Bombentrichter
ausserdem die 2. frage ob im 4. semester genauso wie im 3. ein studiumgeneralefach direkt mit dem studenplan vorgeschlagen wird...
§ 25 Fachliche Voraussetzungen für die Diplom-Vorprüfung(1) Für die Diplom-Vorprüfung sind die folgenden Prüfungsvorleistungen erforderlich:1. Mathematik (1. Semester) für die Modulprüfung Mathematik I (2. Semester)2. Modul Technische Mechanik A (2. Semester) für die Modulprüfung Technische MechanikB (4. Semester)3. Fertigungstechnik I (1. und 2. Semester) für die Prüfungsleistung Fertigungstechnik I (3.Semester) im Modul Konstruktion und Fertigung 4. Wahlpflichtmodul Studium generale mit den Teilen Sozialwissenschaften (3. Semester),Umweltschutz (3. Semester) und Fremdsprachen (2. Semester) 5. Grundpraktikum im Umfang von mindestens 6 Wochen (7 Leistungspunkte) Art und Umfang der Prüfungsvorleistungen werden in den Modulbeschreibungen im Anhang zur Studienordnung geregelt. Für das Fernstudium gelten die in den speziellen Studienablaufplänendes Fernstudiums festgelegten Zeiten.(2) Die Nachweise sind bei der Anmeldung zu den betreffenden Modulprüfungen (Absatz 1 Nr. 1 bis 3) bzw. bei der Anmeldung zur letzten Modulprüfung der Diplom-Vorprüfung (Absatz 1, Nr. 4 und 5) vorzulegen.