Author Topic: Wechseln ins Präsenzstudium  (Read 3510 times)

Doc

  • Moderator
  • Full Member
  • *****
  • Posts: 242
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Wechseln ins Präsenzstudium
« on: February 27, 2008, 11:54:02 pm »
Moin Leute!

Meine Frage bezieht sich auf Leute, die vom Fernstudium ins Präsenzstudium während des Grundstudiums gewechselt haben, aber gerne auch an andere:

Ich habe im WS 06/07 mit dem grundständigen Maschinenbau-Fernstudium begonnen und plane nun nach 6. Fernstudiumsemester in das Präsenzstudium zu wechseln (wäre dann nach dem SS 09).
In was für ein Fachsemester würde ich denn dann eingestuft werden????
Es wäre dann das WS 09/10 und in diesem Semester gibt es jeweils einen Jahrgang im 1. Semester und einen Jahrgang im 3. Semester! Ich hätte zu diesem Zeitpunkt aber schon auf Grund des Fernstudiums 3 Semester des Grundstudiums fertig und müsste eigentlich dann im 4. Semester eingestuft werden. Allerdings gibt es ja im o.g. WS 09/10 keinen Jahrgang im 4. Semester????????

Eine weitere Variante wäre, dass ich im 5. Fernstudiumsemester (wäre nach dem WS 08/09) ins Präsenzstudium wechseln würde! Würde dann also im SS 09 als Präsenzstudent beginnen. Ich hätte dann zu diesem Zeitpunkt 2 Semester und die Hälfte des 3. Semesters des Grundstudiums hinter mir, würde also dann mit dem 3. Semester weitermachen. Allerdings sind in diesem SS 09 nur Semester im 2. und 4. Semester am laufen????? Auch hier meine Frage, in was für ein Semester ich eingestuft werden würde???

Habe diese Fragen, da ich noch die Bundeswehr im Nacken habe und auf Grund einer Ausbildung bis zum Ende des 6. Fernstudiumsemesters oder durch einer Verkürzung der Ausbildung nur bis zum Ende des 5. Fernstudiumsemester zurückgestellt bin! Es gibt ja die Regelung, dass man im 3. Fachsemester sein muss, um weiter zurückgestellt zu werden...

Klingt alles ein wenig kompliziert, aber ich hoffe jemand kann mir weiter helfen:D

Grüße

Stephan

masch05

  • Jr. Member
  • **
  • Posts: 68
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
    • http://
Wechseln ins Präsenzstudium
« Reply #1 on: February 28, 2008, 11:34:02 am »
Hi Stephan,

in welches Semester Du genau eingruppiert werden würdest kann ich Dir zwar nicht beantworten, aber vielleicht hilft Dir zumindest die Info, dass laut der für Dich zutreffenden DPO vom 20.01.06 - §14 Absatz 3  ( http://www.tu-dresden.de/mw/dokumente/ordnung_2006/DPO_VT_Text.pdf ),alle bis dahin erbrachten Leistungen anerkannt werden müssten.

... § 14 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen
(1) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung
angerechnet, wenn sie an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in
der Bundesrepublik Deutschland im Studiengang Verfahrenstechnik erbracht wurden. Die
Diplom-Vorprüfung wird ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. Soweit die Diplom-
Vorprüfung Fächer nicht enthält, die Gegenstand der Diplom-Vorprüfung im Studiengang
Verfahrenstechnik an der Technischen Universität sind, ist eine Anerkennung mit Auflagen
möglich. Diese sind in der Regel innerhalb eines Studienjahres zu erbringen.
(2) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Studiengängen, die nicht
unter Absatz 1 fallen, werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist. Studienzeiten,
Studienleistungen und Prüfungsleistungen sind gleichwertig, wenn sie in Inhalt,
Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Studiums im Studiengang Verfahrenstechnik
an der Technischen Universität Dresden im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist
kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen.
Bei der Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen,
die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, sind die von Kultusministerkonferenz
(KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gebilligten Äquivalenzvereinbarungen
sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulkooperationsvereinbarungen zu beachten.
(3) Für Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten
Fernstudien sowie für multimedial gestützte Studien- und Prüfungsleistungen gelten die
Absätze 1 und 2 entsprechend; Absatz 2 gilt außerdem auch für Studienzeiten, Studienleistungen
und Prüfungsleistungen an anderen Bildungseinrichtungen, insbesondere an staatlichen
oder staatlich anerkannten Berufsakademien sowie an Universitäten und gleichgestellten
Hochschulen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. ...


Gruß

Carsten
Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit. (Marie von Ebner-Eschenbach, öst. Schriftst. 1830-1916)

Kessel

  • Hero Member
  • *****
  • Posts: 2084
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
    • http://fsr.mw.tu-dresden.de
Wechseln ins Präsenzstudium
« Reply #2 on: February 28, 2008, 09:26:37 pm »
Also die Einstufung ins Fachsemester ist meiner Meinung nach unabhängig davon, in welchem Semster die Direktstudenten sind. Das wird glaube ich nach deinen erbrachten Lestungen berechnet.
Ich würde die Frage direkt Frau Friedrich aus der Studienberatung stellen. Sie sollte dir da weiter helfen können.
schöne Grüße,
Martin Keßler

Klick dich nicht weg!