Author Topic: Tätigkeiten Fachpraktikum  (Read 3233 times)

johnniejoker

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Tätigkeiten Fachpraktikum
« on: January 16, 2009, 01:07:02 pm »
Hi,

vielleicht kennt sich ja hier jemand aus, denn ich erreiche schon ewig nicht das Praktikantenamt.

In der Praktikumsordnung sind ja immer so Tätigkeiten angegeben, die man machen muss. Die sind das da teilsweise unterteilt in MB und Werkstoffleute. Kann ich als MBer jetzt auch Sachen machen, die unter WW stehen?

Bsp:   Messen/Prüfen/Qualitätskontrolle -  laut PKO nur für WWler nicht zerstörende Werkstoffprüfung. Für MBer nur Meßverfahren und so was.
Ich würde mich gern mit Ultraschalluntersuchungen befassen in diesem Fall.

andere Sache aus der PKO:  

Wärmebehandlung und Eigenschaftsänderung von Stoffsystemen. Ich könnte mich mit der
Aushärtung von Faser-Kunststoff-Verbunden in einem Ofen bzw. Druckofen beschäftigen. Fällt dieses unter die genannte Tätigkeit?

Vielleicht hat ja jemand hier selbst sowas gemacht und kann was dazu sagen. In der Zwischenzeit versuche ich weiterhin das PK-Amt zu erreichen....

Danke!
... and the sky is the limit!

ooStarPHISCHoo

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Tätigkeiten Fachpraktikum
« Reply #1 on: January 19, 2009, 04:47:21 pm »
jo würde mich auch mal interessieren in wie weit man die tätigkeit erfüllen muss.

bin zb z. Zt. in der Getriebemontage, montier da aber nichts, sonden bastel da bisschen was (konstruieren eher, also ingenieurstechnisch), dass zb gewisse Teile beim lackieren nicht mit lackiert werden. Würde mich mal interessieren ob das auch passt? also unter dem Stichpunkt Montage.

mfg

ice-T

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Tätigkeiten Fachpraktikum
« Reply #2 on: January 20, 2009, 08:19:57 am »
Ich habe mich mit der gleichen Fragestellung zu Beginn meines Praktikums an das Praktikantenamt gewendet. Dort wurde mir gesagt, das man diese Praktikumsfelder nur als Richtlinie verstehen soll. Und es somit egal ist ob ich als MB'ler Gefüge untersuche oder Konstruiere. Wichtig ist das die Tätigkeiten, die du während deines Praktikums durchführst, denen entsprechen vor dem ein Ingenieur auch in seinem späterem Arbeitsleben gestellt werden kann.
Das Unternehmen wird dich im Arbeitsleben auch vor die Aufgaben stellen die es gerade zu bewältigen gibt. Da fragt keiner ob du WW'ler, MB'ler ...... bist.