kalk.Zinsen mit           (I0+In)/2*i

Bist Du Dir da sicher?
Bei den kalk. Zinsen gebe ich Dir recht. Bei der kalk. Abschreibung bin ich mir unsicher. Ich kann doch nur was abschreiben, was ich investiert habe. Bekomme ich am Ende noch was wieder ist das schön, interessiert aber für die Abschreibung nicht. Bsp: Kauf eines Autos. Abschreibung: Wertverlust des Autos (z.B. nach 5 Jahren 1/5 I_o). Verkauf ichs, ist die Abschreibung in dem Moment zu Ende. Den Liquidationserlös kann man meiner Meinung nach nicht in diesen Term mit einbeziehen.

EDIT: Erinner mich gerade an die Folie Abschreibung. A = (W-R)/n
Scheinst recht zu haben. Wieso hat das der Gnüchtel dann nicht in seiner Formel berücksichtigt...

n-w

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« Reply #17 on: July 20, 2007, 08:49:14 am »
@LukeEdit: Genau so sieht aus :flower: