Author Topic: Grundpraktikum für CIW's - Fakten aus dem Praktikantenamt  (Read 5586 times)

SusT

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Grundpraktikum für CIW's - Fakten aus dem Praktikantenamt
« on: September 14, 2007, 12:02:18 pm »
Is vielleicht ne dumme Frage, aber was wäre denn dann der späteste Zeitpunkt (also vielleicht Monat oder so) an dem ich den Praktikumsbericht abgeben müsste? April/Mai oder so oder?

Liebe Grüßlis

TermyLucky

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Grundpraktikum für CIW's - Fakten aus dem Praktikantenamt
« Reply #1 on: September 14, 2007, 04:48:33 pm »
Üblicherweise benötigt das Praktikantenamt 2 bis 3 Wochen zu Bearbeitung, bei mir hat es keine Woche gedauert bis ich den Eintrag im HisQis vorfand. Kommst man natürlich fünf Minuten vor der Angst zusammen mit 200 Anderen, kanns auch länger dauern.
Johannes Zalucky

ExFSR Maschinenwesen

TermyLucky

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Grundpraktikum für CIW's - Fakten aus dem Praktikantenamt
« Reply #2 on: May 09, 2007, 05:37:00 pm »
Da ich heute zwecks Abgabe des Berichtes mal im Praktikantenamt reingeschaut habe, habe ich der netten Dame auch noch ein paar kleine Fragen gestellt betreffend einiger Gerüchte, die so in letzter Zeit aufgekommen sind.

1. Dem P-Amt ist es absolut egal, in wieviel Betrieben das Praktikum absolviert wird. Ihr könnt es in einem machen oder auch in zwei oder mehr. Hauptsache ihr kommt auf eure sechs Wochen.

Folgendes gilt nur für den Studiengang Chemie-Ingenieurwesen:
2. Es ist noch nicht die Regel gegeben, dass das Vorpraktikum bis zum Ende des 6. Semester abgeleistet werden kann. Dies geht bisher nur über den Antrag, eine ausstehende Prüfungsleistung durch das Vordiplom mitschleppen zu dürfen. Anders bisher nicht. Sobald aber jemand noch eine andere Prüfung noch offen ist, ist dieser Weg hinfällig.

Womit wir beim letzten Punkt wären:
3. Im FSR wurde mir gesagt, dass die angesprochene Ausnahmeregelung, die unsere Vorgänger erwirkt haben, bei einem gewissen Herrn Rohm beantragt werden muss. Allerdings war man sich da nicht ganz sicher, da offenbar wieder einmal zwei Personen für den Studiengang CIW in der Verantwortung zu stehen scheinen (müssen wir eigentlich den Rest unseres Studiums zwischen den Stühlen sitzen?). Man hat mir empfohlen einfach mal im Prüfungsamt nach zuständiger Person und Art und Weise des Antrags zu fragen, was ich dann aber heute doch nicht mehr gemacht habe.

Ergo:
Die Ausnahmeregelung des Vorgängerjahres gilt bisher !NICHT! für die IJ 2006. Es muss möglicherweise jede betroffenen Person selbst einen solchen Antrag stellen.

[SIZE="1"]Ich werde das zwar weiter verfolgen, selbst aber in dieser Hinsicht nichts mehr unternehmen, da es mich ausnahmsweise mal nicht betrifft.[/SIZE]

mfg
Johannes Zalucky

ExFSR Maschinenwesen

Kessel

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Grundpraktikum für CIW's - Fakten aus dem Praktikantenamt
« Reply #3 on: May 10, 2007, 10:01:15 am »
Ich war jetzt gerade bei Frau Friedrich und Sie meint, dass ihr den Antrag an Prof. Rohm schreibt und ihn dann bei Frau Friedrich abgeben sollt.

Es sollte auch jeder einen schreiben, den es betrifft, weil Masse zeigt, dass es ein großes Problem ist und nicht nur einzelne betrifft.
schöne Grüße,
Martin Keßler

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Jesse

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Grundpraktikum für CIW's - Fakten aus dem Praktikantenamt
« Reply #4 on: May 10, 2007, 10:39:10 am »
sehr gut,aber ich dachte bei den 4. semestlern gilt die ausnahmeregelung auch nicht,sie haben nur gesagt das es dieses jahr so sein soll,dass wir uns aber darum kümmern müssen, was wir ja jetzt auch alle hoffentich tun:innocent:
ehemals FSR-MW

Tüdelü...:innocent:


Jesse

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Grundpraktikum für CIW's - Fakten aus dem Praktikantenamt
« Reply #5 on: May 10, 2007, 02:29:54 pm »
also,ich hab mich heute noch mal im prüfungsamt erkundigt (die wussten natürlich von nix), jedenfalls is da eine mitarbeiterin zu frau friedrich gerannt u sagte dann,dass wir einen formlosen antrag auf verlängerung des grundpraktikums stellen sollen, in dem die begründung auftauchen sollte,dass wir aus zeitgründen,da unsere chemie-praktikas immer in den semsetrferien stattfinden, das grundpraktikum nicht bis zum 4. semester schaffen werden...:whistling:

--> also:selbst die die sich sicher sind das grundpraktikum bis zum vorgeschriebenen termin zu schaffen, bitte stellt trotzdem so einen antrag,damit endlich mal gemerkt wird das die zeitplanung einfach nicht hinhaut.... die anträge sollten an herrn rohm gerichtet sein,aber bei frau friedrich abgegeben werden (geht auch im prüfungsamt)

also dann,ihr wisst was ihr zu tun habt...je mehr anträge desto besser:)
ehemals FSR-MW

Tüdelü...:innocent: