Author Topic: Verfassungsbeschwerdemöglichkeit im alten Athen  (Read 2166 times)

pruefi

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Tupolev

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Verfassungsbeschwerdemöglichkeit im alten Athen
« Reply #1 on: July 17, 2008, 09:07:23 pm »
Quote
Stimmte eine Volksversammlung, an der sich mehr als 6.000 Bürger beteiligten (etwa ein Zehntel der Gesamtheit), bereits im Vorfeld eines Beschlusses für eine Immunität des Initiators, dann konnte dieser auch dann nicht bestraft werden, wenn sich der Beschluss später als verfassungswidrig herausstellte.

Sowas sollte man heute aber auf mindestens 30% der Gesamtbevölkerung ausdehnen, da es leider genug Leute gibt die den Quark den Zypries, Schmidt, Schäuble und Konsorten verzapfen auch noch unterstützen....