Bombentrichter
Das Bewertungsverfahren soll vier Wochen nicht überschreiten. (§7, Abs. 2 DPO MB 2006)
...noch eine kleine Anmerkung/ Hilfestellung von meiner Seite: Die Lehrstühle sollten nicht nur die Noten zeitnah bekannt geben, sie müssen es sogar! Die Diplomprüfungsordnung (MB, 2006) bezieht dazu deutlich Stellung: "Das Bewertungsverfahren soll vier Wochen nicht überschreiten. (§7, Abs. 2 DPO MB 2006)" Bei Klausuren des Grundstudium mit ca. 600-800 Arbeiten ist es verständlich, dass es länger dauern kann, aber in Eurem Fall würde ich mit oben genannten Paragrafen freundlich, aber mit Nachdruck mal auf die Rechtslage hinweisen. Zum Beispiel mit 2-tägigen Emails an den Professor und wöchentliche ans Prüfungsamt... :happy: Viel Erfolg!
Klausurarbeiten und sonststige Arbeiten [Praktikumsprotokolle, bewertbare Praktika und Belegarbeiten (siehe §8a)], deren Bestehen Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums