Author Topic: der Prüfungsausschuss informiert  (Read 2437 times)

rallowsky

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der Prüfungsausschuss informiert
« on: January 26, 2009, 03:45:21 pm »
Informationen des Prüfungsausschusses:
   
  1. Mit dem In-Kraft-Treten des Sächsischen Hochschulgesetzes vom 10.12.2008 gilt ab 2009 folgende neue Regelung für 2 Wiederholungsprüfungen:
  Wiederholungsprüfungen müssen beim Prüfungsausschuss beantragt werden, das Erfordernis des „besonders begründeten Ausnahmefalls“ ist weggefallen, weitere inhaltliche Voraussetzungen gibt es nicht. Begrenzt ist der zweite Wiederholungsversuch nur noch zeitlich auf die nächste Prüfungsperiode, eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig. D.h. nach Bekanntgabe der Ergebnisse der 1. Wiederholungsprüfung muss im Falle des Nichtbestehens im darauf folgenden Semester der Antrag auf zweite Wiederholungsprüfung gestellt werden und die Prüfung muss in der Prüfungszeit des jeweiligen Semesters angetreten werden, sonst gilt die Prüfung als „nicht ausreichend“, was eine Exmatrikulation zur Folge hat.
   
   
  2. Laut Information von Herrn Prof. Großmann (FR Mathematik) ist es vorgesehen, dass das Testat ( 11.02.2009 ) in ca. einer Woche bewertet und die Ergebnisse unmittelbar danach in HISQUIS verfügbar sind. Ein gesonderter Antrag zur Schnellkorrektur des Testats ist nicht erforderlich!
  Studenten, die das Testat bestanden haben und damit die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Fachprüfung Mathematik I erworben haben und an der Fachprüfung Mathematik I am 03.03.2009 teilnehmen wollen, müssen dann umgehend beim Prüfungsausschuss einen schriftlichen Antrag auf nachträgliche Prüfungseinschreibung im Prüfungsamt Maschinenwesen stellen. Eine Antragstellung ist bis zum 20.02.2009 möglich.
Ralf Recknagel

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Das Gesetz des Dschungels \"auch der größte Elefant, wird nur in Scheiben gefressen\"
Zitat von Prof.Schmauder vom 22.10.2008 aus der Vorlesung \"Arbeitswissenschaften/Technische Betriebsführung\"