Bombentrichter
aber hat nicht jmd irgendwie nen link zur richtigen passage, dass man nicht kommen braucht, um die 5 zu kriegen?
§ 10Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß(1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn der Kandidat ei-nen für ihn bindenden Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumt oder wenn er von einer Prüfung, die er angetreten hat, ohne triftigen Grund zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftli-che Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.Quelle: DPO MB 2006