Author Topic: Großer Beleg  (Read 17655 times)

n-w

  • Hero Member
  • *****
  • Posts: 1011
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
    • http://
Großer Beleg
« on: May 07, 2007, 09:14:38 pm »
Kann mal jemand erzählen, wie das mit dem großen Beleg läuft? Die interdiszipliäre
Projektarbeit schreibt man ja bereits während des Praktikums.
Für den Großen Beleg muss man sich selbst ein Thema und Betreuer suchen? Kann
man auch außerhalb der Uni schreiben? Wie bestimmt man den Stundenumfang (500
ist ja angegeben)?
Ist das im 9. Semester die einzige Beschäftigung, oder hat man noch eine größere
Anzahl von Lehrveranstaltungen?

Nick

  • Sr. Member
  • ****
  • Posts: 364
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
    • http://
Großer Beleg
« Reply #1 on: May 08, 2007, 09:10:07 am »
Quote from: n-w
Kann mal jemand erzählen, wie das mit dem großen Beleg läuft? Die interdiszipliäre
Projektarbeit schreibt man ja bereits während des Praktikums.
Für den Großen Beleg muss man sich selbst ein Thema und Betreuer suchen?
Antwort: Ja! Meistens werden in den Instituten geeignete Themen ausgeschrieben. Wenn man sich bei den Professoren erkundigt, findet man normalerweise sehr schnell eine Aufgabe. Die Assistenten freuen sich meistens ueber Hilfen ;)

Quote from: n-w
Kann man auch außerhalb der Uni schreiben? Wie bestimmt man den Stundenumfang (500 ist ja angegeben)?
Antwort: Ja! Wenn man ein Thema hat ist es moeglich dies mit der Uni abzustimmen. Wichtig ist dass es einen universitaeren Betreuer gibt. Was den Stundenumfang angeht sollte man sich keine Gedanken machen. Wenn ein Professor sich bereit erklaert, das angebotene Thema als groszen Beleg zu unterstuetzen, dann wird der Umfang auch ausreichend sein. Jeder sollte aber darauf achten, dass er mit dem zustaendigen Betreuer auch menschlich klarkommt. Waere bloed wenn am Ende keine positiven Erinnerungen bleiben wuerden.

Quote from: n-q
Ist das im 9. Semester die einzige Beschäftigung, oder hat man noch eine größere
Anzahl von Lehrveranstaltungen?
Antwort: Das ist Sache der Institute und der Lehrorganisation. Einige Richtungen des MW regeln die Lehrveranstaltungen so, dass im 9.Sem. kaum noch Vorlesungen sind. Zum einen hat man dann die Moeglichkeit auszerhalb der Uni den Beleg in einer Firma zu machen, zum anderen kann man Dinge nachholen, die noch fehlen, wie zB nichttechnische Wahlpflichtfaecher, studium generale und solch Zeugs.



Vielleicht konnte ich damit ein wenig helfen.

beste Gruesze
Nick
Die Bloeden sind doch immer die Dummen!

ESP

  • Sr. Member
  • ****
  • Posts: 274
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Großer Beleg
« Reply #2 on: February 07, 2013, 08:24:29 pm »
Hallo,

ich habe eine Frage zur Patentierung von Beleginhalten.
Kann man nach Abschluss des Belegs einfach ein Patent einreichen, oder muss dies mit dem Institut abgestimmt werden?
(Inhalt ist eine völlige Neuentwicklung; keine Patentierung vorhanden, die verletzt werden könnte)

Danke ;)

Die_kleine_Marlen

  • Newbie
  • *
  • Posts: 28
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Großer Beleg
« Reply #3 on: February 08, 2013, 12:31:04 am »
Passt zwar nicht zum Vorpost, aber generell ins Thema:

Lässt sich der Große Beleg auch ins siebte Semester vorziehen? Aus Prüfungsgründen möchte ich nämlich das siebte und das neunte Semester tauschen.

Bitte um sachkundige Auskunft, wenn möglich auch zum Thema Reihenfolge der Fachsemester ändern.

Grüßchen
Gibt dir das Leben eine Zitrone, mach Zitronenlimonade daraus :)

USER

  • Sr. Member
  • ****
  • Posts: 491
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Großer Beleg
« Reply #4 on: February 08, 2013, 08:23:22 am »
in welchem fachsemester du welche prüfung ablegst interessiert niemanden. gleiches gilt für die belege. ich hab bspw eine prüfung aus dem 5. im 13. abgelegt ;)
Wirklich unabhängige Berichterstattung:

http://www.heise.de/tp/

http://www.nachdenkseiten.de/

USER

  • Sr. Member
  • ****
  • Posts: 491
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Großer Beleg
« Reply #5 on: February 08, 2013, 08:25:05 am »
achja, das patentding: bei den elektrotechnikern läuft ne fakultative veranstaltung zum patentrecht, die heißt wohl schutzrechtsicherung (für ings oder so). die hält ein patentanwalt, evtl wendest du dich an den.
Wirklich unabhängige Berichterstattung:

http://www.heise.de/tp/

http://www.nachdenkseiten.de/

Dean

  • Jr. Member
  • **
  • Posts: 78
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Großer Beleg
« Reply #6 on: February 08, 2013, 08:30:29 am »
Quote from: ESP
Hallo,

ich habe eine Frage zur Patentierung von Beleginhalten.
Kann man nach Abschluss des Belegs einfach ein Patent einreichen, oder muss dies mit dem Institut abgestimmt werden?
(Inhalt ist eine völlige Neuentwicklung; keine Patentierung vorhanden, die verletzt werden könnte)

