Bombentrichter
§ 25 DPOFachliche Voraussetzungen für die Diplom-Vorprüfung (1) Für die Diplom-Vorprüfung sind die folgenden Prüfungsvorleistungen erforderlich: 1. Mathematik (1. Semester) für die Modulprüfung Mathematik I (2. Semester) 2. Modul Technische Mechanik A (2. Semester) für die Modulprüfung Technische Mechanik B (4. Semester) 3. Praktikum im Modul Grundlagen der Mess- und Automatisierungstechnik (4. Semester) 4. Wahlpflichtmodul Studium generale mit den Teilen Sozialwissenschaften (3. Semester), Umweltschutz (3. Semester) und Fremdsprachen (2. Semester) 5. Grundpraktikum im Umfang von mindestens 6 Wochen (7 Leistungspunkte) Art und Umfang der Prüfungsleistungen werden in den Modulbeschreibungen im Anhang zur Studienordnung geregelt. Für das Fernstudium gelten die in den speziellen Studienablaufplänen des Fernstudiums festgelegten Zeiten. (2) Die Nachweise sind bei der Anmeldung zu den betreffenden Modulprüfungen (Absatz 1 Nr. 1 und 2) bzw. bei der Anmeldung zur letzten Modulprüfung der Diplom-Vorprüfung (Absatz 1 Nr. 3 bis 5) vorzulegen.