Bombentrichter
Ein Fahrrad kann in den Nahverkehrsmitteln zu den folgend aufgeführten Zeiten unentgeltlich mitgenommen werden:Fähren zum VVO-Tarif: täglich ganztägigBusse und Straßenbahnen: Montag bis Freitag in der Zeit von 19 Uhr bis 4 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig Nahverkehrszüge und S-Bahnen: Montag bis Freitag 19.00 - 04.00 Uhr, nicht an Wochenenden und FeiertagenFür die Mitnahme eines Fahrrades außerhalb der freigegebenen Zeiten gilt die Fahrradmitnahmeregelung gemäß VVO-Tarif (Punkt 9 Abs. 3) wie für Tageskarten (1 Tarifzone ermäßigter Einzelfahrschein der PS 1, ab 2 Tarifzonen ermäßigter Einzelfahrschein der PS 2, jeweils gültig am Tag der Entwertung bis 4 Uhr Folgetag). Für die häufige Mitnahme eines Fahrrades außerhalb der freigegebenen Zeiten wird die Nutzung der Fahrradmonatskarte Verbundraum empfohlen, welche bei den Verkehrsunternehmen im VVO erhältlich ist.
Jede Entscheidung ist der Tod von Milliarden von Möglichkeiten