Author Topic: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen  (Read 22710 times)

Fouriertrafo

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Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
« Reply #15 on: August 23, 2014, 10:28:58 am »
Danke. Wie komme ich denn an die Unterlagen, wenn ich z.B. Konstruktionslehre belegen möchte? Bei OPAL werden ja vermutlich nur die semesterweisen Unterlagen hochgeladen - oder liege ich da falsch? Oder gibt es da auch ein Skript, von dem ich gerade nichts weiß? :laugh:

TopGun

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Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
« Reply #16 on: August 23, 2014, 11:39:12 am »
Es gibt auch Skripte die man im Copy Shop Copy Cabana käuflich erwerben kann. Dazu gehört auch das Chemie-Skript von Prof. Gloe.

Allerdings musst Du dafür nach Dresden kommen. Es empfiehlt sich auch, sich in der SLUB einzutragen, da kann man sich auch online (E-Books) ausleihen bei Bedarf.

Peggy87

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Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
« Reply #17 on: August 23, 2014, 01:16:22 pm »
Falls du für bestimmte Fächer noch Skripte brauchst, schick am besten gleich den zuständigen Dozenten eine Mail und frag nach Skripten, Internetseiten und Passwörtern.
Das schicken sie dir dann normalerweise zu (klappt zum Beispiel beim Chemie-Skript;)) und du kannst dir das zu Hause ausdrucken.

Die Namen der Dozenten findest du entweder auf der Seite der AG Fern bei den Lehrfachbeschreibungen oder du fragst Herrn Schön, der ist bei sowas immer hilfsbereit.

m1ra

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Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
« Reply #18 on: August 24, 2014, 06:33:48 pm »
Ebooks gibt es auch ohne Slubzugang per WebVPN über die TU. Aber evtl reicht ja schon der Zugang deiner Heimathochschule zu Springer, Hanser & Co.

Ich kann dir empfehlen, regelmäßig die Opal und Webseiten der Veranstaltungen zu besuchen, möglichst schon ein zwei Semester vorher. Manche Unterlagen sind nur im Winter, manche nur im Sommer zugänglich. Typischerweise sind die Dozenten aber recht hilfsbereit wenn man sie nach Unterlagen fragt und gleichzeitig erwähnt, dass man Fernstudi ist.

Ich vermute, Konstruktionslehre ist der Nachfolger von Gestaltungslehre? Dafür gab es zwei sehr hilfreiche Skripte über die AG Fern.

Fouriertrafo

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Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
« Reply #19 on: August 24, 2014, 07:23:10 pm »
Danke für die Antworten!   :)

Quote from: m1ra
Ich vermute, Konstruktionslehre ist der Nachfolger von Gestaltungslehre? Dafür gab es zwei sehr hilfreiche Skripte über die AG Fern.

Ich hatte dem Plan der AG Fern (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/agfern/grundstudium/studienplan_pdf/Grund_MB_13.pdf) entnommen, dass die Veranstaltung so heißen müsse - vermutlich setzt sich das Modul dann doch anders zusammen?

risob

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Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
« Reply #20 on: August 26, 2014, 03:57:42 pm »
Konstruktionslehre ist der Nachfolger von Gestaltungslehre. Skripte habe ich keine verwendet, wir hatten die Folien zum Download.
Ich denke der beste Weg zum Abgreifen von Info ist der Austausch mit anderen Fernstudenten, die bereits weiter sind. Also hier im Forum nachfragen.

Cautic

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Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
« Reply #21 on: October 10, 2014, 03:47:18 pm »
Hallo :)

Bei meinen Recherchen im Internet bin ich zufällig auf diesen Thread und damit dieses Forum gestoßen und habe mich sofort registriert, da ich eine ganz ähnliche Frage habe.

Ich studiere derzeit an einer Universität in Baden-Württemberg. Dort schreibt das Landesrecht vor, dass man nur an einer Hochschule als ordentlicher Student immatrikuliert sein darf.
Wenn ich das richtig sehe, ist man als Zweithörer in Nordrhein-Westfalen kein ordentlicher Student. Daher studiere ich nebenher an der FernUni Hagen.
Nun würde ich gerne auch noch an der TU Dresden Maschinenbau im Fernstudium studieren. Leider finde ich im Internet keinerlei Informationen über diesen Status. Ich gehe mal davon aus, man ist ebenfalls kein ordentlicher Student und daher gibt es keine Probleme mit der Uni Stuttgart.
An der FernUni gibt es einen Absatz in der Immatrikulationsordnung:
"Zweithörerinnen oder Zweithörer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 und 2 für das Studium eines weiteren Studienganges zugelassen werden." D.h. ich kann an der FernUni nur einen Studiengang als Zweithörer belegen. Allerdings sollte es dann trotzdem unproblematisch sein, mich in Dresden für Studiengang Nummer 3 zu immatrikulieren?
Würde es als Begründung ausreichen, dass sich meine Berufsziele verändert haben? Aktuell studiere ich im Bachelor Chemie, möchte aber nicht in die Forschung. Nebenher im Bachelor Rechtswissenschaft, das aber rein aus Interesse. Ich würde nun gerne Lehrerin werden (Chemie und Naturwissenschaft und Technik am Gymnasium, eventuell auch an einer Berufsschule) und da käme mir das Maschinenbau-Studium für eine spätere Anrechnung im Lehramt-Studium oder einen Quereinstieg (bin mir noch unsicher) sehr recht.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand antworten würde. Ich möchte alles richtig machen und nachher nicht ohne Studienabschluss und mit viel Ärger da stehen :(

tiefenbass

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Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
« Reply #22 on: October 12, 2014, 04:07:06 pm »
"Dritthörer" gibt es im dem Sinne nicht, was du meinst ist eine Nebenhörerschaft (Bezeichnung bezieht sich auf eine oder mehrere Immatrikulationen neben einem bestehenden Direktstudium).

Die Ordnungen der Studentenschaft (Link) kennt nur drei Arten von Studenten: Studenten (hierzu zählen Direktstudenten im Vollzeit oder Teilzeitstudium, die Studenten in Nebenhörerschaften sowie die Promotionsstudenten), Fernstudenten sowie die Rechtlosen (aus der Studentenschaft ausgetretene Studenten).

Die Ordnungen der Universität (Link) gibt es eine detailliertere Untergliederung der Statusgruppe der Studenten, hierzu zählen beispielsweise Promotionsstudenten, Direktstudenten, beurlaubte Studenten, Nebenhörer sowie Fernstudenten (diese Aufzählung ist ohne Gewähr und wahrscheinlich gar unvollständig). Weiterhin gibt es noch nach diesen Ordnungen die Gasthörer (Gasthörer haben keinen Studentenstatus).

Deine Rechte und Pflichten an der Uni und in der Studentenschaft orientieren sich an dem, was du letztlich immatrikulierst bzw. anmeldest. Hier ein paar Beispiele:
  • als Fernstudent kannst du nicht das Semesterticket (Link) von VVO und DB Regio Südost nutzen
  • als Nebenhörer dagegen darfst du es nachträglich erwerben
  • als Gasthörer werden dir bis auf das Recht, die beantragten Lehrveranstaltungen zu besuchen, keine weiteren Rechte und auch nicht der Studentenstatus an der TU Dresden eingeräumt
  • Wenn du ausschließlich als Fernstudent an einer anderen Hochschule in Deutschland bist, kannst du nur Rechte der Fernstudenten im Sinne der Ordnungen der Studentenschaft erlangen.
  • Solange du als Student nicht aus der Studentenschaft aus trittst, darfst du Beratungsangebote, Veranstaltungen und auch Service-Angebote der Fachschaftsräte und des Studentenrates nutzen.
Je nachdem, was du letztlich machst, wirst du also entsprechende Rechte (Leistungen der Studentenschaft wie beispielsweise das Semesterticket) und Pflichten (beispielsweise unterschiedliche Gebühren und zusätzliche Entgelte in Abhängigkeit deines Status) haben.

Meine Empfehlung: wenn du zusätzlich zu deinem Direktstudium an der TU Dresden studieren möchtest, dann hol dir eine Nebenhörerschaft. Damit steht dir das maximale Spektrum an wahrnehmbaren Rechten an dieser Uni offen (z.B.  das Wahlrecht oder dem optionalen Nachkauf eines Semestertickets), da du die hier erworbenen Leistungen offensichtlich für einen anderen Abschluss anrechnen lassen möchtest.

LG, Matthias
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m1ra

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« Reply #23 on: October 13, 2014, 07:02:42 pm »
Ich glaube, in deinem Fall solltest du dich als Fernstudent immatrikulieren. Problematisch könnte es sonst mit den Fristen werden, z.B. im Diplom darf man nur eine begrenzte Anzahl von Semestern überziehen. Wenn du als Fernstudent für MB eingeschrieben bist, verdoppeln sich diese Fristen, da Teilstudium. Für einen Nebenhörer bleiben sie mW gleich, da Vollstudium. Man berichtige mich, falls erforderlich.

tiefenbass

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Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
« Reply #24 on: October 13, 2014, 07:43:03 pm »
Mhh, ich glaube nicht dass die Fristenregelungen für Nebenhörer gelten, da sie ja keinen Abschluss erlangen können, sondern gemäß Imma-Ordnung nur Leistungen ablegen dürfen, die für das Direktstudium förderlich sind..

wenn doch:
Da ja mittlerweile Teilzeitstudium möglich ist und in den aktuellen DPOs integriert wurde, kann als Nebenhörer ja ebenfalls die doppelte Fristlänge erreicht werden.
Man darf in Teilzeit dann halt maximal die Hälfte der vorgesehenen Leistungen erbringen. Dafür ist auch der Wechsel zum Vollzeit-Studium und zurück mit der Rückmeldung problemlos möglich, da es dieselben Studiendokumente und damit derselbe Studiengang ist. Man bleibt im selben Studiengang in seinen originären Studiendokumenten.

