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Kein Semesterticket im Praxissemester
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Topic: Kein Semesterticket im Praxissemester (Read 7291 times)
Luke
Sr. Member
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Kein Semesterticket im Praxissemester
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on:
January 19, 2007, 06:11:46 pm »
Hallo zusammen,
das Praxissemester rückt ganz langsam näher, und mit der Rückmeldung zum Sommersemester kam mir diesbezüglich eine Frage.
Ich werde im 7. Semester kein Semesterticket brauchen und würde die 90 € sehr gern sparen.
Allerdings interpretiere ich den Text unter
http://tu-dresden.de/studium/organisation/rueckmeldung/semesterrueckmeldung
so, dass man auf das Semesterticket nur verzichten kann, wenn man beurlaubt ist.
Eine Beurlaubung steht möglicherweise der Tatsache im Weg, dass dann das Praxissemester und v.a. der kleine Beleg nicht anerkannt werden könnten (hier forsche ich noch nach). Zudem ginge der BAFöG-Anspruch verloren, mein BAFöG brauche ich jedoch dringend in meinem Praxissemester.
Gibt es da einen Weg, wie man auch ohne Beurlaubung das Semesterticket in einem Semester mal sparen kann?
Grüße,
Luke
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Dragon
Newbie
Posts: 4
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Kein Semesterticket im Praxissemester
«
Reply #1 on:
January 21, 2007, 12:51:32 am »
Hallo,
wenn du mal auf die Homepage des Studentenrats bei Semesterticket vorbeischaust, stehen im unteren Bereich einige Links zum Thema Rückerstattung des Semestertickets.
http://www.stura.tu-dresden.de/ticket
Dort steht, dass man unter bestimmten Umständen sein Semesterticketbeitrag zurückerhalten soll. Einer dieser Gründe wäre, "Ableistung eines Praktikums oder sonstige studienbegleitende Anstellung während des Semesters außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semestertickets". Also würde ich mich dort einmal näher informieren.
Gruss Micha
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Luke
Sr. Member
Posts: 462
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Kein Semesterticket im Praxissemester
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Reply #2 on:
January 21, 2007, 11:30:55 am »
Danke für den Link, genau das habe ich gesucht!
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nyphis
Hero Member
Posts: 1722
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Kein Semesterticket im Praxissemester
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Reply #3 on:
January 21, 2007, 10:54:59 pm »
das is auch echt einfach ... wichtig ist bloß, dass Du beim Abgeben des Antrags Deinen Praktikumsvertrag dabei hast (damit Du auch beweisen kannst, dass Du 'ne feste Anstellung hast
)
ansonsten is dazu nur zu sagen, dass das Semesterticket nur anteilig zurückbezahlt wird ... also umso früher Du aufhörst umsoweniger Geld bekommst Du wieder (darfst dann aber hinterher Dein Ticket wieder benutzen)
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schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]
Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
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