Bombentrichter
13. Fachspezifische praktische Tätigkeit entsprechend der gewählten Studienrichtung im Studiengang Im Verlauf dieses Zeitraums kann eine Aufgabenstellung bearbeitet werden, die den Anforderungen an eine Studienarbeit (Projektarbeit) nach den Bestimmungen der Diplomprüfungsordnung für die Studiengänge der Fakultät Maschinenwesen (§§10 und 21 DPO) entspricht.