Author Topic: Nicht zusammenhängende Wochen  (Read 5804 times)

m1ra

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Nicht zusammenhängende Wochen
« on: August 31, 2008, 01:20:49 pm »
Hallo,
 
ich möchte mir gerne einen Teil des Grundpraktikums anerkennen lassen, das Problem dabei ist, dass ich in einer Forschungseinrichtung gearbeitet habe und die Tätigkeit nicht zusammenhängend war, sondern einen Tag pro Woche. Bestehen da Aussichten auf Erfolg, oder bezieht sich dieses "zusammenhängende Woche" darauf, dass eine Woche lang in diesem Betrieb gearbeitet werden muss, im gleichen Tätigkeitsbereich?
 
Irgendwelche Hinweise oder Erfahrungen?
 
Vielen Dank!

sandmann

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Nicht zusammenhängende Wochen
« Reply #1 on: August 31, 2008, 01:37:21 pm »
einfach so schreiben, als ob du das zusammenhängend gemacht hättest :happy:
und wenn der draht zu der einrichtung nich soooo schlecht is, sollte das unterzeichnen ja au kein problem sein.
alternativ kannst de ja auch (je nachdem, was du gemacht hast) einfach ein oder zweiwas beschreiben und sagen, dass du das die ganze woche gemacht hast. sollen ja nur 2 seiten pro w. werden.

je nachdem, was du gemacht hast, beschreibst du einfach das verfahren (auf was muss man achten, arbeitsschutz, bla bla bla) und gut is. da kommt schon bissl was zusammen.

die damen im p-amt sehen das wohl so, dass jeder in nem 1000mann betrieb war, in dem man genau eine woche löcher bohrt. ob man das blech (oder was weiß ich) nachher vllt noch iwo dranschweißen muss, interessiert dort nich. dann hast de halt in der ersten woche löcher gebohrt und in der nächsten die bleche mit den löchern geschweißt. klingt komisch, is aber so :blink:
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Kessel

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Nicht zusammenhängende Wochen
« Reply #2 on: August 31, 2008, 03:12:16 pm »
Des weiteren kannst du dir mitlerweile nur noch das Komplette Grundpraktikum anerkennen lassen. Das Stückchenweise abgeben geht nicht mehr (steht in inrgend einem Dokument von denen)
Und seit wann muss das Fernstudium nen Grundpraktikum machen?
schöne Grüße,
Martin Keßler

Klick dich nicht weg!

m1ra

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Nicht zusammenhängende Wochen
« Reply #3 on: September 01, 2008, 04:39:45 pm »
Und wie ist das denn, wenn man in verschiedenen Betrieben das Praktikum macht, damit man insgesamt die 6 Wochen hat und mind. 3 Teilbereiche? Wird das auch nicht anerkannt?

Da die Fernstudies der normalen Diplomprüfungsordnung unterliegen, bin ich einfach davon ausgegangen, dass auch das Grundpraktikum absolviert sein muss, um ein Vordiplom zu bekommen. Oder sehe ich das falsch?

sandmann

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Nicht zusammenhängende Wochen
« Reply #4 on: September 01, 2008, 04:52:23 pm »
wie viele betriebe du da hast, is völlig banane. hauptsache 6mal eine zusammenhängende woche. theoretisch kann man auch 6 versch. betriebe nehmen, völlig egal.

du müsstest dann halt lediglich die 6 wochen im p-amt zusammen abgeben. mehr nich.
(so isses bei den direktstudenten, ka, wies bei euch is).
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Maschinen-Wesen

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Nicht zusammenhängende Wochen
« Reply #5 on: September 02, 2008, 09:38:48 am »
Vielleicht hättest du mal nachgefragt, ob du das machen musst...
Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dümmere das Sagen!

m1ra

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Nicht zusammenhängende Wochen
« Reply #6 on: September 02, 2008, 09:42:29 am »
Weiß denn nun jemand, ob Fernstudenten das auch machen müssen? Oder gibt es jemanden, den man verbindlich fragen kann? Vielleicht die Damen im P-Amt?

Ich habe ja bisher keinen Aufwand investiert - die Arbeit habe ich damals aus Interesse gemacht und nicht weil ich vier Jahre später die Sachen als Grundpraktikum im MW-Fernstudium anerkannt haben will.

Caipiranha

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Nicht zusammenhängende Wochen
« Reply #7 on: September 02, 2008, 10:33:41 am »
Quote from: m1ra
Oder gibt es jemanden, den man verbindlich fragen kann?
AG Fernstudium
Toni Steinke

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m1ra

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Nicht zusammenhängende Wochen
« Reply #8 on: September 02, 2008, 10:49:29 am »
Hab ich bereits gemacht. Für alle anderen, die das auch interessiert, werde ich die Antwort dann hier posten.

rallowsky

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Nicht zusammenhängende Wochen
« Reply #9 on: September 03, 2008, 08:44:35 am »
in der regel sind die fernstudenten ja keine "quereinsteiger", also haben sie eine technische berufsausbildung genossen

in die diesem fall brauchst du nur deine ausbildungszeignisse abgeben, hat bei mir auch geklappt, und vllt legst du noch qualifikationspapiere dazu, wie zb. nen schweißpass oder ne weitere lehrgangsbescheinigung

solltest du aber nen "quereinsteiger" sein musst du das praktikum machen, denn ihr unterliegt ja auch der dpo
Ralf Recknagel

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Das Gesetz des Dschungels \"auch der größte Elefant, wird nur in Scheiben gefressen\"
Zitat von Prof.Schmauder vom 22.10.2008 aus der Vorlesung \"Arbeitswissenschaften/Technische Betriebsführung\"