Author Topic: Informationen des Prüfungsausschusses  (Read 21330 times)

Caipiranha

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Informationen des Prüfungsausschusses
« on: May 24, 2007, 11:11:41 am »
Da ja gerade der Prüfungsausschuss getagt hat, möchte ich euch nochmal auf das Thema "Freiversuch" hinweisen.

Quote
DPO § 12 Freiversuch

(1) Modulprüfungen der Diplomprüfung können bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen auch
vor den in dieser Ordnung festgelegten Fristen abgelegt werden. In diesem Fall gilt eine nicht bestandene
Modulprüfung als nicht durchgeführt (Freiversuch). Prüfungsleistungen, die mindestens mit
„ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet wurden, können in einem neuen Prüfungsverfahren angerechnet
werden.
(2) Auf Antrag des Kandidaten können in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 bestandene Modulprüfungen
oder Prüfungsleistungen, die mindestens mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet wurden,
zur Aufbesserung der Note zum nächsten
Um Missverständnisse zu vermeiden beachtet bitte hierbei, dass sich die Modulprüfungen aus mehreren Prüfungsleistungen zusammensetzten. Diese müssen alle vorzeitig abgelegt werden, damit der oben genannte Paragraph anwendbar ist.
Da dies aufgrund der Struktur des Studiums an unserer Fakultät nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich ist, hat der Freiversuch praktisch keine Bedeutung!
Toni Steinke

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Caipiranha

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Informationen des Prüfungsausschusses
« Reply #1 on: October 24, 2007, 01:21:59 pm »
Der Prüfungsausschuss hat wieder getagt und ich möchte euch deshalb hier nochmal auf einige Dinge hinweisen:


Nach dem Online-Anmelden der Prüfung sollte unbedingt die Anmeldebescheinigung ausgedruckt werden. Nur damit könnt ihr nachweisen, dass ihr euch wirklich angemeldet habt, falls mal was schiefgeht.

Solltet ihr aus irgendwelchen Gründen nicht in eine Prüfung eingeschrieben sein, könnt ihr beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Prof. Klöden) einen Antrag auf nachträgliche Einschreibung in die Prüfungsliste stellen.

Es gibt keine 3. Wiederholung einer Prüfung! Die einzige Möglichkeit besteht darin die 2. Wiederholungsprüfung zu anulieren. Dazu müsst ihr allerdings so schnell wie möglich nach dem Schreiben der Prüfung einen entsprechenden Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses stellen! Ihr müsst dabei allerdings triftige, nicht selbst verschuldete Gründe angeben, die euch vor oder während der Prüfung erheblich beeinträchtigt haben.

Eine 2. Wiederholungsprüfung kann auf Antrag und unter Angabe wichtiger Gründe verschoben werden.

Wenn es im Studium eng wird oder ihr andere organisatorische Probleme habt, nutzt bitte die Möglichkeit der Studienberatung.
Toni Steinke

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mermaid

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Informationen des Prüfungsausschusses
« Reply #2 on: January 16, 2009, 07:52:01 pm »
Informationen des Prüfungsausschusses:

1. Mit dem In-Kraft-Treten des Sächsischen Hochschulgesetzes vom 10.12.2008 gilt ab 2009 folgende neue Regelung für 2 Wiederholungsprüfungen:
Wiederholungsprüfungen müssen beim Prüfungsausschuss beantragt werden, das Erfordernis des „besonders begründeten Ausnahmefalls“ ist weggefallen, weitere inhaltliche Voraussetzungen gibt es nicht. Begrenzt ist der zweite Wiederholungsversuch nur noch zeitlich auf die nächste Prüfungsperiode, eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig. D.h. nach Bekanntgabe der Ergebnisse der 1. Wiederholungsprüfung muss im Falle des Nichtbestehens im darauf folgenden Semester der Antrag auf zweite Wiederholungsprüfung gestellt werden und die Prüfung muss in der Prüfungszeit des jeweiligen Semesters angetreten werden, sonst gilt die Prüfung als „nicht ausreichend“, was eine Exmatrikulation zur Folge hat.


2. Laut Information von Herrn Prof. Großmann (FR Mathematik) ist es vorgesehen, dass das Testat ( 11.02.2009 ) in ca. einer Woche bewertet und die Ergebnisse unmittelbar danach in HISQUIS verfügbar sind. Ein gesonderter Antrag zur Schnellkorrektur des Testats ist nicht erforderlich!
Studenten, die das Testat bestanden haben und damit die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Fachprüfung Mathematik I erworben haben und an der Fachprüfung Mathematik I am 03.03.2009 teilnehmen wollen, müssen dann umgehend beim Prüfungsausschuss einen schriftlichen Antrag auf nachträgliche Prüfungseinschreibung im Prüfungsamt Maschinenwesen stellen. Eine Antragstellung ist bis zum 20.02.2009 möglich.

