Bombentrichter
5.6 Urlaub, Krankheit, FehltageWegen der Kürze der geforderten Ausbildungszeit können Hochschulpraktikanten nur im Ausnahmefall Urlaub während ihrer Arbeitszeit erhalten.Durch Krankheit oder sonstige Behinderung ausgefallene Arbeitszeit muss in jedem Falle nachgeholt werden.Bei Ausfallzeiten sollte der Praktikant den ausbildenden Betrieb um eine Vertragsverlängerung ersuchen, um den begonnenen Ausbildungsabschnitt im erforderlichen Maße durchführen zu können.
Letztes Jahr hatte ich die gleiche Frage. Ich bin mal so frei und zitiere Frau Herzog-Schaudick vom P-Amt: "... hinsichtlich der 20 Wochen kann ich Ihnen mitteilen, dass Sie Feiertage, Betriebsruhe, Krankheit nacharbeiten müssen. Es geht nicht um die reine Zeit von 20 Wochen, sondern darum, dass Sie 20 Wochen Praktikum selbst absolviert haben."Daraufhin habe ich gefragt, ob man dann nicht sagen könnte es sind 100 Tage und nicht 20 Wochen - das könne man so sehen wurde mir mitgeteilt. Also macht lieber 100 Tage bevor es Probleme gibt.
Free-cutting, the only way to do it.
Wenn die Welt erst ehrlich genug sein wird, um Kinder vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird von ihr was zu hoffen sein.
da das diplom ein auslaufmodell ist, werden leider keine änderungen mehr genehmigt