Davon mal abgesehen ist ein Fernstudium im Gegensatz zur Nebenhörerschaft mit Semester-Gebühren zu bezahlen.

LG, Matthias
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« Reply #25 on: October 14, 2014, 09:37:56 pm »
Das ist richtig, aber da der TE schon an anderen Unis eingeschrieben ist, wäre er in Dresden sowieso Nebenhörer, ohne Gebühren (Rückmeldung durch Vorlage der Imma der Ersthochschule). Dann spricht nichts dagegen, sich als Fernstudent (gleichzeitig Nebenhörer) einzuschreiben.

Übrigens war mir nicht klar, dass man als Nebenhörer keinen Abschluss machen darf? Wo finde ich dazu was verbindliches? Bin nämlich selber Nebenhörer im Fernstudium. Kann es sein, dass du das mit Doppelimmatrikulation, also zwei Fächer gleichzeitig an der TU, verwechselst?

Tafel

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« Reply #26 on: October 14, 2014, 10:08:08 pm »
Quote from: Cautic
Hallo :)
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand antworten würde. Ich möchte alles richtig machen und nachher nicht ohne Studienabschluss und mit viel Ärger da stehen :(


Das was du vor hast ist genau das falsche. Du bist dir nicht wirklich sicher was du machen willst und studierst von allem ein bisschen, das geht nicht gut und ist schade um die Zeit und das Geld das du investierst. Und am Ende stehst du ohne Studienabschluss da weil es zu viel geworden ist, für zig verschiedene Prüfungen zu lernen. Am Ende fällst du in jeder 2ten Prüfung durch, kannst Fristen nicht einhalten und wirst Zwangsexmatrikuliert.

Überleg lieber mal nen Masterplan was du machen willst und das machst du dann zu 100%:nudelholz:

m1ra

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Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
« Reply #27 on: October 15, 2014, 04:29:38 pm »
Tafel, schön, dass du offenbar telepathische Fähigkeiten hast, und die Fähigkeiten des TE von weitem beurteilen kannst. Falls nicht: Geht's noch??! Lass doch bitte jeden machen, wie er/sie gedenkt. Hier wurde um Hilfe in Einschreibungsfragen gebeten und nicht um Lebenshilfe. Ich bin auch in zwei Fernstudiengängen eingeschrieben und arbeite "nebenbei" Vollzeit in der Industrie. Studieren ist eben eins meiner Hobbies, so what?!!

Cautic

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« Reply #28 on: November 05, 2014, 06:02:20 pm »
Hallo und danke für die Antworten!

@m1ra: Genau so wollte ich es machen - Fernstudent und Nebenhörer. Deswegen schließe ich mich deiner Frage an: Kann man als Nebenhörer wirklich keinen Abschluss machen?
@tiefenbass: Das Semesterticket benötige ich genauso wenig wie das Wahlrecht - beides habe ich an der FernUni in Hagen auch nicht. Die Semestergebühren sind natürlich eine andere Sache, aber da man dafür auch entsprechende Unterlagen bekommt, durchaus gerechtfertigt. An der FernUni bezahle ich mehr.
@Tafel: Danke auch für deine Einschätzung. Ich sehe ein Studium nicht als Mittel zum Zweck, sondern als Wissenserwerb und Selbstverwirklichung. Mir ist bis jetzt nichts zu viel geworden, überall habe ich sehr gute bis gute Noten und der erste Abschluss ist auch nicht mehr weit.

Sollte das mit der Nebenhörerschaft so funktionieren, muss ich dann eigentlich auch noch der Uni Stuttgart Bescheid sagen und müssen die das auch genehmigen? Ansonsten sieht es nämlich eher schlecht aus.

Cautic

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Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
« Reply #29 on: November 06, 2014, 01:33:31 pm »
Hallo :)

Aus Neugier und wegen des verzwickten Falles habe ich nun bei der TU selbst nachgefragt. Ausschließlich die TU selbst muss das Parallelstudium genehmigen, nicht die Haupt-Uni und auch nicht die FernUni. Dazu muss man eine Begründung abgeben, man kann sich auch nur als Nebenhörer einschreiben, aber selbstverständlich auch seinen Abschluss machen.