Schmali

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Informationen des Prüfungsausschusses
« Reply #3 on: October 09, 2009, 11:56:33 am »
zur Kenntnisnahme :happy:

Quote
Wahlpflichtmodul Studium generale, Teil Sozialwissenschaften, im Grundstudium MB, VT, WW und CIW
Vom Prüfungsausschuss werden folgende Vorlesungen aus dem Angebot „Integrale- Institut für Studium Generale“ für das WS 2009/10 empfohlen:
•   Die historische Entwicklung des wissenschaftlichen Maschinenwesens
•   Zu Problemen der Wissenschafts- und Technikethik
•   Das Wunder Mensch – Der Mensch aus der Sicht der modernen Wissenschaften
•   Grenzen ökologischen Handelns
•   Naturschutz

Stöpselinchen

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Informationen des Prüfungsausschusses
« Reply #4 on: November 04, 2009, 10:39:02 am »
Zur Information:

    wenn ihr Prüfungen versäumt,
[SIZE="2"]unverzüglich [/SIZE]zum Prüfungsamt gehen und die melden, sonst wir diese Prüfung automatisch als nicht bestanden gewertet[/LIST]
    wenn ihr euch in eurem
Prüfungsgeschehen beeinträchtigt fühlt, durch Lärm oder sonst welche Gründe, meldet das der Prüfungsaufsicht, dass die diese im Prüfungsprotokoll vermerkt, dann stellt einen Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden, dass ihr euch dadurch gestört gefühlt habt und im Erbringen eurer Prüfungsleistung euch beeinträchtigt gefühlt habt[/LIST]
    Fristüberschreitungen, sowie endgültig nicht bestanden sind Exmatrikulationsgründe[/LIST]
      Fristenreglung: Prüfung nicht bestanden--> ein Jahr Zeit zum Ablegen der ersten W., die 1. W nicht bestanden ein halbes Jahr Zeit die 2. W zu schreiben und einen Termin bei der Studienberatung wahrnehmen
      [/LIST]
        nach neuem SächsHSG heißt es, wenn ein Student innerhalb von zwei Jahren keine Prüfungsleistung erbringt, kann das ebenfalls zur Exmatrikulation führen

      Bitte nehmt die Hinweise ernst. Es geht um eure eigene Interessen.

      Damit euer Unmut gegenüber unserem Prüfungsamt etwas gedämpft wird, wenn ihr allgemeine Fragen habt, versucht erstmal, das über den FSR zu klären und nicht gleich im Prüfungsamt. Das Prüfungsamt hat eine verwaltende Funktion und ist momentan leicht überlastet. Natürlich gibt es einzelne spezielle Fälle, bei denen wir leider auch nix sagen können, wo es dann nicht ausbleibt zum Prüfungsamt zu gehen. Eine Möglichkeit wäre auch, in den jeweiligen Ordnungen nachzulesen, die ihr auch bei uns im Büro findet.
      [SIZE=\"3\"]Lernen ist Wettbewerbsverzerrung! :whistling:[/SIZE]

      FaTaMa 2010

      Stöpselinchen

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      Informationen des Prüfungsausschusses
      « Reply #5 on: April 29, 2010, 03:46:48 pm »
      Da es in letzter Zeit wieder vermehrt Probleme mit der Prüfungsan-/abmeldung gab bzw. sich manche Studenten zu Prüfungen angemeldet haben, aber dann doch nicht angemeldet waren, wurden wir vom Prüfungsausschuss angehalten, euch erneut zu informieren, dass bei jeder Aktion im HisQis ein Kontrollauszug zu machen ist. Mit diesem Ausdruck habt ihr, falls etwas schief gehen sollte, bessere Argumentationsgrundlage beim Prüfungsamt und evtl. beim Prüfungsausschuss.
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      FaTaMa 2010

      Caipiranha

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      Informationen des Prüfungsausschusses
      « Reply #6 on: November 03, 2010, 09:09:09 pm »
      Wichtig für alle, die auf Grund gesundheitlicher o.ä. Problemen bei der Vorbereitung oder Durchführung von Prüfungen beeinträchtigt sind (z.B. schwere Prüfungsangst, LRS, starkes Zittern, usw. ...): Es gibt einen sogenannten Nachteilausgleich, d.h. dass z.B. Prüfungen mündlich abgelegt werden können oder ihr mehr Zeit bekommt. Sprecht dazu vor den Prüfungen mit den jeweiligen Profs bzw. mit der Studienberatung.

      Auf keinen Fall solltet ihr mit solchen Dingen bis zur 2. nicht bestandenen Wiederholungsprüfung warten - Dann ist es meistens zu spät um euch noch irgendwie zu helfen!



       

       
      Toni Steinke

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