Bombentrichter
DPO § 12 Freiversuch(1) Modulprüfungen der Diplomprüfung können bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen auchvor den in dieser Ordnung festgelegten Fristen abgelegt werden. In diesem Fall gilt eine nicht bestandeneModulprüfung als nicht durchgeführt (Freiversuch). Prüfungsleistungen, die mindestens mit„ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet wurden, können in einem neuen Prüfungsverfahren angerechnetwerden.(2) Auf Antrag des Kandidaten können in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 bestandene Modulprüfungenoder Prüfungsleistungen, die mindestens mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet wurden,zur Aufbesserung der Note zum nächsten
Wahlpflichtmodul Studium generale, Teil Sozialwissenschaften, im Grundstudium MB, VT, WW und CIWVom Prüfungsausschuss werden folgende Vorlesungen aus dem Angebot „Integrale- Institut für Studium Generale“ für das WS 2009/10 empfohlen:• Die historische Entwicklung des wissenschaftlichen Maschinenwesens• Zu Problemen der Wissenschafts- und Technikethik• Das Wunder Mensch – Der Mensch aus der Sicht der modernen Wissenschaften• Grenzen ökologischen Handelns• Naturschutz