Danke ;)


hey,
also ich weiß nicht ob du dich schonmal über patente informiert hast...mit einreichen ist das nicht ganz so einfach. das wirst du alleine nicht stemmen können...zumal später auch gebühren anfallen. da gibts einige formalien zu beachten. da dein beleg eh von einem prof. betreut wird, kommst du gar nicht drumherum dich mit diesem herrn abzustimmen. der wird dir dann sagen ob eine patentanmeldung überhaupt sinnvoll ist...aber du wirst da definitiv kein alleiniger Patentanmelder sein. das Institut sitzt definitiv mit im boot.
mal davon abgesehen: ein patent kannst du nur auf neue erfindungen etc anmelden....wenn du deinen beleg öffentlich verteidigst hat sich das glaube schon erledigt. bei wem schreibst du denn?

@Die_kleine_Marlen:  ja das ist problemlos machbar...wir sind ja an einer uni. da ist jeder für sein glück selber verantwortlich. wenn du jemand findest der dir eine aufgabenstellungen gibt und du das hinbekommst abzuarbeiten dann steht dem großen beleg auch im 7. semester nichts im wege.

Alkatzone

  • Newbie
  • *
  • Posts: 34
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Großer Beleg
« Reply #7 on: February 08, 2013, 08:46:24 am »
Der Punkt von Dean mit der öffentlichen Verteidigung ist sehr gut, damit wäre die Sache schon gegessen. Wenn die Verteidigung nicht öffentlich war (d.h. nur ein paar namentlich bekannte, ausgewählte Personen waren da), dann wäre es noch möglich.
Das Institut hängt da nicht ganz zwangsläufig mit drin, je nachdem wieviel sie dazu beigetragen haben. Als Student sind die Regeln etwas anders als als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Müsste man im Arbeitnehmererfindergesetz mal Prüfen.

Ansonsten würde ich dir mal ein Gespräch im Patentinformationszentrum empfehlen, die sind genau dafür da und sehr nett. Oder halt den Dozenten von Schutzrechtsicherung von Ingeniuersleistungen wie USER meinte, der ist auch sehr umgänglich.

Die Gebühren sind m.E. tragbar, da sie ja erst mit den Jahren steigen. Aber muss man wissen ob es das Wert ist ;).

ESP

  • Sr. Member
  • ****
  • Posts: 274
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Großer Beleg
« Reply #8 on: February 08, 2013, 11:38:12 am »
Danke für die Antworten.

Die Kosten halten sich eigentlich im Rahmen, solang man nicht ein weltweites Patent einreicht :) Das könnte ich schon stemmen (deutschlandweites Patent).

Da ich schon einige Patentrecherchen gemacht habe, weiss ich auch grob was in die Beschreibung rein muss. Das ist alles ziemlich aufwendig, würde ich aber auch noch in Angriff nehmen.

Zum Beleg gibt es keine öffentliche Verteidigung.

Die Grundidee ist von mir, ich mache alle Versuche, Auswertung etc., ich nutze also kein fremdes Wissen, der Betreuer setzt eigentlich nur sein Autogramm darunter und betreut an sich den roten Faden im Beleg, so dass an sich alles mein geistiges Eigentum wäre. Soweit meine Vorstellung :) Aber um sicher zu gehen werde ich mich nochmals genauer informieren.

Danke

n3o1988

  • Guest
Großer Beleg
« Reply #9 on: May 21, 2013, 01:55:42 pm »
Also ich hab auch schon einige Patentrecherchen gemacht und locker 3000 Patente durchgeschaut in den letzten Jahren. Ich würde aber niemals der Meinung sein sowas selbst verfassen zu können. Ich glaube also du unterschätzt das ein wenig.

Und nicht vergessen (leider vergessen das oft viele) es kostet nicht nur 60€ ein Patent anzumelden. Da folgt noch Recherche und Prüfungsgebühr. Aber ich denke mal das weisst du schon...umso erstaunt bin ich dass du das wirklich stemmen willst;)

Desweiteren solltest du absprechen dass der Große Beleg nicht offen gelegt wird(falls zu einem Projekt am Insitut gehörend) denn dann ist es Stand der Technik und nicht mehr Patentierbar.