Bombentrichter
leider funktioniert das eben aufgrund von juristischen gegebenheiten nicht!denn für einen studenten gilt immer die jeweilige (zu seiner immatrikulation gültige) PO!
Jede Entscheidung ist der Tod von Milliarden von Möglichkeiten
leider funktioniert das eben aufgrund von juristischen gegebenheiten nicht!
ja,aber im gegensatz hast du bei info 2 einen beleg, und das rechtfertigt die höhere wichtung
Ich würde mich nicht so billig abspeisen lassen und den "juristischen Gegebenheiten" in diesem Fall nicht nachgeben. Vielleicht kannst Du wenigstens eine Einzelfallregelung erwirken. Viel Erfolg!
und das größte problem ist eben, dass eine änderung der bewertung im hisqis die änderung der DPO unweigerlich vorsieht...das soll heißen man hätte es gern unkompliziert geändert, doch das war bisher nicht möglich!